Kollektivgesellschaft in der Schweiz und GbR in Deutschland: Ein Vergleich

Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine sorgfältige Auswahl der passenden Rechtsform. In der Schweiz ist die Kollektivgesellschaft eine weit verbreitete Gesellschaftsform, die in vielerlei Hinsicht mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Deutschland vergleichbar ist. Doch obwohl beide Unternehmensformen ähnliche Ziele verfolgen, gibt es wichtige Unterschiede – sowohl im rechtlichen Rahmen als auch bei den Anforderungen an die Gründung, Haftung und Verwaltung.

Rechtliche Grundlagen

  • Schweiz (Kollektivgesellschaft): Die Kollektivgesellschaft ist im Obligationenrecht (OR) der Schweiz in den Artikeln 552 bis 593 geregelt.
  • Deutschland (GbR): Die GbR wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 705 bis 740, geregelt.

Anforderungen an die Gründung

Kollektivgesellschaft in der Schweiz

  • In der Schweiz müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen eine Kollektivgesellschaft gründen.
  • Ein Gesellschaftsvertrag ist erforderlich, wobei dieser formfrei abgeschlossen werden kann. Dennoch empfiehlt sich aus Beweisgründen immer ein schriftlicher Vertrag.
  • Ein wesentlicher Unterschied zur deutschen GbR besteht darin, dass eine Kollektivgesellschaft im Handelsregister eingetragen werden muss. Erst durch diesen Eintrag erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit und wird zur juristischen Person. Der Eintrag im Handelsregister bringt eine höhere Formalität mit sich und schafft Transparenz.
  • Für die Gründung einer Kollektivgesellschaft in der Schweiz ist kein Mindeststartkapital erforderlich. Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen bezüglich eines bestimmten Kapitalbetrags, der zu Beginn der Gesellschaft eingebracht werden muss.

GbR in Deutschland

  • Auch hier müssen mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sein, jedoch kann der Gesellschaftsvertrag mündlich oder stillschweigend geschlossen werden, was die Gründung sehr einfach macht.
  • Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht erforderlich, wodurch die GbR eine informellere Rechtsform darstellt und keine zusätzliche bürokratische Hürde überwunden werden muss.
  • Auch bei der Gründung einer GbR in Deutschland ist kein Mindeststartkapital erforderlich. Es gibt keinerlei gesetzliche Vorschriften, die ein bestimmtes Kapital für die Gründung vorschreiben. Die Gesellschafter können die GbR ohne finanzielle Mindestanforderungen gründen, was sie zu einer sehr flexiblen und kostengünstigen Gesellschaftsform macht.

Haftung

  • Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet, dass im Falle finanzieller Schwierigkeiten die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter zur Begleichung von Schulden herangezogen werden können.
  • Ein Gesellschafter kann auch für die Schulden eines anderen Gesellschafters haftbar gemacht werden, was zu einer hohen persönlichen Verantwortung führt.
  • Trotz der ähnlichen Haftungsregelungen gibt es dennoch Unterschiede in der praktischen Handhabung und den rechtlichen Konsequenzen, die aus dieser Haftung erwachsen, insbesondere im Hinblick auf die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen und die Durchsetzung von Forderungen.

Geschäftsführung, Vertretung, Auflösung, Ausscheiden von Gesellschaftern

  • Die Geschäftsführung kann nach den vertraglichen Regelungen zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt werden. In der Regel haben alle Gesellschafter ein Mitspracherecht und können die Gesellschaft gemeinsam vertreten.
  • Im Gesellschaftsvertrag können abweichende Regelungen getroffen werden, die bestimmten Gesellschaftern eine stärkere oder exklusivere Vertretungskompetenz einräumen.
  • Beide Gesellschaftsformen können durch den Austritt eines Gesellschafters, durch Gesellschafterbeschluss oder durch Erreichen des Zwecks aufgelöst werden.
  • Der Austritt eines Gesellschafters muss im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, falls keine Regelung getroffen wurde, bedarf es einer einvernehmlichen Auflösung.

Steuerliche Behandlung

  • Die Kollektivgesellschaft ist steuerlich transparent. Die Gewinne der Gesellschaft werden nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert, sondern die Gesellschafter versteuern ihren Anteil am Gewinn in ihrer persönlichen Steuererklärung.
  • Die GbR ist ebenfalls steuerlich transparent, das bedeutet, dass die Gesellschafter persönlich mit ihren Einkünften aus der Gesellschaft besteuert werden.

Kollektivgesellschaft vs. GbR – Zusammenfassung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl die Kollektivgesellschaft in der Schweiz als auch die GbR in Deutschland ähnliche Grundprinzipien aufweisen, insbesondere in Bezug auf die unbeschränkte und solidarische Haftung der Gesellschafter. Beide Gesellschaftsformen bieten eine unkomplizierte Möglichkeit zur Gründung eines Unternehmens, erfordern jedoch eine klare vertragliche Regelung und tragen ein gewisses Risiko für die Beteiligten.

Trotz ihrer Gemeinsamkeiten gibt es auch deutliche Unterschiede: In der Schweiz ist die Kollektivgesellschaft an eine formelle Eintragung ins Handelsregister gebunden, wodurch sie mehr bürokratische Anforderungen enthält und ihren Gesellschaftern eine höhere Rechtsklarheit bietet. In Deutschland hingegen ist die Gründung einer GbR wesentlich einfacher, da keine Eintragung notwendig ist und die Gesellschaft auch ohne schriftlichen Vertrag entstehen kann.

Letztlich hängt die Wahl der Rechtsform von den individuellen Bedürfnissen der Gründer ab. In der Schweiz gibt es neben der Kollektivgesellschaft auch andere Rechtsformen wie die GmbH oder AG, die je nach den Zielen und Anforderungen der Gründer in Betracht gezogen werden können. Wer sich für eine Kollektivgesellschaft entscheidet, profitiert von den klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und der Formalität durch den Handelsregistereintrag.

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