Seit November 2024 ist sie da: die neue Wirtschafts-ID. Mit der Einführung durch das Bundeszentralamt für Steuern beginnt ein neues Kapitel in der digitalen Verwaltung von Unternehmen in Deutschland. Die Wirtschafts-ID soll langfristig als einheitliches Identifikationsmerkmal für wirtschaftliche Tätigkeiten dienen – und bringt für Unternehmen, Selbstständige und andere Organisationen einige Änderungen mit sich. Besonders relevant: Wer eine Wirtschafts-ID zugeteilt bekommt, muss diese künftig auch im Impressum der eigenen Website angeben. In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen rund um die Wirtschafts-ID kompakt und verständlich zusammengestellt.
Was genau ist die Wirtschafts-ID?
Die Wirtschafts-ID ist:
- eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer für Unternehmen und Organisationen
- rechtsformunabhängig, also sowohl für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften, Vereine, etc.
- dauerhaft gültig, auch wenn sich z. B. die Adresse oder Geschäftsführung ändert
- gedacht für Verwaltungsvorgänge, Kommunikation mit Behörden und langfristig auch für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und dem Staat
Die Vergabe erfolgt zentral durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), teilweise automatisch aus bestehenden Registern (z. B. Handelsregister, Gewerbemeldung).
Wer bekommt eine ID zugeteilt?
Die Wirtschafts-ID wird automatisch an alle wirtschaftlich tätigen Einheiten in Deutschland vergeben. Dazu zählen insbesondere:
- Juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, AG, UG)
- Personenhandelsgesellschaften (z. B. OHG, KG)
- Einzelunternehmen
- Freiberuflich tätige Personen
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind
💡 Wichtig: Du musst die Wirtschafts-ID nicht selbst beantragen. Sie wird vom BZSt automatisch zugeteilt und per Post oder elektronisch übermittelt.
Wie und wann wird die ID zugeteilt?
Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt seit November 2024 schrittweise. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt des BZSt, das über mehrere Jahre laufen wird.
Die wichtigsten Punkte:
- Start der Vergabe: Anfang November 2024
- Automatisierte Zuteilung: Das BZSt ermittelt anhand vorhandener Daten (z. B. steuerlicher Registrierung), welche wirtschaftlich tätigen Einheiten eine ID erhalten sollen.
- Mitteilung: Die ID wird postalisch oder digital (z. B. im ELSTER-Postfach) übermittelt – je nach Kommunikationsweg mit dem Finanzamt.
- Keine Mitwirkung nötig: Unternehmen und Selbstständige müssen keinen Antrag stellen oder aktiv werden, um ihre ID zu bekommen.
Was passiert mit bestehenden Angaben wie Handelsregisternummer oder Umsatzsteuer-ID?
Die Einführung der Wirtschafts-ID ersetzt keine der bisherigen Angaben, sondern ergänzt sie. Allerdings ist langfristig denkbar, dass mehrere Nummern durch die neue ID gebündelt oder überflüssig werden – das ist aber Zukunftsmusik und bisher nicht offiziell geplant.
Was ändert sich durch die Wirtschafts-ID für mich als Unternehmer?
Mit der Einführung der Wirtschafts-ID kommen einige neue Anforderungen auf Unternehmen und Selbstständige zu – auch wenn der erste Schritt, nämlich die Zuteilung der Nummer, automatisch erfolgt und zunächst keine Handlung erfordert. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf die praktischen Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf rechtliche Vorgaben, Transparenz und langfristige Entwicklungen.
- Die ID soll in Zukunft mehrere bisherige Identifikatoren miteinander verknüpfen, ohne diese zu ersetzen.
- Behörden können über die ID leichter Daten zu einem Unternehmen zuordnen – z. B. bei steuerlichen Vorgängen, Registerabfragen oder im digitalen Austausch.
- Auch in Verwaltungsportalen oder bei automatisierten Prozessen kann sie perspektivisch eine Rolle spielen.
Für dich als Unternehmer heisst das, dass deine Organisation klarer identifizierbar wird – auch über Unternehmensgrenzen, Firmennamen oder Änderungen hinweg. Das kann die Kommunikation mit Behörden vereinfachen, bringt aber auch eine höhere Verbindlichkeit mit sich, da es keine doppelte Vergabe oder Unklarheiten mehr geben soll.
Was sich bei der Impressumspflicht ändert
Eine der wichtigsten unmittelbaren Änderungen betrifft dein Impressum – und damit deine Website.
Sobald du deine Wirtschafts-ID vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten hast, wird sie zu einer Pflichtangabe im Impressum deiner geschäftlichen Internetpräsenz – genauso wie bisher schon etwa die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-ID, sofern diese auf dich zutreffen.
Das bedeutet konkret:
- Du bist verpflichtet, die Wirtschafts-ID sichtbar und korrekt im Impressum aufzuführen, sobald du sie erhalten hast.
- Es reicht nicht, sie nur intern zu verwenden oder bei Bedarf vorzuzeigen – sie muss öffentlich zugänglich sein.
- Die Pflicht gilt auch für Freiberufler, Solo-Selbstständige oder Kleinunternehmer, sofern sie eine ID zugeteilt bekommen haben.
💬 Formulierungstipp für dein Impressum: Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO: W1234567890
(Hierbei handelt es sich um eine fiktive Nummer – du musst selbstverständlich deine eigene angeben, sobald du sie erhalten hast.)
Was sollte ich also jetzt tun?
Auch wenn keine unmittelbare Reaktion nötig ist, solltest du:
- Die Post vom Bundeszentralamt für Steuern im Blick behalten.
- Nach Erhalt der ID dein Impressum zeitnah anpassen.
- Team oder Agentur informieren, falls externe Dienstleister deine Website pflegen.
- Optional: Intern dokumentieren, wo die ID genutzt werden könnte (z. B. E-Mail-Footer, Rechnungen).
Die Wirtschafts-ID ist ein Schritt in Richtung moderne Unternehmenskennzeichnung – mit mehr Klarheit, mehr Struktur und langfristig mehr digitalem Potenzial. Im Alltag bedeutet sie für dich zunächst nur eine kleine Pflicht, auf lange Sicht aber möglicherweise auch Erleichterungen im Umgang mit Behörden und bei der Verwaltung deines Unternehmens.
Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient ausschliesslich zur Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Fachperson.