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Nutzungsbedingungen, Benutzerrichtlinien unseres Safes und der Webservices

Nutzungsbedingungen dataloft

Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
  1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse über die Nutzung der dataloft in ihrem vollen Funktionsumfang oder Teilen (Modulen) davon.
    Für Beratungsleistungen und Entwicklungsaufträge bestehen gesonderte Allgemeine Vertragsbedingungen.
  2. Vertragsgrundlagen
    Massgeblich für die Vertragsbeziehungen zwischen dataloft GmbH, Hannover (nachfolgend „dataloft“) und dem Kunden sind alleine die Vertragsdokumente und diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Benutzerrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung, die auf der Webseite https://dataloft.ch/privacy/ publiziert werden. Die übrigen Angaben auf der Webseite der dataloft erfolgen freibleibend.
Leistungen von dataloft
  1. dataloft stellt dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung der dataloft im vereinbarten Umfang Speicherplatz und Serverdienste auf einer an das Internet angeschlossenen, nach dem Stand der Technik gesicherten und hoch verfügbaren Infrastruktur zur Verfügung.
  2. Die Ressourcenzuweisung für die Dienstleistungen basiert auf einem durchschnittlicher Bedarf an Speicherplatz und CPU/RAM Nutzung. Ressourcenintensive Background-Software und Downloads bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind nicht Bestandteil des Grundleistungspaketes.
    Dataloft behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto eines Kunden zu sperren, falls ein vertragswidriges Benutzerverhalten in irgendeiner Weise die Systemleistung beeinträchtigt und dieses nach einmaliger Aufforderung durch dataloft nicht unverzüglich einstellt.
  3. Dataloft ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Kunde wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, soweit es um geplante Interventionen geht. Störungen im Carrier-Leitungsnetz (WAN) gehören zur Risikosphäre des Kunden.
  4. Auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden erwirbt oder transferiert dataloft Domainnamen. Die Verantwortung für Auswahl, Bezeichnung und Vereinbarkeit mit gewerblichen Schutzrechten Dritten liegt dabei stets beim Kunden.
Rechte und Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist zur vertragsgemässen Nutzung der erworbenen Dienstleistung berechtigt. Er verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Benutzungsrichtlinien zu beachten.
  2. Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Kunde selbst verantwortlich. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er dataloft unverzüglich telefonisch zu informieren; dataloft wird daraufhin zu Bürozeiten umgehend eine Rücksetzung der Passwörter vornehmen und dem Kunden die neuen Passwörter mitteilen. Gegen gesonderte Entschädigung werden dem IT Administrator des Kunden die Logon-Protokolle zugestellt.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine von ihm gekaufte Dienstleistung Dritten zur Verfügung zu stellen. Stellt dataloft fest, dass die vom Kunden gekauften Dienstleistungen nicht von diesem, sondern von einem Dritten benutzt werden, so ist dataloft berechtigt, die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu sistieren. Der Kunde bleibt in einem solchen Fall zur vollumfänglichen Bezahlung der für diese Dienstleistung geschuldeten Vergütung verpflichtet. Ausgenommen sind Nutzungsüberlassungen im Innenverhältnis konzernmässig verbundener Gesellschaften.
  5. Der Kunde ist für Inhalt, die er via Dienstleistungen der dataloft verbreitet oder zum Abruf bereithält, selbst verantwortlich. Erhält dataloft Beanstandungen Dritter in Bezug auf einen Account oder in Bezug auf über einen Account bereit gestellte Inhalte, wird dataloft die Beanstandungen an den Kunden zur Erledigung weiterleiten. dataloft ist in einem solchen Fall berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit der Anfrage / Beschwerde entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
    Bei begründetem Verdacht der Verbreitung rechtswidriger, gewaltverherrlichender, rassistischer, pornographischer oder in strafrechtlich relevanter Weise verletzender Inhalte ist dataloft berechtigt, bis zur Herstellung bzw. Feststellung eines rechtmässigen Inhalts ihre Leistungen einzustellen und den Zugang zur Website des Kunden sperren und/oder den Vertrag fristlos kündigen. dataloft ist berechtigt, durch die eingesetzte Anti-Malware-Lösung als virenbelastet identifizierte E-Mails abzuweisen und zu löschen. dataloft ist im Falle der Verletzung der Benutzungsrichtlinien durch den Kunden berechtigt, die Handlungen und die Identität des Kunden den Strafbehörden zur Kenntnis zu bringen.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, dataloft allfällige Störungen und Unterbrechungen der von ihm beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu melden.
