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Urheberrecht und digitales Marketing: Besondere Vorsicht bei Bildern

Die Reform des Urheberrechts trat Anfang Juni in Kraft. Mit welchen Herausforderungen sind die Marketingabteilungen der Unternehmen nun konfrontiert?

Im digitalen Zeitalter ist das Kopieren und Verteilen von Werken so einfach wie nie. Fotos in druckfähiger Qualität werden in der Google-Bildersuche immer häufiger verwendet und das Teilen von geistigem Eigentum erfordert in der Regel nur einen einzigen Klick. Diese Versuchungen lauern normalerweise nach dem nächsten Link oder Suchergebnis in der Google Bildsuche. Beschwerden über Urheberrechtsverletzungen erfordern in der Regel einen hohen Aufwand. Dies ist einer der Gründe, warum die Urheberrechtsreform am 6. Juni in Kraft trat. Ziel ist es, das EU-Urheberrecht an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen und einen ausgereiften Schutz des geistigen Eigentums sowie eine höhere Bezahlung der Urheber zu gewährleisten.

Aber was bedeutet das für Menschen, die im digitalen Marketing arbeiten? Was muss ich bei der Bildbearbeitung beachten? Können noch GIFs und Memes hochgeladen werden? Was ist mit den Upload-Barrieren, die auf Plattformen wie YouTube häufig diskutiert werden?

Artikel 17: Plattformen müssen neuen Anforderungen entsprechen

Die umfassendste Überarbeitung des Urheberrechts findet sich im Artikel 13 (jetzt Artikel 17). Dem Artikel zufolge sollten Betreiber von Plattformen wie YouTube oder Google für den Schutz der Urheber von Werken stärker verantwortlich gemacht werden. Es bleibt abzuwarten, ob dies mithilfe des sogenannten Upload-Filters geschehen wird, der eine Urheberrechtsverletzung erkennen soll.

Auf jeden Fall diskutierten kürzlich etwa zwanzig Anwälte des Urheberrechts auf der CEPIC-Konferenz (European Photo Agency Umbrella Organization) über das europäische Urheberrecht und hielten die Technologie nicht für gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Anbieter, die ihre Dienstleistungen seit weniger als drei Jahren erbringen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro und weniger als 5 Millionen Nutzern erzielen.

Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein, um Portale vor neuen Vorschriften zu schützen. Wenn YouTube, Facebook und Co. keine Urheberrechtsverletzung anerkennen und ihren Upload in Zukunft verhindern, werden sie haftbar gemacht. Fordern Sie die Plattformbetreiber auch in Zukunft auf, Lizenzen für urheberrechtlich geschütztes Material zu erwerben. Mit anderen Worten, Benutzer, die Inhalte wie Videos hochladen, müssen zunächst schriftlich bestätigen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Google hat im Voraus bezahlt und diese sofort nach Eingabe des Autors in die IPTC-Daten benannt. Es gibt mehr Informationen für diejenigen, die das Wort Urheberrecht für ein Fremdwort halten. Übrigens hat auch Google von CEPIC eine neue Funktion in der Google Bildsuche eingeführt. In Zukunft kann das Profil der Agentur als „Stock“ gekennzeichnet werden. Geneigte Betrachter können Bilder, die lizenziert werden können, explizit herausfiltern. In der Google Bildsuche werden die folgenden Metadaten und ihre Feldnamen in der aktuellen Version von Adobe Photoshop CC angezeigt:

  • Herausgeber: Photoshop DE: Autor bzw. IPTC-Kontakt: Ersteller // IPTC: Creator
  • Eigentum: Photoshop DE: Namensnennungen // IPTC: Credit Line
  • Urheberrecht: Photoshop DE: Copyright-Hinweis // IPTC: Urheberrechtshinweis

Für Unternehmen, die soziale Netzwerke und Plattformen wie YouTube häufig nutzen möchten, ist es zunächst erforderlich, weiterhin hart zu arbeiten und das Nutzungsrecht, den Autor der gezeigten Arbeit und den Urheberrechtsstatus zu dokumentieren. In Zukunft müssen Plattformen diese Informationen in automatisierter digitaler Form abrufen, damit Upload-Filter tatsächlich vermieden werden können.

Was ist mit Memes und GIFs?

GIFs und Memes sind im Internet sehr beliebt und können Auszüge aus bestehenden geschützten Werken enthalten. Aus diesem Grund sollten neue urheberrechtliche Bestimmungen (übrigens auch Zitate und Comics) ausgenommen werden, damit entsprechende Auszüge verwendet werden können. Die Klausel „selbst erstellte Ausdrücke zulassen“ ist zulässig, was die Sache noch komplizierter macht, wonach sich die Plattformbetreiber nicht allein auf diese Ausnahme berufen können.

