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KI Urheberrecht: Endlose laufende Debatten

Das KI Urheberrecht bei erstellten Inhalten wie Texten, Bildern usw. ist komplex und variiert je nach Rechtsprechung und den geltenden Gesetzen in verschiedenen Ländern. Dementsprechend häufen sich sowohl Missverständnisse als auch Klagen.

Die Diskrepanzen beim KI Urheberrecht

Obwohl beim Urheberrecht von KI-generierten Inhalten einige allgemeine Grundsätze gelten, zeigen sich dennoch bedeutende Diskrepanzen und Unklarheiten in diesem Bereich.

Insgesamt bleibt die Frage des Urheberrechts bei von KI erstellten Inhalten eine komplexe und sich stetig entwickelnde rechtliche Fragestellung, die von vielen Faktoren abhängt und in der Realität von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt wird.

Urheberrechtliche Schutzfähigkeit

In den meisten Rechtssystemen wird der Schutz des Urheberrechts für Originalwerke gewährt, die eine gewisse sogenannte Schöpfungshöhe aufweisen. Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss ein Werk eine gewisse individuelle und persönliche geistige Leistung aufweisen, die über das Banale, Alltägliche oder rein Handwerkliche hinausgeht. Es muss also eine gewisse Originalität und Kreativität enthalten, die vom Schöpfer oder der Schöpferin stammt.

Im Kontext von von KI generierten Inhalten ist die Frage der Schöpfungshöhe besonders relevant, da die Originalität und Kreativität von maschinell erstellten Werken in der Praxis oft in Frage gestellt werden.

Urheberschaft

Traditionell wird das Urheberrecht demjenigen zugeschrieben, der das Werk erstellt hat. Bei von KI erstellten Inhalten ist diese Zuordnung oft nicht eindeutig, da die KI-Systeme von menschlichen Entwicklern programmiert wurden, aber die Inhalte basierend auf rein technischen Algorithmen generiert wurden.

In einigen Rechtssystemen wird die Urheberschaft von KI-generierten Inhalten demjenigen zugeschrieben, der die KI kontrolliert bzw. betreibt. In anderen liegt das Urheberrecht wiederum bei denjenigen, die die KI trainiert oder die Daten bereitgestellt haben, auf denen die KI basiert.

Vertragliche Vereinbarungen

In einigen Fällen klären vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien die KI Urheberrechtsfragen. Wenn beispielsweise eine Person oder Organisation eine KI beauftragt hat, Inhalte zu erstellen, legen die vertraglichen Bedingungen fest, wem das Urheberrecht an diesen Inhalten zusteht.

Das Microsoft “Copilot Copyright Commitment”

Am 15. November 2023 kündigte Microsoft die Erweiterung des Copilot Copyright Commitments an, das nun als Customer Copyright Commitment bezeichnet wird, um auch kommerzielle Kunden einzuschliessen, die den Azure OpenAI Service nutzen.

Mit der Ausweitung des Commitments erweitert Microsoft das Engagement, seine Kunden zu verteidigen und für etwaige nachteilige Urteile zu zahlen, wenn sie wegen Urheberrechtsverletzungen durch die Verwendung der Ausgaben des Azure OpenAI Service verklagt werden.

Diese Ausweitung des Urheberrechtsengagements soll dazu beitragen, Kundenbedenken im Zusammenhang mit möglichen Haftungsrisiken für die Verletzung geistigen Eigentums durch die Verwendung der Ausgaben von Microsofts Copilots und des Azure OpenAI Service anzugehen.

Die Kunden müssen die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen implementiert haben, die Microsoft zur Verfügung stellt, um für die Leistungen des Customer Copyright Commitments berechtigt zu sein.

Auch Google übernimmt die Haftung

Es scheint, dass auch Google besorgt darüber ist, dass potenzielle Klagen die Nutzung ihrer KI-Technologien einschränken könnten. Dementsprechend hat auch Google angekündigt, im Falle von Schadensersatzforderungen einzustehen.

Google beabsichtigt sogar, nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen durch die Ergebnisse ihrer KI einzuspringen, sondern auch, falls einmal geschützte Inhalte für das Training von KI-Modellen verwendet wurden. Bei Google nennt sich das Ganze übrigens Generative AI Indemnification.

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