  7. dataloft leistet keinen Support für eigene Kunden des Kunden. Der Kunde kann von dataloft solche Supportleistungen nach Massgabe einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen Bezahlung einer separaten Vergütung beziehen.
  1. Besonders sensible Daten müssen verschlüsselt von A nach B verschoben werden. Der Kunde wurde hiermit darauf hingewiesen, dass ein verschlüsseltes Upload bei personenbezogenen Daten nötig ist. Als besonders sensible Daten gelten gemäss Art. 9 DSGVO und gemäss §46 BDSG personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Datensicherung
  1. dataloft gewährleistet die Sicherung der Datenbankinhalte des Kunden täglich.
  2. Ausgenommen sind jedoch bei integrierten Mailservices E-Mails, welche vom Spam-Filter im speziellen Speicher für Spam E-Mail abgelegt werden. dataloft macht ihre Kunden darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Datenbanken, Dateien und E-Mails zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt und daher ein allfälliger Datenverlust im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass dataloft aus technischen Gründen, bspw. wegen Wartungsarbeiten oder Störungen im System, keine Datensicherung vornehmen kann.
  3. Auf Anfrage und gegen Entrichtung einer Vergütung macht dataloft dem Kunden die von dataloft über den Zeitraum der letzten sieben Tage ab Bearbeitungsdatum der Anfrage des Kunden gesicherten Daten, Dateien und E-Mails, soweit vorhanden, zugänglich.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
  1. dataloft stellt dem Kunden für die Vertragsdauer in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
  2. Verletzt der Kunde die oben genannten Zahlungsbedingungen, ist dataloft ab der 2. Mahnung zur Erhebung von kostendeckenden Mahngebühren berechtigt. Dataloft ist zudem berechtigt, die Dienstleistung gemäss Ziffer 9.1 zu kündigen. Überdies hat dataloft das Recht, die Dienstleistung nach erfolgloser 1. Mahnung des Kunden zu sistieren.
  3. Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragspartner ist ausgeschlossen.
  4. Honoraransätze: Ausservertragliche Leistungen, die vom Kunden verlangt werden, verrechnen wir zu den Honoraransätzen, die auf unserer Homepage publiziert sind.
Garantien und Haftung
  1. Dataloft steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und auf einer nach dem aktuellen Stand der Technik unterhaltenen Infrastruktur erbracht wird. dataloft kann jedoch nicht garantieren, dass der dataloft Dienst für den Kunden ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt werden.
  2. Störungsmeldungen der Basisdienstleistung sind durch den Kunden mittels schriftlicher Mängelrüge mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel zu erheben. Dataloft steht zur Behebung berechtigter Mängel eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Kunde bei einer berechtigten Mängelrüge zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. Dataloft erstattet dem Kunden eine allfällig bereits geleistete Vergütung anteilsmässig für jenen Zeitraum, in welchem der Kunde die Dienstleistung aufgrund der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Jede weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen.
  3. Dataloft schützt die Serverinfrastruktur des dataloft mittels Anti-Malware-Software und Passwortsicherungen gegen Missbräuche und Beschädigungsversuche. Sie hält die Schutzsoftware auf einem aktuellen Stand. Darüber hinaus übernimmt sie keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte. Dataloft übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dem Kunden oder dessen Kunden entstehen, weil ein Datenverlust eintritt oder kein Zugang zum Internet zu besteht.
  4. Die Haftung von dataloft Verhalten wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und ist im Übrigen auf zwei Jahresgebühren der erworbenen Dienstleistung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn setzt voraus, dass dieser der dataloft vorgängig bekannt war und sie sich ausdrücklich zu der entsprechenden Haftungsübernahme verpflichtet hat.
  5. Der Kunde haftet gegenüber dataloft für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die auf die Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind.
Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Dataloft und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden.
  2. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich dataloft an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen mit Bezug auf den Datenschutz. Dataloft speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung und zur Rechnungsstellung benötigt werden.
