Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung sind Gastbeiträge eine weit verbreitete Methode, um Linkbuilding zu generieren. Dabei handelt es sich um werbelastige Artikel, welche auf einem externen Blog veröffentlicht werden. In diesem Beitrag ist ein Link integriert, der auf die gewünschte Website verweist. In den letzten Jahren war dieses Vorgehen gang und gäbe, allerdings hat Google seine Vorschriften diesbezüglich seit einiger Zeit verändert und verschärft.
Gastbeiträge und Backlinks im Zuge von SEO
Kommerzielle Gastbeiträge sind eine gängige Praxis, um neue Backlinks und erhöhten Traffic zu erzeugen sowie beim Anvisieren von neuen Zielgruppen. Der Betreiber des Blogs auf der fremden Website erhält dadurch frischen Content, sodass beide Parteien davon profitieren.
Überwiegend geht das Veröffentlichen von Gastbeiträgen mit einer Gebühr einher, es gibt aber auch Fälle ohne eine finanzielle Gegenleistung. Jedoch ahndet Google seit Neuestem das Setzen von Links zu Werbezwecken, da diese irreführend für die Nutzer sind.
Deshalb sind die Links im Zusammenhang mit dem Gastartikel entweder auf ‘nofollow’ oder alternativ auf ‘sponsored’ zu setzen. Mit dem ‘nofollow’ Feature werden bereits seit vielen Jahren alle Links gekennzeichnet, welche nicht einer redaktionellen Natur entsprechen. So möchte Google nachhaltig verhindern, dass weiterhin Massen an werbelastigen Links in Blogs, auf profitorientierten Webseiten und sonstigen Kommentaren erscheinen.
Häufig werden diese Links sogar automatisch erzeugt und haben einen gewichtigen Einfluss auf das jeweilige Suchmaschinenranking. Bisher war es auf diese Weise möglich, sehr schnell signifikante Vorteile für das Ranking der eigenen Webseite zu erzielen. Dafür reichte lediglich eine extrem grosse Anzahl an Backlinks, ausgehend von Seiten mit einem hohen PageRank.
Gewerbliche Gastbeiträge und deren Einschätzung durch Google
Bisher sah Google nur die gekauften Backlinks als eindeutigen Verstoss gegen die Webmaster-Richtlinien an. Inzwischen setzt sich der Marktführer bei den Suchmaschinen das Ziel, Link-Spam noch besser zu erkennen. Selbst für unbezahlte Links in Gastbeiträgen droht ab jetzt als Strafe für dieses Vorgehen ein schlechtes Ranking.
Deshalb ist mittlerweile beim Linkbuilding im Rahmen der Gastbeiträge das Attribut ‘nofollow’ oder ‘sponsored’ erforderlich. Als Folge ignoriert Google ab sofort solche Links, genauso wie das bei Wikipedia der Fall ist. Als Folge eignen sich Gastbeiträge als hilfreiches Mittel zum Linkbuilding nur noch begrenzt. Die generierten Links tragen wahrscheinlich kaum noch zu einer Verbesserung des Rankings der verlinkten Seiten bei.
Unser Fazit zu den neuen Richtlinien
Bisher waren Gastbeiträge eine relativ gute Möglichkeit, um mehr Internetnutzer zu erreichen und diese als neue Kunden zu gewinnen. Ausgehend von den gegenwärtigen Normen bei Google bezüglich der Gastbeiträge stellt sich aber direkt die Frage, ob das Schreiben solcher Artikel überhaupt noch sinnvoll ist. Wenn das Veröffentlichen derartiger Beiträge ausschliesslich dem Ziel des Linkbuildings gilt, erübrigt sich das Vorgehen.