Ein Firmenlogo ist das erste, was Kunden mit einer Marke verbinden – und dank Künstlicher Intelligenz lassen sich heute in kurzer Zeit erstaunlich professionelle Designs erzeugen. Doch sobald ein solches KI-generiertes Logo geschäftlich genutzt oder sogar als Marke eingetragen werden soll, stellt sich die Frage nach dem rechtlichen Rahmen. Wir zeigen Dir daher, was das Markenrecht zu dem Thema sagt: Wer hat die Rechte am Design? Kann man ein KI-Logo rechtlich schützen lassen? Welche Risiken gibt es, wenn ich für meine Firma ein KI-Logo nutzen möchte?
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er liefert dir praxisnahe Informationen und Denkanstösse, die dir helfen, fundierte Entscheidungen für dein Business zu treffen.
Wer hat das Markenrecht bei KI-generierten Logos?
Bei diesem Thema steht eine Frage ganz am Anfang: Wer ist rechtlich gesehen eigentlich der Urheber des Markenlogos, wenn es von einer KI erstellt wurde?
Kann eine KI überhaupt Urheber sein?
Nach geltendem Schweizer Recht – wie auch in den meisten anderen Ländern – ist Urheber immer ein Mensch. Das heisst: Ein rein KI-generiertes Werk, bei dem keine menschliche Kreativleistung mehr erkennbar ist, geniesst in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz. Eine Maschine kann nicht als Urheber gelten, da das Urheberrecht eine persönlich-geistige Schöpfung voraussetzt.
Erfahre hier mehr dazu: KI Urheberrecht: Endlose laufende Debatten
Hat das KI-Tool die Rechte?
Nein – die Software selbst hat keine Rechte am Werk, da auch sie kein Rechtssubjekt ist. Allerdings können die Betreiber der KI-Plattformen über ihre AGBs und Nutzungsbedingungen festlegen, wem die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten zustehen. In vielen Fällen behalten sich die Plattformen gewisse Rechte vor – insbesondere bei kostenlosen oder öffentlich trainierten Modellen.
Hat der Nutzer die Rechte?
Nicht unbedingt. Auch wenn du selbst ein Logo über ein KI-Tool generierst, bedeutet das nicht automatisch, dass du uneingeschränkte Nutzungs- oder gar Eigentumsrechte daran hast. Entscheidend ist:
- Wurde das Logo vollständig automatisch erzeugt, oder hast du es aktiv gestaltet/verändert?
- Gestattet dir das Tool die kommerzielle Nutzung und die Eintragung als Marke?
- Sind die Trainingsdaten der KI urheberrechtlich unbedenklich, oder könnten sich daraus spätere Ansprüche Dritter ergeben?
Fazit: Das Markenrecht von KI-Logos ist komplex und hängt stark vom Einzelfall ab. Wer sicher sein will, muss nicht nur die Tools sorgfältig auswählen, sondern auch die AGBs verstehen und die eigene Mitwirkung beim Gestaltungsprozess dokumentieren.
Markenrecht und Nutzungsbedingungen von KI-Tools
Auch wenn das Urheberrecht bei rein KI-generierten Werken oft unklar ist: Was du mit deinem Logo machen darfst, entscheidet sich in der Praxis meistens über die Nutzungsbedingungen der KI-Plattform, mit der es erstellt wurde. Diese regeln, wer welche Rechte erhält – und wo die Grenzen liegen.
Die meisten KI-Tools, etwa für Design, Bildgenerierung oder Logo-Erstellung, haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) festgelegt, ob und in welchem Umfang du die erzeugten Inhalte privat oder kommerziell verwenden darfst.
Nur wenn du die uneingeschränkten Nutzungsrechte erhältst – insbesondere zur kommerziellen Nutzung und Markenanmeldung – kannst du dein Logo bedenkenlos als Marke eintragen lassen.
Beispiele für unterschiedliche Regelungen
Kommerzielle Nutzung erlaubt:
Viele kostenpflichtige Tools wie z. B. Midjourney (bei aktiver Lizenz) oder Looka (nach dem Kauf eines Brandkits) räumen den Nutzern die kommerziellen Rechte ein, einschliesslich der Möglichkeit zur Markeneintragung.