Geistiges Eigentum
  1. Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der dataloft Dienstleistung gemäss dem separaten dataloft-EULA-Vertrag.
  2. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen von dataloft (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, Control Panel, insbesondere aber nicht abschliessend der dataloft) verbleiben bei dataloft.
  3. Der Kunde sichert der dataloft zu, über die zur Verwendung der kundenseitigen Inhalte erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Immaterialgüterrechte zu verfügen und hält sie bei Verletzung dieser Zusicherung schadlos.
Vertragsdauer und Kündigung
  1. Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer und kann von jeder Partei schriftlich per Einschreiben oder signiertem Mail mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer (12 oder 24 Monate) gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragsdauer.
  2. Wenn der Kunde in erheblicher Weise gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, ist dataloft berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Kunde dataloft die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen.
  3. Dataloft kann den Vertrag kündigen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vor-ausbezahlt oder entsprechende Sicherstellung leistet.
  4. Nach Vertragsablauf ist dataloft berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Im Falle einer ausserordentlichen sofortigen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf von 10 Kalendertagen seit der Kündigungsmitteilung gelöscht.
Änderungen der Vertragskonditionen
  1. Dataloft ist bestrebt, ihre Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von dataloft oder der von dataloft eingesetzten Software sowohl eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge können.
  2. Dataloft behält sich vor, bei Änderungen am Leistungs-umfang die Vertragskonditionen zu ändern. Allfällige Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen zu Lasten des Kunden während der Vertragsdauer kündigt dataloft dem Kunden schriftlich oder mittels signiertem E-Mail an. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies dataloft innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben oder Faxschreiben mit Sendebestätigung mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen. Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
Weitere Bestimmungen
  1. Vertragsrelevante Mitteilungen, insbesondere die Bekanntgabe von Preisänderungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgen per E-Mail an die vom Kunden definierte Besitzer-E-Mail-Adresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gemäss der Bestellung erfassten Kundendaten (Rechnungs- und Administrationskontakt sowie technischer Kontakt) während der ganzen Dauer des Vertrages bei dataloft aktuell, vollständig und richtig sind.
  2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden.
  3. Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.
  4. Als ausschliesslichen Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien Hannover.

Version 1.1, Gültig ab 03.12.2019

Nutzungsbedingungen Webservice dataloft – Enduser License Agreement (EULA)

Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
  1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse über die Nutzung der dataloft Solution für Digitales Asset Management in ihrem vollen Funktionsumfang oder Teilen (Modulen) davon. Für Beratungsleistungen und Entwicklungsaufträge bestehen gesonderte allgemeine Vertragsbedingungen.
  2. Vertragsgrundlagen
    Massgeblich für die Vertragsbeziehungen zwischen dataloft GmbH, Hannover (nachfolgend „dataloft“) und dem Endbenutzer sind alleine die Vertragsdokumente und diese allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Benutzerrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung, die auf der Webpage www.dataloft.ch/privacy publiziert werden. Die übrigen Angaben auf der Webpage der dataloft erfolgen freibleibend.
Leistung und Leistungsunterbrechung
  1. dataloft stellt dem Endbenutzer im Zusammenhang mit seiner Nutzung der dataloft im vereinbarten Umfang Speicherplatz und Serverdienste auf einer an das Internet redundant angeschlossenen, nach dem Stand der Technik gesicherten und hoch verfügbaren Datacenterinfrastruktur zur Verfügung.
  2. Die Ressourcenzuweisung für die Dienstleistungen basiert auf einem durchschnittlichen Bedarf an Speicherplatz und CPU/RAM Nutzung.
  3. dataloft behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto eines Endbenutzers zu sperren, falls ein vertragswidriges Benutzerverhalten in irgendeiner Weise die Systemleistung beeinträchtigt und dieses nach einmaliger Aufforderung durch dataloft nicht unverzüglich eingestellt wird.
  4. dataloft ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen. Der Endbenutzer wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, soweit es um geplante Interventionen geht. Störungen im Carrier-Leitungsnetz (WAN) gehören zur Risikosphäre des Endbenutzers.
