Raubkopie

Der Oberbegriff Raubkopie steht für Kopien von Software, die über die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes hinausgehen. Pro Anwendung ist nur eine Sicherungskopie erlaubt. Weitere Kopien sind illegal. Die Erstellung, das Herunterladen, der Besitz, die Nutzung und die Verbreitung von Raubkopien werden in Deutschland und vielen anderen Ländern strafrechtlich verfolgt.

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