Datenschutz geht uns alle an – nicht nur in Krisenzeiten!

In einem aktuellen Artikel geht der Züricher Datenschutzbeauftragte auf das Thema digitale Zusammenarbeit ein und veröffentlicht eine Empfehlungsliste von Software und Apps, auf die Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise zurückgreifen können. Die Krise steht also nicht nur im Kanton Zürich im Fokus. Wir folgen dem Leitartikel über Datenschutz sowie dessen Dringlichkeit und decken im Zuge unserer “Ermittlungen” einige interessante Widersprüche auf.

Hohe Anforderungen an den Datenschutz im Homeoffice

Auf der entsprechenden Unterseite des Kantons Zürich liefert der Datenschutzbeauftragte so einige Tipps und Empfehlungen. Wer die Bemerkung “Zusammenarbeit auf Distanz” korrekt interpretiert, weiss, es ist die Rede von Datenschutz im Homeoffice. Ist das erst “plötzlich” wichtig geworden? Einerseits Ja: Die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen regelrecht in die Digitalisierung. Andererseits Nein: In einem weiteren Artikel auf der genannten Homepage sind wir auf die Aussage gestossen, dass Datenschutz “schon immer digital” war.

Bei jeglicher Gesetzgebung zum Datenschutz geht es um die Wahrung der Grundrechte. Es gab ihn somit schon lange vor der zunehmenden Digitalisierung. In besagten Gesetzen geht es um die persönliche Freiheit und den Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten. Wir reden also von Daten, unabhängig davon, wie sie verarbeitet werden: sei es digital oder analog.

Die Digitalisierung geniesst jedoch eine ausgeprägte Dynamik. Veraltete Verfahren werden modernisiert, alte Speichermedien umgestellt, ganz neue Services wie Clouds überschwemmen den Markt. Wer mithalten will, muss aktuell sein, sprich modern, andernfalls ist man nicht marktfähig. Fast alles dreht sich nur noch um die sogenannten E-Services. Hauptsache elektronisch, heisst es, und der Datenschutz gerät unter all den Modernisierungen leider nur zu gerne in Vergessenheit.

Die häufigsten Widersprüche innerhalb vom Datenschutz

Wie eingangs angedeutet, haben wir alle Aussagen, Artikel, Berichte und Empfehlungen der Züricher Datenschutz-Homepage bis ins letzte Detail geprüft. Gleich vorneweg: Wir wollen keine der offiziell getätigten Aussagen dementieren oder unter schlechtes Licht stellen. Wir bedienen uns vielmehr der Schweizer Bundesverfassung und deren Artikel 16 über Meinungs- und Informationsfreiheit.

Sobald es um Datenschutz geht, machen ausserdem viele (teils selbsternannte) Experten dieselben Fehler. Unserer Meinung nach kann man nicht zum sensiblen Datenschutz mahnen und im selben Satz eine Art Freifahrtschein für unsichere Programme ausstellen. Klar, die Corona-Krise hält die Welt in Atem, aber ebenso gut können wir die zukunftsrelevanten Fragen und Antworten schon jetzt aufstellen, oder?

Widerspruch 1: “E-Services ohne Datenschutz geniessen kein Vertrauen”

Es wäre wirklich zu schön, wenn es denn tatsächlich so wäre! An dieser Stelle haben wir uns das Schaubild zur Kommunikationssoftware angesehen (auf Seite 2 des Merkblatts). Darin wurden diverse namhafte Software-Anbieter für Kommunikation analysiert. Wer kennt sie nicht, die Grössen wie Facebook Messenger, Skype for Business oder What’s App?

Wer genau hinsieht, erkennt, dass alle drei Beispiele gemein haben, dass weder der Quellcode verfügbar ist, bei zweien der Serverstandort in den USA ist und bei keinem eine wirkliche anonyme Nutzung möglich ist.

Hingegen fordert der Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht aus 2019 die “Regulierung ausländischer Cloud-Services”. Verschlüsselung und zugehöriges Management sollen bei der Nutzung durch öffentliche Organe genau dort liegen und nicht andernorts. Natürlich geben wir zu, dass Datenschutz gerade im Bereich des Gesundheitswesens besonders wichtig ist. Doch wo bleiben bei all der Vorsicht die nicht-öffentlichen Unternehmen und nicht zuletzt private Nutzer?

Die Nutzerzahlen von Facebook (rund 1,3 Milliarden), Skype (monatlich 300 Millionen) und What’s App (täglich 58 Millionen aktive Nutzer) sprechen da hingegen nicht unbedingt für die Theorie, dass E-Services mit Mankos im Datenschutz überhaupt kein Vertrauen geniessen.