Auch OpenAI (ChatGPT) verfolgt ein vergleichsweise klares und nutzerfreundliches Modell: Du darfst die Inhalte kommerziell verwenden, verändern, weiterverbreiten und auch zur Markenanmeldung verwenden. OpenAI garantiert allerdings im selben Atemzug nicht, dass deine generierten Inhalte einzigartig oder frei von Rechten Dritter sind. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, vor einer gewerblichen Nutzung eine eigene rechtliche Prüfung vorzunehmen.
Nutzung eingeschränkt oder ausgeschlossen:
Bei kostenlosen Tools, Beta-Versionen oder öffentlich trainierten Systemen (z. B. DALL·E über offene APIs) kann es sein, dass du Inhalte zwar erstellen darfst, aber nicht exklusiv verwenden oder als Marke schützen kannst. Teilweise behalten sich die Betreiber auch Rechte zur Weiterverwendung oder Veröffentlichung vor.
Eine Marke mit KI-Logo eintragen lassen – geht das?
Grundsätzlich ja – ein KI-generiertes Logo kann in der Schweiz als Marke eingetragen werden, sofern es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Doch die Sache hat ihre Tücken: Viele Hürden lauern nicht im Anmeldeprozess selbst, sondern im rechtlichen Umfeld und der Herkunft des Logos.
Damit ein Logo in der Schweiz markenrechtlich geschützt werden kann, muss es einige zentrale Voraussetzungen erfüllen:
- Unterscheidungskraft: Das Logo muss geeignet sein, deine Produkte oder Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Reine Allgemeinplätze oder einfache geometrische Formen reichen deshalb in der Regel nicht aus.
- Kein absolutes Schutzhindernis: Dein Logo darf keine irreführenden, gesetzeswidrigen oder amtlichen Zeichen enthalten, und es darf keine bestehenden Markenrechte verletzen.
- Gestaltungsspielraum: Auch Logos, die mit KI erstellt wurden, können durchaus unterscheidungskräftig sein – vorausgesetzt, du bringst genug Individualität ein, zum Beispiel durch kreative Prompts oder gezielte (eigene, nachträgliche) Bildbearbeitung.
Risiken bei KI-Logos
Ein häufiger Irrtum: Wenn du ein Logo mit Hilfe von KI-Tools wie DALL·E, Looka oder Canva erstellen lässt, ist es noch lange nicht einzigartig. Viele dieser Plattformen arbeiten mit wiederverwendbaren Design-Elementen oder Vorlagen. Das führt zu zwei Problemen:
- Mangel an Unterscheidungskraft: Wenn dein Logo generisch oder zu ähnlich zu bestehenden Entwürfen wirkt, kann die Anmeldung deiner Marke abgelehnt werden – oder später angreifbar sein.
- Kein exklusives Nutzungsrecht: Wenn du lediglich aus Standardkomponenten ein Logo „zusammenklickst“, ohne eigenständige Bearbeitung, hast du i.d.R. kein exklusives Recht daran. Andere Nutzer können schliesslich das gleiche oder ein sehr ähnliches Logo ebenfalls erstellen und verwenden.
Da viele KI-Tools auf öffentlichen Daten oder standardisierten Bilddatenbanken basieren, besteht also die reale Gefahr, dass zwei Nutzer mit ähnlichen Prompts nahezu identische Logos erhalten. Im Markenrecht und Eintragungen im Markenregister ist das ein Problem:
- Solche Marken können im Nachhinein gelöscht oder angefochten werden.
- Du selbst kannst rechtliche Probleme bekommen, wenn ein anderer Anbieter ein fast identisches Logo schon zuvor eingetragen hat.
👉 Unsere Empfehlung: Wer ein KI-Logo als Marke eintragen will, sollte das Design unbedingt weiterentwickeln oder professionell anpassen lassen – sei es durch individuelle Bearbeitung oder in Zusammenarbeit mit einer Grafikagentur. So lässt sich das Risiko von Überschneidungen minimieren.