Können Sie auf Anhieb beantworten, wann eine Website eine Datenschutzerklärung aufweisen muss? Und wie genau hat diese überhaupt auszusehen? Eine Studie offenbarte, dass ein Grossteil der Webauftritte die gesetzlichen Bedingungen mehr schlecht als recht erfüllt.
Studie über Datenschutzerklärungen auf Websites
Urheber der Studie über das Vorhandensein sowie inhaltliche Aspekte der Datenschutzerklärungen auf Websites ist der Fachverband deutscher Webseiten-Betreiber, kurz “FdWB”. Der Verband analysierte dabei im ersten Quartal diesen Jahres 2.500 zufällig gewählte Webseiten. Die Stichproben stammten aus der Auswahl von entsprechenden Einträgen im Branchenbuch.
Fast die Hälfte der Webseiten mangelhaft
Von den 2.500 untersuchten Websites wiesen ganze 1.023 Auftritte erhebliche Mängel hinsichtlich der Datenschutzerklärungen auf. Das entspricht beinahe der Hälfte.
Häufigste Ursache für besagte Mängel war dabei das vollständige Fehlen oder aber eingeschränkte Funktionalität des SSL-Zertifikats. Ein SSL-Zertifikat garantiert die sichere Kommunikation im Internet.
13 Prozent der analysierten Websites wiesen zudem keine gültige Datenschutzerklärung auf. Sofern dann doch eine vorhanden war, so enthielten weiterhin 14 Prozent davon nur unzureichende Angaben. Auch fiel auf, dass bei 16 Prozent keine Option darauf bestand, Cookies zu widersprechen.
Wann Datenschutzerklärung für die Website?
Im Grunde braucht jede Website eine Datenschutzerklärung, sofern sie in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fällt. Der Anwendungsbereich bezieht sich darauf, ob grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet. Und genau dieser Umstand ist heutzutage auf nahezu allen Webseiten der Fall!
Erheben Sie irgendwelche Personendaten vonseiten Ihrer Besucher? Nutzen Sie beispielsweise Tools zur Webanalyse, die eben solche Daten speichern? Setzt Ihre Website auf Cookies oder speichern Sie vielleicht Email-Adressen für den Versand von Newsletters? Falls Sie eine dieser Fragen mit “Ja” beantworten, dann benötigt Ihre Website auf jeden Fall eine gültige Datenschutzerklärung.
Inhalte der Datenschutzerklärung
Die Schwierigkeit einer gültigen Datenschutzerklärung auf der Website besteht besonders darin, dass diese schon vor dem Zeitpunkt der Erhebung jeglicher Daten vorhanden sein muss. Insofern macht es Sinn, sich bereits vor der Erstellung und Online-Schaltung Ihrer Webseite mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die erforderlichen Inhalte sehen wie folgt aus.
- Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten
- Rechtsgrundlage der Erhebung und Verarbeitung
- Quelle (erhalten Sie die Daten nicht direkt von der betreffenden Person, ist über die entsprechende Herkunft zu informieren)
- Name sowie vollständige Kontaktangaben des Verantwortlichen und/oder Datenschutzbeauftragten
- sämtliche Empfänger der verarbeiteten Daten (dazu zählen auch eventuelle Drittländer)
- Dauer der Speicherung
- jegliche Rechte der betreffenden Person, dazu zählt unter anderem das Recht auf Beschwerde oder Widerruf
- Belehrung über ein gegebenenfalls erfolgendes “Profiling” – also die Einordnung der Person in eine Kategorie oder Zielgruppe
Datenschutzerklärung auf der Website – etwas Mühe lohnt sich
Nicht nur die Studie – oder vielmehr deren Ergebnisse – des FdWB fordert Betreiber von Websites dazu auf, ein wenig Zeit in die Erstellung sauberer Datenschutzerklärungen zu investieren. Nach den aktuellen Streitigkeiten rund um die Kippung des Privacy Shield Abkommens kommt es zu einer regelrechten Abmahn- und Bussgeld-Welle zum Thema Datenschutz im Internet.
Die rechtskonforme Datenschutzerklärung auf Ihrer Website bewahrt Sie aber nicht nur vor potenziellen Klagen. Lassen Sie sie stattdessen zusätzlich zum Aushängeschild für die Seriosität Ihres Unternehmens werden!
Informieren Sie Ihre Kunden ausführlich darüber, wie Sie mit ihren Daten umgehen, garantiert das nicht nur Sicherheit auf der rechtlichen Seite, sondern eben auch ein Höchstmass an Kundenzufriedenheit und Customer Experience.