Datenschutz X: Wie Ihre Tweets ungefragt die KI trainieren

Datenschutz X Symbolfoto mit Vorhängeschloss gesichertes Smartphone

Der Datenschutz X steht vor einer neuen Herausforderung: Stellen Sie sich vor, Ihre Tweets auf der Plattform dienen dazu, eine Künstliche Intelligenz zu optimieren – ohne dass Sie davon wissen oder zugestimmt haben. Seit einer stillen Änderung der Nutzungsbedingungen im September 2023 nutzt X Ihre Daten für seine Algorithmen und den Chatbot Grok. Was für die Plattform ein Fortschritt ist, stellt für Sie als Nutzer eventuell ein Problem dar. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie Ihre Tweets ungefragt die KI trainieren und was das für Ihre Privatsphäre in der Schweiz bedeutet.

AGB-Änderung bei X: Was hat sich geändert?

Im September 2023 hat die Plattform X (umbenannt mit der Übernahme durch Elon Musk, ehemals Twitter) ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stillschweigend angepasst – ein Schritt, der den X Datenschutz in den Fokus rückt.

Seitdem erlaubt sich X, Ihre öffentlichen Tweets sowie Profildaten für die Optimierung seiner Algorithmen und die Weiterentwicklung des Chatbots Grok zu nutzen. Diese Änderung wurde nicht mit einer direkten Benachrichtigung an Sie als Nutzer kommuniziert, sondern setzt auf eine Opt-out-Regelung: Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten verarbeitet werden, müssen Sie dies aktiv in den Einstellungen widersprechen.

Frühere Versionen der AGB beschränkten die Datennutzung primär auf die Bereitstellung und Verbesserung des Dienstes selbst – etwa zur Anzeige relevanter Inhalte. Nun jedoch erweitert X den Zweck explizit auf das Training von Künstlicher Intelligenz, ohne dass Sie als Nutzer vorher gefragt werden.

Das bedeutet: Jeder Tweet, den Sie öffentlich posten, kann potenziell dazu beitragen, die KI hinter Grok oder die Empfehlungsalgorithmen der Plattform zu verfeinern. Für viele stellt dies einen Eingriff in die Privatsphäre dar, der ohne ausdrückliche Zustimmung kaum nachvollziehbar ist.

Datenschutz X aus Schweizer Perspektive: Konflikt mit dem nDSG?

Der Datenschutz X steht in der Schweiz vor einer besonderen Prüfung, denn hierzulande gelten strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (nDSG) im September 2023 ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich, wenn Ihre Daten für Zwecke verarbeitet werden, die über die ursprüngliche Nutzung hinausgehen.

Die Praxis von X, Ihre Tweets und Profilinformationen ohne aktive Zustimmung für das KI-Training zu verwenden, könnte diesen Anforderungen widersprechen. Während X auf ein Opt-out-Modell setzt, verlangt das nDSG eine transparente und freiwillige Zustimmung – ein Prinzip, das in der Schweizer Rechtskultur tief verankert ist.

Für Sie als Schweizer Nutzer wirft dies Fragen auf: Erfüllt X die Standards des nDSG, wenn es Ihre Daten ohne vorherige Information für neue Zwecke einsetzt?

Stillschweigende Datensammlung: Präzedenzfall bei Meta in 2024

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat in der Vergangenheit ähnliche Fälle untersucht, etwa bei Meta im Jahr 2024, als die Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke kritisiert wurde. Es ist daher denkbar, dass der EDÖB auch die Datenschutzpraktiken von X genauer unter die Lupe nimmt – insbesondere, da Schweizer Unternehmen und Privatpersonen die Plattform häufig beruflich nutzen und sensible Informationen preisgeben könnten.

Der Konflikt zwischen globalen Plattformregeln und lokalen Datenschutzstandards zeigt, wie wichtig es ist, Ihre Rechte im digitalen Raum zu kennen.

Datenschutz X: Folgen für Ihre Privatsphäre & Was Sie tun können

Die stillschweigende Nutzung Ihrer Tweets und Profildaten durch X hat weitreichende Folgen für Ihre Privatsphäre. Wenn Sie die Plattform beruflich nutzen – etwa als Schweizer Unternehmen oder Fachkraft – könnten sensible Informationen wie Geschäftsdetails oder Kontakte in die KI-Trainingsdaten von X gelangen. Selbst private Tweets sind nicht ausgenommen: Alles, was Sie öffentlich posten, kann ohne Ihre Zustimmung weiterverwendet werden, sei es für Algorithmen oder den Chatbot Grok.

Glücklicherweise können Sie Massnahmen ergreifen, um sich zu schützen. Hier sind konkrete Schritte, die Sie umsetzen können:

  1. Einstellungen öffnen: Loggen Sie sich bei X ein und rufen Sie das Menü mit den Einstellungen auf.
  2. Privatsphäre und Sicherheit auswählen: Navigieren Sie zum Bereich “Privatsphäre und Sicherheit” innerhalb der Einstellungen.
  3. Datenfreigabe deaktivieren: Suchen Sie die Option zur Nutzung Ihrer Daten für KI-Training und schalten Sie diese ab – ein Schritt, den X nicht aktiv bewirbt.
  4. Tweets privat schalten: Überlegen Sie, Ihre Tweets auf “privat” zu setzen, um die öffentliche Verfügbarkeit einzuschränken.
  5. Inhalte bewusst wählen: Vermeiden Sie es, sensible Angaben zu posten, die später gegen Sie verwendet werden könnten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie X auch für berufliche/betriebliche Zwecke nutzen.
  6. Zusätzlich empfiehlt es sich, die AGB anderer Plattformen regelmässig zu prüfen – was bei X geschieht, könnte auch anderswo zur Praxis werden.

Fazit zum Datenschutz X: Ein Weckruf für die Nutzer

Ihr Datenschutz beginnt mit Ihrer eigenen Initiative! Die Praxis von X, Ihre Tweets ohne Zustimmung für KI-Training zu nutzen, zeigt, wie verletzlich Ihre Daten in globalen Plattformen sind – besonders vor dem Hintergrund strenger Schweizer Standards wie dem nDSG.

Während der EDÖB möglicherweise reagiert, liegt es an Ihnen, Ihre Privatsphäre aktiv zu schützen. Dieser Fall ist ein Weckruf, Transparenz einzufordern und Ihre digitalen Rechte wahrzunehmen.

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