Neue EU-Richtlinie zum Widerrufsbutton in Online-Shops: Was ab 2026 gilt

Verschiedene Schilder und Tasten die Widerrufsbuttons symbolisieren

Ab dem 19. Juni 2026 tritt in der EU eine neue Richtlinie in Kraft, die Online-Shops verpflichtet, einen digitalen Widerrufsbutton einzuführen. Ziel ist, Verbrauchern den Widerruf von online abgeschlossenen Verträgen über Waren oder Dienstleistungen genauso einfach zu machen wie den Abschluss selbst. Wir erklären, wer von der Pflicht betroffen ist, welche Verträge und Produkte einbezogen werden und worauf Shopbetreiber künftig achten müssen, um die Richtlinie korrekt umzusetzen.

EU-Richtlinie 2023/2673: Einführung einer digitalen Widerrufsfunktion für Online-Verträge

Ab dem 19. Juni 2026 tritt in der EU die Richtlinie (EU) 2023/2673 in Kraft, offiziell: Richtlinie (EU) 2023/2673 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Oktober 2023 zur Änderung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Bezug auf die Einführung einer digitalen Widerrufsfunktion für Online-Verträge über Waren und Dienstleistungen.

Ziel der Richtlinie ist, dass Verbraucher online abgeschlossene Verträge über Waren oder Dienstleistungen genauso einfach widerrufen können, wie sie sie abgeschlossen haben – über eine digitale Widerrufs-Funktion, den sogenannten Widerrufsbutton.

Die Pflicht gilt ausschliesslich im B2C-Bereich und betrifft Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern online abschliessen, also über Webshops, Apps oder Plattformen. Dazu zählen unter anderem:

  • Verkauf von physischen Waren an Endkunden
  • Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen (z. B. E-Books, Online-Kurse, Streaming)
  • Abonnements oder wiederkehrende Leistungen, bei denen ein Widerrufsrecht besteht
  • Vermittlung von Finanzdienstleistungen wie Krediten, Versicherungen oder Geldanlageprodukten

Unternehmen, die nur B2B-Kunden bedienen oder offline verkaufen, sind von der Pflicht nicht betroffen. Auch Produkte ohne Widerrufsrecht, etwa individuell angefertigte Waren oder digitale Downloads, bei denen der Kunde vorher auf das Widerrufsrecht verzichtet, fallen nicht unter die Richtlinie.

Ist mein Shop von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?

Um zu prüfen, ob dein Online-Shop von der EU-Richtlinie ab 2026 betroffen ist, haben wir die wichtigsten Kriterien in einer praxisnahen Checkliste zusammengefasst. So kannst du schnell erkennen, ob du handeln musst:

Kriterium / Situation Erläuterung Bin ich betroffen?
Sitz des Unternehmens Du betreibst dein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat. ✅ Ja – die Richtlinie gilt für dich.
Sitz ausserhalb der EU (z. B. Schweiz) Du hast deinen Sitz nicht in der EU, belieferst aber EU-Kunden oder richtest dein Angebot an EU-Verbraucher. ⚠️ Möglicherweise – prüfe, ob dein Angebot gezielt an EU-Kunden geht.
Ausschliesslich Schweizer Kunden Dein Shop liefert nur in die Schweiz und richtet sich nicht an EU-Kunden. ❌ Nein – aktuell keine Pflicht.
B2C oder B2B? Du verkaufst an Privatkunden (B2C). ✅ Ja – der Widerrufsbutton gilt nur im B2C-Bereich.
Nur B2B-Kunden Du verkaufst ausschliesslich an Unternehmen. ❌ Nein – kein Widerrufsrecht für Unternehmer.
Art des Vertragsabschlusses Verträge werden online abgeschlossen. ✅ Ja – Pflicht gilt für Online-Fernabsatzverträge.
Offline-Verträge Abschluss erfolgt z. B. im Laden oder telefonisch. ❌ Nein – keine Pflicht.
Produktart: Standardware Verkauf von üblichen Waren oder Dienstleistungen mit Widerrufsrecht. ✅ Ja.
Produktart: Sonderanfertigungen Individuell angefertigte Produkte (z. B. personalisierte Artikel). ❌ Nein – kein Widerrufsrecht, kein Button nötig.
Digitale Inhalte / Downloads Verkauf von digitalen Produkten. ⚠️ Nur, wenn der Kunde nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
Abonnement-Modelle / wiederkehrende Leistungen Abo-Dienste, Mitgliedschaften, Streaming usw. ✅ Ja – sofern ein Widerrufsrecht besteht.
Finanzdienstleistungen online Vermittlung oder Verkauf von Versicherungen, Krediten, Anlageprodukten online. ✅ Ja – ausdrücklich erfasst.
Angebot in EU-Sprachen / Währungen Website in EU-Sprachen oder Euro als Zahlungsmittel. ⚠️ Hinweis auf EU-Ausrichtung – prüfen!
Domain / Impressum Nutzung einer EU-Domain (.de, .at, .eu) oder EU-Adresse im Impressum. ⚠️ Hinweis auf EU-Ausrichtung – prüfen!

