Nachdem das EuGH-Urteil zum Privacy Shield nach wie vor für reichlich Aufruhr sorgt, muss auch Google eine gangbare Alternative finden. Seit Anfang August versendet der Konzern entsprechende Info-Mails über neue Regelungen. Die Informationen betreffen insbesondere Nutzer von AdSense.
Google nach Urteil zum Privacy Shield unter Zugzwang
Google gilt als Plattform und zugleich Anbieter von Werbeprodukten als sogenannter Unterauftragsverarbeiter. Für jegliche Verarbeitung von Daten muss eine entsprechende gesetzliche Regelung her. Der Datenschutz ist ein brandheisses Thema, nicht erst seit den jüngsten Gerichtsurteilen. Grosskonzerne wie Google, aber auch Social Media Kanäle wie Facebook und Co., arbeiten mit Drittanbietern zusammen und die Anzahl von Datenübermittlungen ist dementsprechend gigantisch.
Bis dato galt bei Google, wie bei den meisten Konkurrenten auch, das Privacy Shield. Das Urteil des europäischen Gerichtshofes erklärte dieses jedoch für nichtig. Nach einer überraschend kurzen Übergangsfrist passte Google kurzerhand seine Datenschutzklauseln an.
Standardvertragsklauseln statt Privacy Shield bei Google
In Googles Sicherheitscenter sind die Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung zu finden. Kunde ist in diesem Fall der Nutzer des AdSense Dienstes. Bei AdSense handelt es sich um ein Monetarisierungsprogramm, das bei Buchung Werbung (besser bekannt als Ads) auf der Webseite des Kunden ausspielt.
Besagte Standardvertragsklauseln von Google, die nun offensichtlich das Privacy Shield ersetzen, sind lang und zäh zu lesen. Auf den ersten Blick ist zudem überhaupt nicht ersichtlich, was genau sich geändert hat. Betroffene Kunden sollten daher in jedem Fall zusätzlich die entsprechende Info-Mail von Google prüfen.
Was jedoch ins Auge fällt, ist der häufige Bezug auf Standardvertragsklauseln. Das Privacy Shield hingegen findet keinerlei Erwähnung mehr. Der Punkt, um den sich Urteil sowie Googles Zwang zur Anpassung drehen dürften, ist unter Nummer 10 der verlinkten Bedingungen zu finden. Und wer noch genauer hinsieht, findet dort den Verweis auf Googles Standard Contractual Clauses.
Kläger ist mit Googles Alternative nicht zufrieden
Der Kläger, der seinerzeit sowohl das Privacy Shield als auch dessen Vorgänger, das Safe Harbour Abkommen, erfolgreich zu Fall brachte, kommunizierte zwischenzeitlich, dass er mit Googles neuer Lösung ebenso wenig einverstanden ist.
Bei besagtem Kläger handelte es sich um den Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems. Nachdem Google Informationen über den Wechsel vom Privacy Shield auf Standardvertragsklauseln verteilte, reagierte Schrems mit einem gehässigen Post via Twitter. Seiner Aussage nach handelt es sich bei Googles Alternative zum Privacy Shield um eine “Drei-Affen-Lösung”. Wer die entsprechenden Smileys kennt, weiss, dass er sich damit auf das Motto “nichts sehen, nichts hören und nichts sagen” bezieht. Noch dazu setzte Schrems einen Hashtag, der übersetzt soviel bedeutet wie “auf der Suche nach Ärger”.
Die Reaktion von Max Schrems auf Twitter klingt beinahe danach, als würde demnächst eine neue Klage vor Gericht ins Haus stehen. Wir bleiben für Sie an dem Fall dran und informieren Sie, sobald es etwas Neues gibt.