Urheberrecht

Die Fettnäpfchen namens “Urheberrecht” auf Instagram

Das soziale Netzwerk Instagram ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Es gilt als wichtigste Quelle für Anregungen und Inspirationen, für das Verfolgen von Trends und den direkten Kontakt zu Influencern. Allerdings birgt es auch Risiken. Das Kopieren von Inhalten kann eine Verletzung von Urheberrechten darstellen, wenn gewisse Vorgaben missachtet werden. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Copyright und dem Rechtsschutz auf Instagram aus – und wie kann man sich vor Fettnäpfchen schützen?

Copyright und Urheberrecht – was ist das genau?

Der englische Begriff Copyright bezeichnet in der deutschen Sprache das Urheberrecht. Geschützt werden dadurch sowohl persönliche als auch geistige Schöpfungen bzw. Dinge wie Bilder, Schriftstücke, Designs oder Filme. Das bedeutet: Jemand, der ein Produkt, ein Design, eine Marke oder ein Bild entwickelt hat, besitzt das Copyright und bestimmt auch über dessen Verbreitung und Veröffentlichung.

Wichtig ist hierbei allerdings zu unterscheiden, dass sich reine Ideen in der Regel nicht durch das Urheberrecht schützen lassen. Es muss sich schon um ein konkretes Produkt oder ein Bild bzw. Schriftstück handeln.

Inhalte auf Instagram kopieren – ist das schon Diebstahl?

Grundsätzlich ist es kein Problem, sich von der Idee eines anderen Users inspirieren zu lassen oder ein Produkt auch vollständig zu kopieren, sofern dies ausschliesslich für private Zwecke dient.

Im Netz und insbesondere auf Social Media wie Instagram geht es allerdings um eine öffentliche Vervielfältigung dieser Inhalte. Kopiert man also einfach ein Foto oder einen Text, ohne dabei den Urheber zu nennen oder eine entsprechende Lizenz von ihm zu besitzen, macht man sich genau genommen strafbar. Dann liegt eine sogenannte Verletzung des Urheberrechts vor. In diesem Fall ist eine Anzeige wegen Diebstahl die potenzielle Folge.

Nachstellen von Bildern – eine Verletzung des Urheberrecht?

Bei einem Foto ist relativ einfach festzustellen, ob ein Urheberrecht verletzt wurde oder nicht. Sofern nur die Idee des Bildes mit eigener Kamera und ähnlicher Inhalte nachgestellt worden ist, stellt dies noch keine Verletzung des Copyrights dar. Denn hierbei handelt es sich genau genommen um ein ganz neues und eigenständiges Werk. Wer allerdings ein Bild einfach nur per Copy-Paste einsetzt oder sogar ein Logo wegretuschiert, verletzt das Copyright.

Fremde Inhalte auf Social Media teilen – so geht es richtig

Wer viel auf Instagram und Co. unterwegs ist und öfter Inhalte teilt, wird sicherlich auch einmal mit dem Gedanken spielen, einen Text oder Bild gerne selbst verwenden zu wollen. Auf der sicheren Seite ist man hierbei, wenn man sich direkt an den Urheber der Inhalte wendet und nach einer schriftlichen Lizenz fragt.

In dieser Lizenz kann dann enthalten sein, inwiefern und für welche Zwecke die Inhalte weiterverwendet werden dürfen. Sollen Inhalte nicht nur privat, sondern kommerziell genutzt werden, ist eine solche Lizenz absolute Pflicht.

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