Rechte und Pflichten des Endbenutzers
  1. Der Endbenutzer ist zur vertragsgemässen Nutzung der erworbenen Dienstleistung berechtigt. Er verpflichtet sich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Benutzungsrichtlinien zu beachten.
  2. Bei der Bestellung, Registrierung sowie im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen ist der Endbenutzer zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.
  3. Der Endbenutzer verpflichtet sich, Passwörter sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Verwendung der Passwörter ist der Endbenutzer selbst verantwortlich. Stellt der Endbenutzer einen Missbrauch seines Accounts fest, hat er dataloft unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren; dataloft wird daraufhin zu Bürozeiten umgehend eine Rücksetzung der Passwörter vornehmen und dem Endbenutzer die neuen Passwörter mitteilen. Gegen gesonderte Entschädigung werden dem IT Administrator des Endbenutzers die Logon-Protokolle zugestellt.
  4. Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, eine von ihm gekaufte Dienstleistung Dritten zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen davon sind Multitenant Services für Agenturen und Aggregatoren.
    Stellt dataloft fest, dass die vom Endbenutzer gekauften Dienstleistungen nicht von diesem, sondern von einem Dritten benutzt werden, so ist dataloft berechtigt, die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu sistieren. Der Endbenutzer bleibt in einem solchen Fall zur vollumfänglichen Bezahlung der für diese Dienstleistung geschuldeten Vergütung verpflichtet. Ausgenommen sind Nutzungsüberlassungen im Innenverhältnis konzernmässig verbundener Gesellschaften, soweit kein Produkt erworben wurde, welches auf Named User Assignments (Anmeldungen namentlich benannter Benutzer) beruht.
  5. Der Endbenutzer verpflichtet sich seine Benutzung des Dienstes nach den Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung der User Policies auszuführen.
  6. Der Endbenutzer ist für Inhalte, die er via dataloft verbreitet oder zum Abruf bereithält, selbst verantwortlich. Erhält dataloft Beanstandungen Dritter in Bezug auf einen Account oder in Bezug auf über einen Account bereitgestellte Inhalte, wird dataloft die Beanstandungen an den Endbenutzer zur Erledigung weiterleiten. dataloft ist in einem solchen Fall berechtigt, dem Endbenutzer den im Zusammenhang mit der Anfrage/Beschwerde entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
    Bei begründetem Verdacht der Verbreitung rechtswidriger, gewaltverherrlichender, rassistischer, pornographischer oder in strafrechtlich relevanter Weise Geheimnisse verletzender Inhalte ist dataloft berechtigt, bis zur Herstellung bzw. Feststellung eines rechtmässigen Inhalts ihre Leistungen einzustellen und den Zugang des Endbenutzers zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. dataloft ist berechtigt, durch die eingesetzte Anti-Malware-Lösung als virenbelastet identifizierte Inhalte abzuweisen und zu löschen. dataloft ist im Falle der Verletzung der Benutzungsrichtlinien durch den Endbenutzer berechtigt, die Handlungen und die Identität des Endbenutzers den Strafbehörden zur Kenntnis zu bringen.
    Der Endbenutzer verpflichtet sich, dataloft allfällige Störungen und Unterbrechungen der von ihm beanspruchten Dienstleistungen unverzüglich zu melden.
  7. dataloft leistet keinen Support für eigene Appuser/Leser/ Schüler eines Endbenutzers. Der Endbenutzer kann von dataloft Supportleistungen nach Massgabe einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegen Bezahlung einer separaten Vergütung beziehen.
  1. Besonders sensible Daten müssen verschlüsselt von A nach B verschoben werden. Der Endbenutzer wurde hiermit darauf hingewiesen, dass ein verschlüsseltes Upload bei personenbezogenen Daten nötig ist. Als besonders sensible Daten gelten gemäss Art. 9 DSGVO und gemäss §46 BDSG personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Datensicherung
  1. dataloft gewährleistet die Sicherung der Datenbankinhalte des Endbenutzers täglich. Die Sicherung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, wie die Verarbeitung auch im Sitzstaat des Kunden.
