Neue Google-Bildersuche: Experten warnen vor Abmahnungen

Seit Februar ist die neue Google-Bildersuche auch in der Schweiz verfügbar und kann von Jedermann genutzt werden. Einige Funktionen scheinen aber mit dem Urheberrecht zu kollidieren. Experten warnen deshalb vor Abmahnungen.

Abmahnungen durch neue Funktionen der Google-Bildersuche

Laut Experten scheinen einige der Funktionen, die seit Februar in der neuen Google-Bildersuche verfügbar sind, nicht sonderlich kompatibel mit dem Urheberrecht zu sein. Bilder werden nun grösser und ohne jeglichen Urhebervermerk dargestellt. Bilder lassen sich nun auch per Mausklick einfach speichern oder mit den gängigen sozialen Netzwerken teilen.

Webagentur & Online Marketing google bilder teilen Die umstrittene „Teilen“ Funktion der neuen Google-Bildersuche.

Für Webseitenbetreiber alles andere als Vogelgezwitscher: Nutzer sind nun in der Lage, Bilder in der Originalgrösse direkt anzusehen ohne dabei auf die eigentliche Webseite gehen zu müssen. Durch diese neue Art und Weise Bilder anzuzeigen, ersetzt Google den Besuch auf die Ursprungswebseite und wird so selbst zum Content-Anbieter. So entgehen den Betreibern wertvolle Klicks und Views.

Experten zweifeln an der Vereinbarkeit der Bildersuche mit dem geltenden Urheberrecht. Würden Nutzer Bilder ohne Zustimmung des Urhebers teilen, drohen Abmahnungen und/oder Bussen. Dies sei den wenigsten Internetnutzer bekannt.

Deutsche Verbände versuchen das Ruder zu drehen

Vor kurzem haben neun deutsche Verbände einen offenen Brief an Google versendet. Im Brief wird Google dazu aufgefordert „zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren und insbesondere die Blow-up- und Teilen-Funktion zu entfernen“.

Rechtsreferendar des Heise-Verlags, Brian scheuch, hat sich weitgehend mit der rechtlichen Zulässigkeit der neuen Google-Bildersuche befasst. Die Rechtslage ist laut Scheuch äusserst problematisch. Da Google nun Bilder in der Originalgrösse anzeigt und somit eine Weiterleitung zum Rechteinhaber nicht mehr gegeben ist, ist es ungewiss ob eine bisher vorausgesetzte Einwilligung der Urheber überhaupt noch gegeben sei.

Insbesondere die Teilen-Funktion ist gefährlich. Da beim Klicken des Teilen-Buttons lediglich ein Link zur Google-Bildersuche mit einem stark vergrösserten Bild geteilt wird, kann der Nutzer dafür haften. Im schlimmsten Fall kann es es sogar zu einer Abmahnung kommen. Laut Scheuch würde es sich dabei um eine „öffentliche Zugänglichmachung“ handeln. Zudem kommt noch, dass der Teilen-Button nicht von den Webseitenbetreibern und Rechteinhabern hinzugefügt wurde, sondern von Google selbst.

Für Webseitenbetreiber: Die Google-Bildersuche und robots.txt

Ob die neue Bildersuche tatsächlich gegen geltendes Urheberrecht verstösst oder nicht, muss noch geklärt werden. Möglicherweise wird die Einwilligung der Rechteinhaber dadurch ausgelesen, dass diese von der Bildersuche wüssten und sich dagegen schützen könnten, aber es nicht gemacht haben.

Doch wie will man sich davor schützen? Der einzige Weg wäre durch die robots.txt, mit der man Google davon abhalten kann, seine eigene Webseite zu indexieren. Diese Lösung würde aber dazu führen, dass die eigene Seite aus den Suchergebenissen geworfen werden würde.

Google entwickelt sich stets weiter. Unser Job ist es auf dem Laufenden zu bleiben und unseren Kunden somit den bestmöglichen Support zu bieten. Kontaktieren Sie uns bei Fragen einfach, wir helfen Ihnen gerne weiter und finden zusammen mit Ihnen die beste Lösung.

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