Der Begriff Geschmacksmuster beschreibt den Schutz eines Designs hinsichtlich Form- und Farbgestaltungen. Das Design muss hierfür beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Soll das Design in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern vermarktet werden, kann ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmeldet oder das Design international registriert werden.