Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie startete im September 2020 ein Programm zur gezielten Förderung von KMU bei der Digitalisierung. Wir haben die Richtlinien für “Digital Jetzt” näher durchforstet und gehen heute näher auf die Voraussetzungen sowie Details zum Förderprogramm ein.
Mittelstand tut sich schwer mit Digitalisierung – Bund schafft Abhilfe
Dass gerade kleinere Betriebe so ihre Schwierigkeiten haben, mit der Digitalisierung Schritt zu halten, ist längst kein Geheimnis mehr. Diesen Umstand nahm sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun zu Herzen. Das Förderprogramm namens “Digital Jetzt” richtet sich daher insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Hier finden Sie die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm Digital Jetzt. Da die 9 Seiten auf den ersten Blick recht trocken und komplex erscheinen, veranschaulichen wir die exakten Bedingungen nachfolgend für Sie.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von “Digital Jetzt”
- Förderfähig sind rechtlich selbstständige KMU mit einer Niederlassung in Deutschland
- Mitarbeiterzahl von mindestens 3 bis maximal 499
- Bei Beantragung von Digital Jetzt ist ein Digitalisierungsplan offenzulegen
- Ggf. bereits bezogene Fördergelder betragen maximal 200.000 €
Der Digitalisierungsplan
Dieser Plan beschreibt quasi den Ist-Stand der Digitalisierung innerhalb Ihres Betriebes. Zum anderen ist es notwendig, dass der Plan Ihr Vorhaben genau erklärt. Dazu dient beispielsweise eine Aufstellung über die Zielsetzung, die Sie mithilfe von Digital Jetzt erreichen wollen. Weitere Beispiele für die Förderbewilligung wären:
- Erschliessen neuer Geschäftsfelder durch die geförderte Digitalisierung
- Stärkung der eigenen Marktposition
- Maximierung bzw. effizientere Gestaltung der bisherigen Geschäftsprozesse
Die Module von “Digital Jetzt”
Das Förderprogramm Digital Jetzt enthält zwei verschiedene Module. Ersteres nennt sich “Investition in digitale Technologien“, das zweite heisst “Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“.
Beispiele für digitale Technologien sind unter anderem jegliche datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenzen (KI), aber auch Investitionen in die allgemeine IT-Sicherheit sowie Cloud-Anwendungen.
Beim zweiten Modul steht der Mitarbeiter im Fokus. Förderfähige Beispiele wären an dieser Stelle Aus- sowie Weiterbildungen der Mitarbeiter in Kenntnissen der IT-Sicherheit und/oder Datenschutz.
Förderfähige Beträge
Übrigens ist auch eine Aufteilung auf die zwei Module von Digital Jetzt möglich, sodass Sie sich nicht auf nur eines von beiden festlegen müssen. Die maximal förderfähige Summe liegt derweil bei 50.000 €. Unter einem Betrag von 3.000 € (Modul 2) bzw. 17.000 € (Modul 1) ist jedoch keine Beantragung von Digital Jetzt möglich. In besonderen Fällen erhöht sich der maximal förderfähige Betrag auf 100.000 €.
Die jeweilige Förderquote ist abhängig von der eigenen Unternehmensgrösse gestaffelt. Förderquote bedeutet in dem Zusammenhang, in welcher Höhe sich der Bund an den getätigten Investitionen beteiligt.
- 3-50 Mitarbeiter: 40 % Förderquote
- 51 bis 250 Mitarbeiter: 35 % Förderquote
- 251 bis 499 Mitarbeiter: 30 % Förderquote
Sichern Sie sich die höchstmögliche Förderquote von “Digital Jetzt”
Es gibt noch mehr gute Nachrichten: Für Digital Jetzt Anträge gelten während der Corona-Krise höhere Förderbeträge. Stichtag für die höheren Förderquoten ist der 30.06.2021. Die soeben genannten Quoten erhöhen sich bei Beantragung bis zu diesem Stichtag um jeweils 10 Prozent.