Seit 13. Dezember 2024 ist in der EU die neue Produktsicherheitsverordnung GPSR in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass Verbraucherprodukte nur dann auf den Markt kommen, wenn sie wirklich sicher sind. Für Schweizer Online-Shops wirft das die Frage auf: Sind auch sie von der neuen Regelung betroffen?
Alles Wichtige zur General Product Safety Regulation (GPSR)
Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 13. Dezember 2024 gilt. Sie legt fest, dass nur sichere Produkte auf den europäischen Markt gebracht werden dürfen. Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Risiken wie defekte Elektrogeräte oder giftige Chemikalien, sondern auch um subtile Gefahren, die Verbraucher auf den ersten Blick nicht erkennen.
Für Hersteller, Händler und Plattformbetreiber bedeutet das konkret: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte umfassend geprüft wurden, Risiken analysiert sind und im Zweifel Sicherheitsinformationen und Warnhinweise bereitgestellt werden.
Auch Online-Plattformen, über die Produkte verkauft werden, sind in die Verantwortung eingebunden – sie müssen überprüfen, dass die angebotenen Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Neuerungen seit 12/2024
Die Neuerungen seit Dezember 2024 umfassen unter anderem:
- Erweiterte Sorgfaltspflichten im Online-Handel: Betreiber von Onlineshops und Marktplätzen müssen mehr Informationen bereitstellen und prüfen, ob Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Verpflichtende Risikoanalysen: Für jedes Produkt muss dokumentiert sein, welche Risiken bestehen und wie sie minimiert werden.
- Stärkere Rückverfolgbarkeit: Im Falle eines Sicherheitsproblems müssen Produkte schnell zurückgerufen und Verbraucher informiert werden können.
- Erhöhte Transparenz und Meldesysteme: Behörden in der EU erhalten schneller Informationen über unsichere Produkte, damit Gegenmassnahmen ergriffen werden können.
Kurz gesagt: Die GPSR verschärft die Pflichten der Marktteilnehmer erheblich und rückt die Produktsicherheit in allen Vertriebskanälen, besonders im Online-Handel, stärker in den Fokus.
Wann du auch als Schweizer Webshop betroffen bist
Ob die neue EU-Verordnung für dich relevant ist, hängt davon ab, ob und wie deine Produkte in die EU gelangen.
Du bist betroffen, wenn… ✅
- ✅ Dein Webshop Produkte direkt an Kunden in der EU verkauft.
- ✅ Du deine Produkte über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy in die EU anbietest.
- ✅ Du Dropshipping oder Fulfillment-Dienste nutzt, bei denen Waren an EU-Kunden geliefert werden.
- ✅ Du als Hersteller oder Händler neue Produkte in die EU einführst, ohne bereits bestehende EU-Zulassungen.
Du bist nicht betroffen, wenn… ❌
- ❌ Du ausschliesslich in der Schweiz verkaufst und keine Lieferungen in die EU tätigst.
- ❌ Deine Produkte nur in offline Shops oder an private Schweizer Kunden gehen.
- ❌ Du keine Waren in der EU vertreibst, weder über eigene Shops noch über Plattformen.
Pflichten für Webshopbetreiber nach GPSR
Wenn dein Schweizer Webshop von der GPSR betroffen ist, kommen mehrere konkrete Pflichten auf dich zu. Diese dienen dazu, die Sicherheit deiner Produkte zu gewährleisten und im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Die wichtigsten Pflichten auf einen Blick: ✅
- ✅ Risikoanalyse für jedes Produkt: Prüfe, welche Gefahren bestehen und dokumentiere die Massnahmen zur Risikominderung.
- ✅ Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen: Verbraucher müssen klar informiert werden, z. B. zu Handhabung, Alterseignung oder möglichen Gefahren.
- ✅ Rückverfolgbarkeit und Rückrufsysteme: Stelle sicher, dass Produkte zurückgerufen werden können und Kunden rechtzeitig informiert werden.
- ✅ Informationspflichten im Online-Handel: Beschreibe Produkte transparent, kennzeichne Sicherheitsrisiken und halte alle relevanten Dokumente bereit.
- ✅ Zusammenarbeit mit Behörden: Melde unsichere Produkte schnell und vollständig, wenn ein Problem erkannt wird.
Besonders wichtig für Schweizer Shops:
- Auch wenn die GPSR eine EU-Verordnung ist, gilt sie für alle Produkte, die in die EU geliefert werden.
- Die Pflichten betreffen eigene Shops, aber auch Marktplätze und Fulfillment-Dienste, über die du in die EU verkaufst.
- Eine frühzeitige Anpassung deiner Prozesse sorgt für Rechtssicherheit, spart Zeit und Kosten und schützt deine Kunden.
Umsetzung für Webshops in der Praxis
Damit dein Webshop die Anforderungen der GPSR erfüllt und du rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest du einige konkrete Schritte prüfen und umsetzen:
- Produkte prüfen und dokumentieren
- Führe eine Risikoanalyse für jedes Produkt durch und halte sie schriftlich fest.
- Prüfe bestehende Produkte auf EU-Konformität, insbesondere bei neuen Modellen oder Lieferantenwechsel.
- Sicherheitsinformationen bereitstellen
- Ergänze Produktbeschreibungen, Warnhinweise und Handhabungsanleitungen im Onlineshop.
- Achte darauf, dass Sprache und Format für deine Kunden verständlich sind.
- Rückverfolgbarkeit sicherstellen
- Erstelle ein Dokumentationssystem, das Rückrufaktionen erleichtert.
- Speichere Chargennummern, Lieferanteninformationen und Verkaufszeitpunkte.
- Prozesse für den Online-Handel anpassen
- Prüfe, ob deine Marktplatzangebote und Fulfillment-Dienste die GPSR-Pflichten erfüllen.
- Sorge dafür, dass Sicherheitsinformationen klar sichtbar sind und Kunden bei Problemen leicht kontaktiert werden können.
- Behörden- und Meldesysteme kennen
- Halte die Kontaktdaten der zuständigen EU-Behörden bereit.
- Entwickle interne Abläufe, um Meldungen über unsichere Produkte schnell und vollständig zu übermitteln.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR betrifft Schweizer Webshops vor allem dann, wenn Produkte in die EU verkauft werden. Wer seine Prozesse frühzeitig anpasst, Risiken analysiert und Sicherheitsinformationen transparent bereitstellt, schützt nicht nur seine Kunden, sondern auch sich selbst vor möglichen rechtlichen Problemen.
Unsere Empfehlungen in Kürze:
- Prüfe, ob dein Shop Produkte in die EU liefert.
- Dokumentiere Risikoanalysen und Sicherheitsmassnahmen für jedes Produkt.
- Stelle klare Sicherheitsinformationen bereit und passe die Online-Präsentation an.
- Etabliere Rückverfolgbarkeit und Rückrufprozesse.
- Halte die Kontaktdaten der zuständigen EU-Behörden bereit und melde unsichere Produkte zügig.
Mit diesen Massnahmen bist du gut vorbereitet, um die Anforderungen der GPSR einzuhalten und deinen Webshop sowohl rechtlich als auch praktisch sicher zu gestalten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet Tipps und Hinweise für Schweizer Webshops, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte solltest du stets eine Fachperson für EU-Recht oder Produktsicherheit konsultieren.