Privacy
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), EULA und Benutzerrichtlinien Dienste der dataloft GmbH
Standort: Lanzenneunforn, Schweiz Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht Gerichtsstand: Frauenfeld
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das End User License Agreement (EULA) sowie die Benutzerrichtlinien gelten für sämtliche Dienstleistungen der dataloft GmbH, Lanzenneunforn (nachfolgend „dataloft“). Dazu zählen insbesondere: Erstellen von Webseiten, SEO-Optimierung von Webseiten, Erstellung und Betreuung von SEA-Kampagnen sowie Entwicklung von Corporate Identity (CI) und Printmedien. Diese Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dataloft und ihren Kunden vollständig und ausschliesslich.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von dataloft schriftlich (einschliesslich E-Mail) annimmt oder dataloft eine Bestellung schriftlich bestätigt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§3 Leistungen von dataloft
dataloft erbringt ihre Dienstleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss individueller Vereinbarung. Sie ist berechtigt, Leistungen anzupassen, zu erweitern oder zu reduzieren, sofern dies für den Betrieb oder aufgrund rechtlicher bzw. technischer Anforderungen notwendig ist. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen oder Systemerweiterungen können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erfordern; geplante Eingriffe werden, soweit möglich, frühzeitig angekündigt.
§4 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen korrekt anzugeben, Zugänge und Passwörter sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde selbst verantwortlich. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er dataloft unverzüglich zu informieren. dataloft wird daraufhin zu Bürozeiten umgehend eine Rücksetzung der Passwörter vornehmen und dem Kunden neue Passwörter mitteilen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine von ihm gebuchte Dienstleistung Dritten zur Verfügung zu stellen. Stellt dataloft fest, dass die Dienstleistung nicht vom Kunden, sondern von einem Dritten genutzt wird, kann dataloft die Erbringung der Dienstleistung sistieren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur vollen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verpflichtet. Ausgenommen sind konzerninterne Nutzungsüberlassungen. Für Inhalte, die über die Dienstleistungen von dataloft verbreitet oder zum Abruf bereitgehalten werden, ist der Kunde allein verantwortlich. Erhält dataloft Beanstandungen Dritter zu einem Account oder bereitgestellten Inhalten, werden diese an den Kunden weitergeleitet. dataloft kann den mit der Bearbeitung der Anfrage oder Beschwerde verbundenen Aufwand in Rechnung stellen. Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige, gewaltverherrlichende, rassistische, pornographische oder sonst in strafrechtlich relevanter Weise verletzende Inhalte ist dataloft berechtigt, ihre Leistungen bis zur Klärung einzustellen, den Zugang zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. dataloft kann durch Anti-Malware-Lösungen als virenbelastet identifizierte E-Mails abweisen und löschen. Bei Verletzung der Benutzerrichtlinien ist dataloft berechtigt, die Handlungen und die Identität des Kunden den Strafbehörden mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, dataloft allfällige Störungen und Unterbrechungen der beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu melden. dataloft leistet keinen Support für Endkunden des Kunden. Solche Supportleistungen können nur auf Basis einer separaten Vereinbarung und gegen Vergütung bezogen werden.
§5 Datensicherheit und Datenschutz
dataloft gewährleistet eine tägliche Datensicherung und den Schutz der Systeme nach dem aktuellen Stand der Technik. Besonders schützenswerte Personendaten (Art. 9 DSGVO / §46 BDSG) müssen vom Kunden verschlüsselt übertragen werden. dataloft verarbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur soweit für die Leistungserbringung erforderlich. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht allgemein bekannten Informationen.
§6 Rechnungsstellung und Zahlung
dataloft stellt dem Kunden für die Vertragsdauer in der Regel im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist bis zum auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist dataloft nach der ersten Mahnung berechtigt, die Dienstleistung zu sistieren und ab der zweiten Mahnung kostendeckende Mahngebühren zu erheben. Nach erfolgloser Nachfrist kann die Dienstleistung gemäss §8 gekündigt werden. Eine Verrechnung gegenseitiger Forderungen ist ausgeschlossen. Ausservertragliche Leistungen werden zu einem Honoraransatz von netto CHF 180 pro Stunde verrechnet.
§7 Garantien und Haftung
dataloft erbringt ihre Leistungen sorgfältig und nach aktuellem Stand der Technik, kann jedoch nicht garantieren, dass die Dienste ununterbrochen verfügbar sind oder dass angeforderte Daten stets fehlerfrei und verzögerungsfrei übermittelt werden. Mängel sind schriftlich zu rügen; zur Behebung steht eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu. Bei erfolgloser Nachfrist kann der Kunde den Vertrag kündigen; bereits geleistete Vergütungen werden anteilig zurückerstattet. Weitere Entschädigungen sind ausgeschlossen. dataloft schützt die Serverinfrastruktur mit aktueller Anti-Malware-Software und Passwortsicherungen. Eine Haftung für missbräuchliche Nutzung durch Dritte, Datenverlust oder fehlenden Internetzugang ist ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen und im Übrigen auf zwei Jahresgebühren der gebuchten Dienstleistung begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die auf die Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind.
§8 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer (12 oder 24 Monate) und verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch. Eine Kündigung muss schriftlich per Einschreiben oder signiertem E-Mail mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragsperiode erfolgen. Bei erheblichen Vertragsverletzungen oder rechtswidrigem Gebrauch kann dataloft fristlos kündigen. Nach Vertragsablauf oder fristloser Kündigung ist dataloft berechtigt, die Daten des Kunden nach 10 Kalendertagen zu löschen.
§9 Änderungen der Vertragsbedingungen
dataloft behält sich vor, diese Bestimmungen sowie den Leistungsumfang anzupassen, wenn technische Entwicklungen, rechtliche Vorgaben oder betriebliche Gründe dies erfordern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Frauenfeld (Schweiz).
Version 2, Gültig ab 15.09.2025