  2. Ausgenommen sind jedoch bei integrierten Mailservices E-Mails, welche vom Spam-Filter im speziellen Speicher für Spam E-Mail abgelegt werden. dataloft macht ihre Endbenutzer darauf aufmerksam, dass die Sicherung der Datenbanken, Dateien und E-Mails zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt und daher ein allfälliger Datenverlust im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. In Ausnahmefällen ist es zudem möglich, dass dataloft aus technischen Gründen, bspw. wegen Wartungsarbeiten oder Störungen im System, keine Datensicherung vornehmen kann.
  3. Auf Anfrage und gegen Entrichtung einer Vergütung macht dataloft dem Endbenutzer die von dataloft über den Zeitraum der letzten sieben Tage ab Bearbeitungsdatum der Anfrage des Endbenutzers gesicherten Daten, Dateien und E-Mails, soweit vorhanden, zugänglich.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
  1. dataloft stellt dem Endbenutzer in der Regel im Voraus Rechnung; wenn nicht anders vereinbart jeweils für ein Jahr, wahlweise gegen Zuschlag halbjährlich, quartalsweise oder monatlich. Die Rechnung wird elektronisch an die vom Kunden bezeichnete Adresse zugestellt und ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.
    Nach einmaliger erfolgloser Mahnung behält sich dataloft vor, den Dienstzugang zu sistieren. Im Falle der Einleitung (nach 2. Mahnung) eines Betreibungs- bzw. Mahnbescheidverfahrens hat dataloft das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die Daten zu löschen.
  2. Die erstmalige Aktivierung des Dienstes erfolgt innert 2 Arbeitstagen nach Eingang der Vorauszahlung.
  3. Honoraransätze: Ausservertragliche Leistungen, die mit Endbenutzern vereinbart werden, verrechnen wir zu den Honoraransätzen, die auf unserer Homepage publiziert sind: www.dataloft.ch/
Garantien und Haftung
  1. Dataloft steht dafür ein, dass die Dienstleistung sorgfältig und auf einer nach dem aktuellen Stand der Technik unterhaltenen Infrastruktur erbracht wird. dataloft kann jedoch nicht garantieren, dass der dataloft-Dienst für den Endbenutzer ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Endbenutzer angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung vom Internet übermittelt werden.
  2. Störungsmeldungen der Basisdienstleistung sind durch den Endbenutzer mittels schriftlicher Mängelrüge mit einer nachvollziehbaren Beschreibung der geltend gemachten Mängel zu erheben. dataloft steht zur Behebung berechtigter Mängel eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu.
  3. Dataloft schützt die Serverinfrastruktur des dataloft-Dienstes mittels Anti-Malware-Software und Passwortsicherungen gegen Missbräuche und Beschädigungsversuche. Sie hält die Schutzsoftware auf einem aktuellen Stand. Darüber hinaus übernimmt sie keine Haftung für die missbräuchliche Nutzung ihrer Kommunikationsinfrastruktur durch Dritte. dataloft übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dem Endbenutzer oder dessen Endbenutzern entstehen, weil ein Datenverlust oder eine vorübergehend eingeschränkte Zugriffsmöglichkeit eintritt oder kein Zugang zum Internet besteht.
  4. Die Haftung von dataloft wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen und ist im Übrigen auf eine Jahresgebühr der erworbenen Dienstleistung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn setzt voraus, dass dieser der dataloft vorgängig bekannt war und sie sich ausdrücklich zu der entsprechenden Haftungsübernahme verpflichtet hat.
  5. Der Endbenutzer haftet gegenüber dataloft für sämtliche direkten Schäden und Aufwendungen der dataloft, die auf die Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zurückzuführen sind. Beeinträchtigt er in Verletzung der User Policies die Diensterbringung an Dritte, so haftet er diesen für deren daraus folgende Schäden.
Vertraulichkeit und Datenschutz
  1. Dataloft und der Endbenutzer verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden.
  2. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich dataloft an die anwendbaren rechtlichen Anforderungen mit Bezug auf den Datenschutz. dataloft speichert nur Daten, welche zur Erbringung der Dienstleistung und zur Rechnungs-stellung benötigt werden.
Geistiges Eigentum
  1. Für die Dauer des Vertrages erhalten die Endbenutzer das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung des dataloft-Webservice für die Dauer und in dem Umfang gemäss vereinbarter Vertrags-dauer.
