Geschmacksmuster

Webagentur dataloft

Der Begriff Geschmacksmuster beschreibt den Schutz eines Designs hinsichtlich Form- und Farbgestaltungen. Das Design muss hierfür beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Soll das Design in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern vermarktet werden, kann ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmeldet oder das Design international registriert werden.

Haben Sie Fragen zu Geschmacksmuster?

Die Web-Agentur dataloft gibt es seit 2012 und ein Grossteil des Teams arbeitet noch länger in dieser Branche. Erfahre auf unserer Startseite oder unter Agentur mehr über uns.  Profitieren auch du von unserer Erfahrung. Verliere keine Zeit mehr und schreib uns.

Zum Inhalt springen