Widerspruch 2: “Zoom” in Liste datenschutzfreundlicher Apps

Kommen wir nun einmal zu der Empfehlungsliste von Apps, die hinsichtlich Datenschutz für den “Einsatz während der Corona-Krise” geeignet sein sollen. Vorab muss der interessierte Verbraucher den Hinweis lesen, dass die Produkte datenschutzkonform eingesetzt werden können, sofern die Hinweise und Einschränkungen berücksichtigt werden. Ausserdem eignet sich nicht ausnahmslos jedes Produkt für die Übermittlung von Personendaten.

Ganz weit unten in besagter Liste finden wir die Videokonferenz-Software “Zoom”. Keine der vorher aufgelisteten Apps und Dienste ist mit so vielen mahnenden Zusatzworten versehen. Vor der Nutzung sollen unzählige Einstellungen manuell vorgenommen werden: Die lokale Speicherung für Aufzeichnungen, Speicherort in der Cloud, Deaktivierung von Tracking, Passwortschutz… und so weiter, und so fort.

Inwiefern ist das noch “datenschutzfreundlich”? Auch Nutzer-Freundlichkeit sieht anders aus. Davon abgesehen hat Zoom in letzter Zeit fast ausnahmslos durch schlechte Presse Ruf gewonnen, womit wir quasi zurück beim ersten Widerspruch sind.

Widerspruch 3: “Dä schnäller isch dä gschwinder”?

Wie im ersten Widerspruch angedeutet, forderte der Datenschutzbeauftragte letztes Jahr selbst die Regulierung ausländischer Services, insbesondere Cloud-Dienste. Im Tätigkeitsbericht hiess es, dass viele Anwendungen in diesem Metier Standardprodukte seien. Was genau bedeutet das für den Verbraucher?

Das Wort “Standard” spricht zuerst einmal dafür, dass keines der Produkte irgendetwas besonderes ist. Die Definition beinhaltet genormte Vereinheitlichungen. Im Hinblick auf Entwicklung und Programmierung hat ein solcher Richtwert nicht selten zur Folge, dass viel zu oft Marktgrössen aufgekauft und die ursprünglichen Programmcodes dann nur leicht variiert werden. Sprich, alte Sicherheitslücken oder Mankos im Datenschutz werden einfach unter neuem Namen weitergeführt.

So ist das zum Beispiel bei Marktriesen wie Facebook: 2012 hat der Konzern Instagram für “läppische” 760 Mio. Dollar geschluckt, später in 2014 für sage und schreibe 16,8 Milliarden What’s App. Skype war unter neuer Microsoft-Flagge damals 8,5 Milliarden Dollar wert. Zoom lässt sich mit seinem Bösenwert von rund 44 Milliarden vorerst wohl nicht so einfach aufkaufen.

Mit diesen Zahlen lässt sich schon sagen, dass es weit einfacher ist, einen renommierten Anbieter aufzukaufen, statt eigenständig eine Neuentwicklung zu wagen. Wo bleiben also die Empfehlungen unserer Datenschützer für Schweizer Produkte und Dienste, wo diese doch genau diesen gewagten Schritt unternommen haben?

Datenschutz – Leitbild für die Zukunft

Hoffentlich haben Sie einen ersten Eindruck gewonnen, dass Datenschutz nicht nur temporär oder krisenbedingt von hoher Relevanz ist. Nicht einmal der Datenschutzbeauftragte will leugnen, dass es nach wie vor – und fast überall – dringenden Handlungsbedarf gibt. Datenschutz ist kein Thema, das sich in Form eines Berichts oder einer kurzen Zusammenfassung abhandeln lässt.

Wir bei dataloft bleiben daher für Sie am Ball. Neben genereller Internetsicherheit und Webmarketing steht der Datenschutz klar in unserem Fokus. Wir beobachten alle Entwicklungen, haben ein kritisches Auge auf alle Formen der Digitalisierung und klären Sie auf. Bald finden Sie in diesem Blog viele weitere wissenswerte Artikel über die zahlreichen Facetten und Fragen des Datenschutzes, unter anderem:

  • erweiterte Analyse über Software-Empfehlungen
  • digitaler Selbstschutz
  • alle digitalen Datenschutz-Instrumente
  • das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) und dessen Bestimmungen
  • kein starker Datenschutz = Hochrisiko-Strategie?
  • Digitalisierung:
    • zwischen Realität und Wunschtraum unterscheiden
    • digital ohne Datenschutz – geht das überhaupt?
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