  2. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen von dataloft (z. B. Programme, Vorlagen, Daten, CMS Panel, insbesondere aber nicht ab-schliessend der dataloft Solution) verbleiben bei dataloft.
  3. Der Endbenutzer sichert der dataloft zu, über die zur Verwendung der endbenutzerseitigen Inhalte erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Immaterialgüterrechte zu verfügen und hält sie bei Verletzung dieser Zusicherung schadlos.
Vertragsdauer und Kündigung
  1. Der Vertrag gilt für die vereinbarte Dauer und kann von jeder Partei schriftlich per Einschreiben oder signiertem Mail mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden. Die erste Laufzeit beträgt 12 Monate (zur Amortisation der Erstinstallationskosten). Irrtumsfrei geleistete Zahlungen werden bei Kündigung nicht zurückerstattet.
  2. Wenn der Endbenutzer in erheblicher Weise gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, ist dataloft berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall schuldet der Endbenutzer dataloft die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldeten Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertrags-kündigung anfallen.
  3. Dataloft kann den Vertrag kündigen, wenn gegen den Endbenutzer ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege Grund zur Annahme besteht, dass der Endbenutzer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Endbenutzer vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorausbezahlt oder entsprechende Sicherstellung leistet. Die Herausgabe von Daten an den Konkurs-/Insolvenzverwalter gegen Vorausbezahlung der damit verbundenen Aufwendungen wird durch dataloft sichergestellt.
  4. Nach Vertragsablauf ist dataloft berechtigt, die Daten des Endbenutzers zu löschen. Der Kunde muss selbst für eine rechtzeitige Migration auf ein anderes System besorgt sein. Im Falle einer ausserordentlichen sofortigen Vertragsauflösung werden die Daten nach Ablauf von 30 Kalendertagen seit der Kündigungsmitteilung gelöscht.
Änderungen der Vertragskonditionen
  1. Dataloft ist bestrebt, ihre Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von dataloft oder der von dataloft eingesetzten Software sowohl eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben können.
  2. Dataloft behält sich vor, bei Änderungen am Leistungsumfang die Vertragskonditionen zu ändern. Sie ist bestrebt, OS Releasewechsel bei den von ihr angebundenen Plattformen raschestmöglich nachzuvollziehen. Sie entscheidet nach eigenem Ermessen, welche neu erscheinenden mobilen Endgeräte und Plattformen an die Lösung angebunden werden.
  3. Allfällige Preiserhöhungen oder Leistungsbeschränkungen oder kostenpflichtige Erweiterungen zulasten des Endbenutzers während der Vertragsdauer kündigt dataloft dem Endbenutzer schriftlich oder mittels signiertem E-Mail an. Akzeptiert der Endbenutzer die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies dataloft innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben oder Faxschreiben mit Sendebestätigung mitzuteilen und den Vertrag auf Ende des Monats zu kündigen. Ohne schriftliche Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Endbenutzer genehmigt.
  4. Der Endbenutzer hat zur Kenntnis genommen, dass im Webservice/SaaS Modell eine Migrierung sämtlicher Accounts der Lösung auf den jeweils aktuellsten Softwarestand Bestandteil der SaaS Lösung ist. Bei neuen Releases hat er vorbehältlich anderslautender Vereinbarung kein Anrecht auf ein Grandfathering.
Weitere Bestimmungen
  1. Vertragsrelevante Mitteilungen, insbesondere die Bekanntgabe von Preisänderungen oder Änderungen dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen, erfolgen per E-Mail an die vom Endbenutzer definierte Besitzer-E-Mail-Adresse. Der Endbenutzer ist dafür verantwortlich, dass die gemäss der Bestellung erfassten Endbenutzerdaten (Rechnungs- und Administrationskontakt sowie technischer Kontakt) während der ganzen Dauer des Vertrages aktuell, vollständig und richtig sind.
  2. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden.
  3. Auf den Vertrag ist materielles schweizerisches Recht anwendbar.
  4. Als ausschliesslichen Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien Hannover.

Version 1.1, Gültig ab 02.12.2019

Benutzerrichtlinien Webservice dataloft

dataloft GmbH bietet unter der Marke dataloft ein Digital Asset Management als Webdienst in einem SaaS-Modell an. Durch die Registrierung als Nutzer des Dienstes erteilt der Kunde seine Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen.
