Double-opt-in

Gemäss Europäischen Recht § 7 Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt es für den Verbraucher eine unzumutbare Belästigung dar, wenn er ohne seine vorherige ausdrückliche Einwilligung Werbung per E-Mail oder Telefon erhält. Mittels double-opt-in-Verfahren bestätigt der Verbraucher, dass er mit der Werbekontaktaufnahme einverstanden ist. „Double“ (also „doppelt“) ist das Bestätigungsverfahren deshalb, weil der Nutzer z. B. nach Abgabe seiner E-Mail-Adresse noch einmal eine E-Mail erhält in der er nochmals bestätigen muss, dass er diesen Auftrag tatsächlich erteilt hat.

Haben Sie Fragen zu Double-opt-in?

Unsere Online-Marketing-Agentur gibt es seit 2012 und ein Grossteil des Teams arbeitet sogar schon länger in dieser Branche. Erfahren Sie auf unserer Startseite oder unter Agentur mehr über uns. Wir dürfen Kunden in der ganzen Welt begleiten. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung. Verlieren Sie keine Zeit mehr, nehmen Sie mit uns kontakt auf.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Gerne helfen wir weiter.

Zum Inhalt springen