Datenschutz bei Videokonferenzen: ein vernichtendes Urteil

Datenschutz Videokonferenz

Bereits vor ein paar Monaten äusserten Berliner Datenschützer heftige Kritik gegenüber Microsoft Teams und Zoom. Nun stellten die Berliner Beauftragten den Datenschutz von Videokonferenzen erneut auf den Prüfstand. Nahezu alle Videokonferenz-Anbieter erhielten dabei ein vernichtendes Urteil.

Kurzprüfung nach Ampel-System

Insbesondere aufgrund der Corona-Krise erfahren die entsprechenden Behörden rege Rückfragen an den Datenschutz. Das nahm die Berliner Datenschutzbehörde zum Anlass, die momentan am häufigsten genutzten Software-Lösungen für Videokonferenzen noch einmal unter die Lupe zu nehmen.

Die Prüfer gingen dabei nach einem Ampel-System vor. Rot steht dabei für “Stopp” – also das Gebot, den mit dieser Warnfarbe versehenen Dienst lieber zu meiden. Gelb steht für gewisse Einschränkungen, unter denen die Videokonferenzen weiter genutzt werden können. Und Grün besagt, dass die datenschutzrechtliche Prüfung keinerlei Einwände ergab.

10 Anbieter von Videokonferenzen fallen beim Datenschutz durch

Die Prüfung bezog sich auf insgesamt 17 Videokonferenz-Softwares. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einigen Anbietern verschiedene Versionen der jeweiligen Software existieren. Somit handelt es sich beim Vergleich eigentlich um 13 unterschiedliche Anbieter.

Dennoch fielen von 13 Anbietern 10 angebotene Varianten für Videokonferenzen bei der Prüfung des Datenschutzes gnadenlos durch. Wir listen die Mankos der bekanntesten Anbieter nachfolgend im Detail auf.

Microsoft Teams

Nur einer von mehreren wichtigen Hinweisen der Berliner Datenschützer ist, dass Microsoft mit seinem Videokonferenz Tool “Teams” Änderungen an seinen Datenschutz-Bestimmungen vornahm, ohne dies entsprechend zu kommunizieren. Derlei “stillschweigende” Anpassungen am Datenschutz sind ein absolutes KO-Kriterium. Ausserdem behält Microsoft sich das Recht vor, personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken zu verarbeiten.

Skype

Da Skype im Besitz von Microsoft ist, greifen die oben genannten Makel gleichermassen. Der Servicevertrag und die Datenschutzerklärung erfüllen nicht die Ansprüche.

Google Meet

Diesem Anbieter für Videokonferenz dürfen wir zugute halten, dass er mit Start in 2017 gegenüber den anderen Anbietern noch recht jung ist. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass er in punkto Datenschutz nicht punkten konnte. Bei Google Meet monierten die Prüfer vor allem die rechtlich unzulässige Einschränkung des Weisungsrechts.

Zoom

Eigentlich hat die Videokonferenz Zoom schon mehr als genug negative Presse. Unklar bleibt, inwieweit die letzten Versprechen in Sachen Sicherheit und Datenschutz bei der Berliner Prüfung bereits enthalten waren. Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Berliner Datenschützer der Meinung sind, dass bei Zoom “Zweifel an der Zuverlässigkeit” bestehen. Auch unzulässige Datenexporte fielen im Prüfbericht ungut ins Auge.

Wer punktet beim Datenschutz?

Nur fünf Versionen von Videokonferenz-Software konnten beim Datenschutz punkten. Dabei handelt es sich um die Open-Source Plattform Jitsi, die Webseite https://sichere-videokonferenz.de/, TixeoCloud, BigBlueButton und Wire. Allerdings ist am Beispiel Jitsi zu beachten, dass das “grüne Licht” nicht für frei verfügbare Angebote gilt.

Damit wird leider wieder einmal deutlich, dass auch bei Anbietern von Videokonferenzen, der Datenschutz etwas kostet. Im Falle Jitsi sind nämlich diverse Betreiber auf dem Markt, die Gebühren für ihren Service verlangen. Und die Sammlung grüner über gelber bis roter Lichter aus der Berliner Datenschutz-Prüfung zeigt, dass grösstenteils kostenpflichtige Dienste ausreichend in den Schutz investieren.

Hier finden Sie den vollständigen Bericht der Berliner Datenschutzbehörde.

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