Diese Nutzungsbedingungen können durch dataloft jederzeit angepasst werden. Alle bei dataloft registrierten Account-Inhaber werden via E-Mail auf solche Änderungen hingewiesen. Durch die weitere Nutzung der Dienste werden jeweils die aktuellsten Nutzungsbedingungen akzeptiert. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, steht ihm während 10 Tagen ab Erhalt des Mails mit der Änderung das Kündigungsrecht auf das Ende der bezahlten Nutzungsperiode zu.

Allgemeine Bedingungen
  1. Natürliche Personen müssen 18 Jahre alt sein, um dataloft nutzen zu können. Davon ausgenommen ist die unentgeltliche Demo Version.
  2. Registrierungen juristischer Personen werden wie folgt autorisiert:
    Die Berechtigung der das Account anlegenden Personen wird vermutet. dataloft GmbH verifiziert die Existenz des Unternehmens und die hinterlegte Kontaktmailadresse. Die Aktivierung des Kundenkontos erfolgt über einen Aktivierungslink an die bezeichnete Kontaktadresse (Double Opt In). Durch Bezahlung der Nutzungsgebühr gilt die Kontenregistrierung als genehmigt.
  3. dataloft ist nicht verantwortlich für die Sicherheit der Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass Passwörter nicht an unautorisierte Dritte gelangen. Sollte dies doch geschehen, sind die Zugangsdaten umgehend durch den Administrator zu ändern. dataloft kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die durch die Verwendung der Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte entstehen, wenn das Zugangsdatenleck nicht nachweislich bei dataloft gelegen hat. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Jeder Zugang darf nur von einem und nur von dem registrierten Benutzer verwendet werden.
  4. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Account-Nutzung mittels der hinterlegten Zugangsdaten durch jede Person, der er dies direkt oder mittelbar ermöglicht. Dies gilt insbesondere für die Daten die hoch- oder heruntergeladen werden. Jeder Zugang, der durch eine erfolgreiche Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort erfolgt, wird registriert und gilt als Nutzung durch einen autorisierten Benutzer.
  5. Die Hostlevel-Sicherheitsarchitektur der Webserver von dataloft entspricht wenigstens den Basisniveaus für Access-, Host- und Contentprovider nach der Norm BSI-CS 125 | Version 1.0 des deutschen BSI vom 12.09.2016. Die Bereitstellung einer aktuellen clientseitigen Endpoint Protection ist Aufgabe des Kunden und nicht im Service inkludiert.
    Backups werden wenigstens täglich differentiell ausgeführt, Dateien, die seit mehr als 14 Tagen gelöscht und nicht benutzt sind, können dabei nicht mehr wiederhergestellt werden. Auszüge aus dem Backup werden gegen Kostenverrechnung bereitgestellt.
  6. Die Kunden stellen sicher, dass bei der Nutzung von dataloft die Bestimmungen aller lokalen, nationalen und internationalen Gesetze im Zusammenhang mit der Nutzung des dataloft Dienstes eingehalten werden. Insbesondere ist es verboten, Daten hochzuladen, die gegen Immaterialgüterrechte Dritter und/oder gegen Geheimhalteverpflichtungen verstossen, Gewaltdarstellungen, pornografische oder obszöne Inhalte, Aufrufe zur Gewalt und rassistisch diskriminierende Inhalte umfassen. Der Kunde stellt auch sicher, dass bei der Gewährung von Zugang auf die verwalteten Medienassets wo anwendbar die Bestimmungen des Jugendschutzes, etwaigen Restriktion in Industrieregulierungen und dem Lauterkeitsrecht Rechnung getragen wird. dataloft GmbH behält sich das Recht vor, bei der Entdeckung solcher Inhalte diese unverzüglich zu löschen und die zugehörigen Zugänge zu sperren.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Inhalten, die persönliche Daten enthalten, die Angaben zu Datum, Inhalt der Einverständniserklärung und Authentifizierung des Er-klärenden, zum zulässigen Gebrauch und zur Belehrung des Dateneigentümers über Einsichtsrecht, Löschungsrecht / Recht auf Vergessen, Berichtigungsrecht, Beschränkung der Verarbeitung und Portierung in den Lizenzierungsinformationen des Datensatzes zu hinterlegen und dem Dateneigentümer eine Anlaufstelle in seiner Organisation bekanntzugeben, bei der die datenschutzrechtlichen Ansprüche anhängig gemacht werden können (Datenschutzbeauftragter). Es ist durch die Lizenzangaben sicherzustellen, dass jeder Datenträger, der persönliche Daten enthält, dem Dateneigentümers eindeutig zugeordnet werden kann.