Anforderungen an die Gestaltung des Widerrufsbuttons

Die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 legt fest, dass der Widerrufsbutton für Verbraucher klar, sichtbar und einfach nutzbar sein muss. Ziel ist es, den Widerruf von Online-Verträgen so unkompliziert wie den Vertragsabschluss zu gestalten.

Zentrale Anforderungen

  1. Beschriftung des Buttons: Der Button muss eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen“. Kreative oder unklare Bezeichnungen wie „Kontakt“ oder „Serviceanfrage“ sind nicht zulässig und können Abmahnrisiken bergen.
  2. Sichtbarkeit und Platzierung: Der Button muss ständig gut sichtbar auf der Website verfügbar sein. Empfehlenswert: prominente Platzierung im Footer oder an anderen gut auffindbaren Stellen, nicht nur im Kunden-Login. Ein Download oder zusätzliche Schritte, um den Button zu erreichen, sind nicht erlaubt – der Zugriff muss direkt und unkompliziert sein.

Zwei-Stufen-Verfahren

Die Richtlinie schreibt ein Zwei-Stufen-Verfahren vor, um Missverständnisse zu vermeiden:

  • Schritt 1: Klick auf den Widerrufsbutton → Weiterleitung auf eine Bestätigungsseite, auf der der konkrete Vertrag identifiziert wird (z. B. durch Bestellnummer, Auftragsnummer oder E-Mail). Ein Login darf nicht zwingend erforderlich sein.
  • Schritt 2: Der Kunde bestätigt den Widerruf über einen zweiten Button („Widerruf bestätigen“). Anschliessend erfolgt automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum und Uhrzeit.

Datenschutz / DSGVO

Es dürfen nur die für den Widerruf notwendigen Daten abgefragt werden (z. B. Name, Vertrags-ID, Kommunikationsmittel). Alle erhobenen Daten müssen DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert werden.

Was Webshops und Dienstleister jetzt tun sollten

Die EU-Richtlinie zum Widerrufsbutton tritt am 19. Juni 2026 in Kraft. Auch wenn das Datum noch einige Zeit hin ist, lohnt es sich, schon jetzt aktiv zu werden, um später Stress und Abmahnrisiken zu vermeiden.

1. Prüfen, ob die Pflicht für deinen Shop gilt

  • Überprüfe, ob dein Online-Shop B2C-Kunden in der EU bedient.
  • Kläre, welche Produkte oder Dienstleistungen ein Widerrufsrecht haben.
  • Berücksichtige, ob digitale Inhalte oder Abonnements angeboten werden.

2. Technische Vorbereitungen treffen

  • Plane die spätere Implementierung des Widerrufsbuttons im Shop-System. Achte dabei darauf, dass der Button gut sichtbar, dauerhaft verfügbar und einfach nutzbar ist.
  • Prüfe, wie das Zwei-Stufen-Verfahren (Bestätigung + Eingangsbestätigung per E-Mail) technisch umgesetzt werden kann.
  • Stelle sicher, dass die Datenverarbeitung DSGVO-konform ist.

3. Rechtliche Dokumente anpassen

  • Ergänze die Widerrufsbelehrung um Hinweise auf die digitale Funktion.
  • Passe ggf. das Widerrufsformular an: nur notwendige Daten abfragen, kein Grund erforderlich.
  • Aktualisiere die Datenschutzerklärung, um die Verarbeitung der Widerrufsdaten transparent zu machen.

4. Kommunikation mit Kund:innen vorbereiten

  • Informiere Kund:innen bei Bedarf über die neue Funktion.
  • Prüfe, ob Support- und FAQ-Seiten aktualisiert werden müssen, um Rückfragen zu minimieren.

5. Rechtliche Beratung einplanen

Da die Pflicht je nach Unternehmenssitz, Kundenkreis und Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen kann, empfiehlt sich fachkundige Beratung, bevor die Umsetzung in der Praxis erfolgt.

Tipp: Nutze die verbleibende Zeit bis Juni 2026, um die Umsetzung gründlich vorzubereiten, anstatt in letzter Minute zu improvisieren.

Fazit

Der Widerrufsbutton ab Juni 2026 ist ein weiterer Schritt, die Rechte von Verbraucher:innen im Online-Handel zu stärken. Für Online-Shops und Dienstleister bedeutet das jedoch auch konkreten Handlungsbedarf: prüfen, welche Kunden und Produkte betroffen sind, technische Vorarbeiten treffen, rechtliche Dokumente anpassen und die Kommunikation vorbereiten.

Auch wenn das Datum noch einige Zeit hin ist, lohnt es sich, frühzeitig zu planen, um Abmahnrisiken und technische Probleme zu vermeiden. Da die Umsetzung je nach Unternehmenssitz, Kundenkreis und Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen kann, ist es bei Unsicherheiten empfehlenswert, fachkundige Beratung einzuholen.

Mit der richtigen Vorbereitung kann dein Online-Shop die neue EU-Vorgabe rechtssicher und kundenfreundlich umsetzen – und gleichzeitig das Vertrauen deiner Kund:innen stärken.

Abschliessender Hinweis: Dieser Artikel und die Checkliste dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.