Seit Mai 2018 ist in Europa die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Abkürzung: DSGVO – englisch: GDPR für General Data Protection Regulation – französisch: RGPD für Règlement général sur la protection des données.
Was ist die DSGVO und für wen gilt die Datenschutzgrundverordnung?
Auch für ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz ist die Datenschutzgrundverordnung bindend, wenn über das Internet Handel mit einem europäischen Nachbarland betrieben werden soll. Es reicht aber auch schon aus, wenn die personenbezogenen Daten eines EU-Bürgers im Schweizer Unternehmen verarbeitet werden, oder diese persönlichen Daten im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz in einem EU-Land verarbeitet werden. Kurz: Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Schweizer Unternehmer nicht gegen die Regelungen aus der DSGVO sperren und diese in der eigenen Firma umsetzen.
Datenschutzrecht in der Schweiz: Gültig neben der DSGVO
Aber nicht nur die europaweite Datenschutzgrundverordnung bindet die meisten Schweizer Firmen. Ferner hat jedes Land noch weiterführende, eigene Regelungen zum Datenschutz. In der Schweiz gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Während Deutschland seine Verordnungen zum Datenschutz bereits 2017 vorbereitend auf die Datenschutzgrundverordnung angepasst hat, muss dieser Schritt unbedingt auch in der Schweiz erfolgen, damit es nicht zu wirtschaftlichen Ausfällen oder Sanktionen seitens der EU-Kommission kommt. Dabei soll insbesondere die Ratifikation der revidierten Europaratskonvention SEV 108 einheitlich formuliert werden, ferner geht es um eine Angleichung an die EU-Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Speicherung mit anschliessender Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich des Strafrechts.