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ohne anderslautende Vereinbarung die Daten auf Serversystemen im Domizilstaat des Kunden gespeichert und weiterverarbeitet werden. Abweichende Serverstandorte sind möglich, bedürfen aber a) einer gesonderten Vereinbarung und des b) Nachweises der datenschutzrechtlichen Compliance. dataloft ist weder der Datenverwalter noch der Datenverarbeiter und stellt lediglich Verarbeitungsinfrastruktur zur Verfügung.
  8. Besonders sensible Daten müssen verschlüsselt von A nach B verschoben werden. Der Kunde wurde hiermit darauf hingewiesen, dass ein verschlüsseltes Upload bei personenbezogenen Daten nötig ist. Als besonders sensible Daten gelten gemäss Art. 9 DSGVO und gemäss §46 BDSG personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
  9. Der Kunde verpflichtet sich, seine Benutzer anzuhalten, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten (Netiquette) und erklären sich damit einverstanden, die Dienste weder für Spam, noch die Verbreitung von Viren, Trojanern, Würmern und anderen exekutierbare Dateien oder Programmen, welche die Funktionalität der Dienste einschränken oder verwaltete Daten korrumpieren, zu nutzen.
  10. Als Konteninhaber ist der Kunde haftbar für sämtliche Inhalte, die über seinen dataloft – Zugang verwaltet werden. Er administriert nur Dateien, über welche zu verfügen er ausreichende Rechte besitzt und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sämtliche Benutzer der Dienste über die aktuellen Nutzungsbedingungen informiert sind. Er verpflichtet sich, dataloft GmbH und deren Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter aus unberechtigter Nutzung von Dateien schad- und klaglos zu halten.
  11. Die Untervermietung der zur Verfügung gestellten Dienste ist mit Ausnahme von spezifischen Agenturinstanzen untersagt.
  12. dataloft GmbH kann die Dienste jederzeit ändern, unterbrechen oder auch einstellen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, den Dienst dataloft auf einem früheren Entwicklungsstand weiternutzen zu können.
  13. Bei der Nutzung von dataloft verpflichtet sich dataloft GmbH täglich Backups zu erstellen (Dateien + Metadaten) und diese 30 Tage lang verfügbar zu halten.
  14. Falls Sie dataloft nicht mehr nutzen wollen und Ihren Account löschen, werden sämtliche Daten nach 30 Tagen unwiderruflich vom Server gelöscht.
  15. Das „reverse engineering“ (auch teilweise), sowie der Einsatz von „crawler“, „spider“ oder anderer Software zum automatisierten Zugriff auf irgendwelche Informationen die im Rahmen unserer Dienste zur Verfügung gestellt werden, ist untersagt.
  16. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir dataloft Sicherheit der via Internet übermittelten Daten nicht gewährleisten können. Jegliche Datenübermittlung bei der Nutzung der Dienste erfolgt auf eigenes Risiko.
  17. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dataloft GmbH die Dienste im verfügbaren Zustand ohne jede ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Gewährleistung zur Verfügung stellt. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Verfügbarkeit, Korrektheit, Performance, etc. noch darauf, dass die Dienste den Anforderungen der Benutzer gerecht werden.
  18. Sie erklären sich als Account-Inhaber damit einverstanden, sämtliche Korrespondenz inkl. der Rechnungen via E-Mail an die registrierte Adresse zu erhalten.
  19. Pflichten, die aus der Nutzung von dataloft entstehen, können nicht an andere Personen abgetreten werden.
  20. Die Parteien vereinbaren, dass bei Streitigkeiten materiell-schweizerisches Recht angewendet wird.

Als ausschliesslichen Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien Hannover.

Version 1.1, Gültig ab 02.12.2019

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