Neues Urheberrecht schützt alle Fotografien

Urheberrecht

Am 01.04.2020 trat das angepasste schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) in Kraft. Wir zeigen Ihnen die wichtigste Neuerung im Urheberrecht auf und was Sie beim Betreiben einer Webseite beachten müssen.

Die Entwicklung des Urheberrechts

Die Digitalisierung wirkt sich auf sämtliche Lebensbereiche aus. So auch auf das Urheberrecht. Das Parlament verabschiedete im Jahr 2019 diverse Änderungen, die das Schweizer Urheberrecht der Moderne anpassen sollten. Dieses Jahr war es dann endlich soweit – im April trat das Gesetz offiziell in Kraft.

Die Zielsetzung orientierte sich dabei an verschiedenen Aspekten. Zum einen stand die Stärkung der Kulturschaffenden im Vordergrund, was die gesamte Kulturwirtschaft betrifft. Zum anderen sollte die Piraterie-Bekämpfung stärker werden.

Zweiter Umstand betrifft insbesondere Hosting-Provider, die eine sogenannte “besondere Gefahr für Verletzungen des Urheberrechts” darstellen. Im Klartext wären das Plattformen, die Online-Piraterie fördern.

Obwohl sich für den privaten Endverbraucher durch die gesetzliche Anpassung nur wenig ändert, bleibt sie für Webseiten-Betreiber sehr interessant. Denn gerade bei der Verwendung von Bildern, besser gesagt Fotografien, wartet das Urheberrecht mit relevanten Änderungen auf.

Alle Fotos vom Urheberrecht geschützt

Was sich ehemals allein auf Fotografien mit sogenanntem “individuellen Charakter” bezog, gilt künftig für ausnahmslos jedes Lichtbild. Der besagte Ansatz der Individualität bezog sich auf einen künstlerischen Ansatz sowie einen damit einhergehenden erhöhten Aufwand bei der Bildherstellung. Das allein schützte Fotos jedoch nicht ausreichend. Bedenkt man einmal den Umstand, dass heutzutage vielerlei teils sogar kostenlose Programme für die Bildbearbeitung existieren, wird aus dem raubkopierten Bild schnell ein eigenes Werk.

Das erneuerte Urheberrecht schützt zukünftig also jeglichen Urheber – unabhängig davon, mit welchem Aufwand er das Foto erstellt hat. Für die Verwendung eines Bildes ist demnach grundsätzlich die Erlaubnis des jeweiligen Urhebers erforderlich.

Auswirkungen auf Webseiten-Betreiber

Dieser Umstand wirkt sich bedingt zwar auch auf Privatnutzer aus, tangiert allerdings mehr die Stellen, an denen Bilder öffentlich zur Schau stehen. Die Rede ist von Webseiten. Ohne entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung solcher Fotos gemäss Urheberrechtsgesetz verboten.

Nun stellt sich für viele Betreiber natürlich die Frage, wie man an besagte Erlaubnis gelangt – zum Beispiel gerade dann, wenn man den wahren Urheber vielleicht nicht einmal kennt.

Für die legale Bildnutzung stehen glücklicherweise trotzdem ein paar Möglichkeiten zur Wahl.

  • Verschiedene Internet-Portale bieten Bilder zur kostenfreien und kommerziellen Nutzung an. Als Beispiel dient uns hier Pixabay. Wichtig ist dabei der Aspekt der kommerziellen Nutzung: Achten Sie bei Ihrer Auswahl auf die jeweils zugrundeliegenden Bedingungen. Die Lizenzen der verschiedenen Anbieter sagen aus, ob gegebenenfalls ein Bildnachweis nötig ist.
  • Ist solch ein Bildnachweis erforderlich, erfüllen Sie die Bestimmungen des Urheberrechts, indem Sie einfach die Quelle angeben, zum Beispiel in Form einer Bildunterschrift.
  • Das Teilen von Bildern auf Social Media ist übrigens unproblematisch, solange Sie den ursprünglichen Beitragslink in Ihrem neuen Post behalten. Das zählt nämlich ebenfalls als Bildnachweis.
  • Sofern Sie das nötige Budget mitbringen, gibt es alternativ auch noch kostenpflichtige Portale für den Bezug von Bildern. Dort sind bei der Auswahl die nötigen Lizenzen bereits enthalten.
  • Wenn Sie dann immer noch Budget übrig haben, wie wäre es stattdessen gleich mit der Beauftragung eines professionellen Fotografen?

Fazit zum neuen Urheberrecht

Das angepasste Urheberrecht tut im Grunde genau das, was es soll: den eigentlichen Urheber eines Bildes schützen. Auch Künstler wollen für ihre Arbeit entlohnt werden. Und selbst, wenn es sich beim Foto bloss um ein eher laienhaftes Bild handelt, so verdient der Urheber doch zumindest seinen Anteil an der letztlichen Verbreitung.

Mit den verschiedenen Möglichkeiten, ohne grossen Eigenaufwand oder immense Kosten an hochwertige Bilder zu gelangen, kann sich im Grunde Jeder zufrieden zeigen – sei es der Privatverbraucher, der Marketer oder der Betreiber einer Webseite.

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