Viele Arbeitnehmer fragen sich Tag täglich, ob er die Aufgaben des Chefs überhaupt ausführen muss. Ich möchte Ihnen einen kleinen Einblick geben, was Sie für Ihren Chef machen müssen und was gegen das Gesetz entspricht.
Beispiel eines Arbeitnehmers
Beginnen wir mit einem einfachen Beispiel. Ich bin in dem Beispiel seit über zehn Jahren Assistent und rechte Hand meines Chefs B. Mein Chef baute das Unternehmen über Jahre auf und brachte das Unternehmen zum Erfolg. Ich immer an seiner Seite und immer gut behandelt worden. Jetzt möchte mein Chef aus finanziellen Gründen die Putzfirma nur alle zwei Wochen die Büroräume putzen lassen. Dafür soll ich die Tage putzen, welche vorher geputzt wurden.
Darf Ihr Chef Sie zwingen, ein Putzlappen in die Hand zu nehmen?
Die Antwort ist ganz einfach: Nein, ich muss das nicht. Ich habe einen Arbeitsvertrag als rechte Hand des Geschäftsführers. Ich muss nur Arbeiten verrichten, welche meinem Arbeitsvertrag entsprechen. Der Chef kann keine Reinigungsarbeiten der Arbeitnehmer verlangen, solange das nicht anders im Vertrag so bestimmt ist.
Was ist zumutbar?
In einigen vergleichbaren Gerichtsfällen entschied man, dass von einer Sekretärin erwartet werden könne, dass Sie Kaffee für die Kunden an Sitzungen bringt. Auch erwarten kann man, dass Sie die Blumen beim Eingang giesst. Vergleichbar mit dem oberen Beispiel wäre, wenn ein Automechaniker die Aufgabe vom Chef bekäme, die Toiletten der Mitarbeiter zu putzen.
Leider haben viele Arbeitnehmer Angst um die Stelle und machen was der Chef sagt, was grundsätzlich nicht schlecht ist, jedoch muss man nicht alle “drecksarbeiten” für den Chef erledigen. Aber in aller Regel sind Anweisungen des Chefs sauber auszuführen.
Was darf der Chef und was nicht?
Überstunden Ja/Nein, wie viele?
Überstunden müssen grundsätzlich gewährleistet werden, solange sie notwendig und zumutbar sind. Unzumutbar sind die Überstunden, welche zur Gewohnheit werden, gesundheitliche Schäden bei den Mitarbeitern hervorrufen oder bei der Erfüllung anderer Pflichten im Wege stehen.
Ein Bundesgericht entschied, dass ich als Arbeitnehmer nicht über längere Zeit jeden Tag 1,6 Überstunden leisten darf. Ich dürfe die Arbeit jedoch trotzdem nicht verweigern, was für mich persönlich kein Sinn ergibt. Aber in dem Fall sei es Ihm zumute gewesen die Arbeit weisungskonform auszuführen und dem Arbeitgeber im Anschluss zu erklären, ab wann die Überstunden nicht mehr zumutbar sind.
Ferienvorschriften vom Chef an die Arbeitnehmer?
Nach Arbeitsgesetz darf der Chef den Zeitpunkt der Ferien bestimmen. Der Chef ist aber verpflichtet, so weit wie möglich auf die Wünsche von mir als Arbeitnehmer einzugehen. Die Ferien müssen zwei bis drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden, wenn sie vom Chef bestimmt werden. Ausserdem müssen zwei Wochen pro Jahr zusammengehängt gewährleistet werden. Tageweise oder sehr Kurzfristige Ferien muss ich als Arbeitnehmer nicht akzeptieren.
Büroraum der Arbeitnehmer – vom Einzel- in ein Grossraumbüro?
Ganz einfach: Ja, Arbeitsplätze-Weisung gehört zum bestimmungsrecht des Arbeitgebers. Den Mitarbeiter zuliebe sollte der Chef den bestmöglichen Comfort bieten. Der Chef muss jedoch die gesetzlichen Bestimmungen der Ausgestaltung der Arbeitsplätze einhalten. Dazu gehört Fläche, Lärm, Beleuchtung, usw.…
Datenschutz – Foto auf der Firmenseite?
Das Bild von mir darf nur veröffentlicht werden, wenn ich damit einverstanden bin. Das heisst, dass ein Mitarbeiter das Einverständnis dafür geben muss oder es im Arbeitsvertrag klar deklariert wurde.
Am 15. April 2025 wurde WordPress 6.8 veröffentlicht und bringt zahlreiche Verbesserungen in den Bereichen Performance, Sicherheit, Design und Benutzerfreundlichkeit
Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftstraum mehr, sondern ein Werkzeug, das Unternehmen heute nutzen, um effizienter, kreativer und kundenorientierter
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.