Die Lizenz sollte nur von Benutzern erstellte Inhalte betreffen, keine Inhalte, die sie auf das Online-Portal hochladen. Und nicht vergessen: In Deutschland sind Slogans, wie kurze Sätze, die in fast allen Memes vorkommen, nicht urheberrechtlich geschützt, weil sie einfach zu kurz sind.

Die Herausforderung bewegter Bilder

Der YouTube-Kanal „Broadcast“ ist auch in das digitale Marketing eingetreten. Aber was muss ich bei bewegten Bildern beachten? Nehmen wir ein weiteres Beispiel: Angenommen, Sie möchten einen kleinen Werbefilm für Ihre Online-Plattform erstellen und einen Mitarbeiter zuordnen.

Im Vergleich zu starren Motiven in der Fotografie stellt die Geschwindigkeit von 25 Bildern pro Sekunde im Video den Verantwortlichen vor neue Herausforderungen. Beispielsweise können Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte in einem Video schneller verletzt werden. Wenn Sie Dynamik ins Bild bringen wollen, ohne rechtliche Risiken einzugehen, sollten Sie vorab – spätestens jedoch beim Zuschneiden von Material – Folgendes beachten:

  1. Hat jemand auf dem Bild keine Fotoerlaubnis? Wenn Sie sich schützen möchten, klären Sie die Einwilligung der Person durch die entsprechende Modellfreigabe. Einverständniserklärungen und sonstige Vereinbarungen liegen in der Regel in standardisierter Form vor. Im Zweifelsfall können die Marketingabteilung oder interne Bildbearbeiter helfen.
  2. Kann ich das Kunstwerk im Hintergrund identifizieren (zum Beispiel im Büro Ihres Mitarbeiters) oder kann ich eine geschützte Marke sehen? Der Autor hat eine sogenannte Eigentumsfreigabe.
  3. Gibt es eine Lizenz für Fotos, die in Videomaterial eingebettet sind? In diesem Fall sollte ein Ursprungsnachweis erbracht werden, der auf dem Wortlaut der Vereinbarung basiert, beispielsweise im Vorspiel des Films.

Urheberrechtsregel Nummer 1: Achtsam sein

Wurde ein neues Urheberrechtsgesetz erlassen: Wenn Sie weiterhin sorgfältig mit Bildern und bewegten Bildern umgehen, muss ich mir keine Sorgen um Innovationen machen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sie bestehende Arbeitsabläufe ändern: Sie müssen bis Juni 2021 in nationales Recht übernommen werden bis zu 7 Tagen. Natürlich können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen weiterhin Videos auf YouTube posten, Bilder in Foren hochladen oder Ideen verwenden, um andere Plattformen zu bevölkern.

Dies wird nur dann zum Problem, wenn der Inhalt nicht selbstständig erfasst, gedreht oder aufgezeichnet wird. Text, Fotos oder Videos von Dritten sowie urheberrechtlich geschützte Musik sind genehmigungspflichtig. Das ist nichts Neues. Obwohl das sogenannte „Provider-Privileg“ – der Inhaltsanbieter (d. h. die Plattform) nicht die übertragenen Inhalte (d. h. die vom Benutzer hochgeladenen Inhalte) garantieren muss – bedeutet dies nicht, dass der Benutzer nicht willkürlich durch den Urheberrechtsschutz entfernt wurde. Das Motto „Andere haben eine Verantwortung“, damit sie Inhalte online posten können.

Unabhängig davon, ob es einen automatischen Upload-Filter gibt, mit dem hochgeladenes Material bei Bedarf überprüft werden kann oder ob der Plattformbetreiber zukünftig eine Lizenz für urheberrechtlich geschütztes Material erhält, gilt dies für alle, die mit dem Bild in Verbindung stehen. Entscheidend ist, Worte und Töne werden zur Zukunft. Verschwenden Sie nicht zu viel Energie beim Klagen. Lernen Sie einfach Ihre Rechte besser kennen.

Fazit: Urheberrecht, nicht beschweren und Ruhe bewahren

Die Herausforderung wird darin bestehen, die kürzlich beschlossenen Reformen so umzusetzen, dass kreative Autoren wirklich davon profitieren und jeder wie bisher lizenzierte Medien hochladen kann. Die Plattform sollte in Zukunft stärker sein, aber die Benutzer werden nicht außerhalb des Waldes sein. Kurz gesagt, diejenigen, die Metadaten (Name des Fotografen, Version, Lizenz) verwalten, die ein angemessenes Digital Rights Management durchgefühen und relevante Metadaten für ihre Bild- und Videodatenbank gespeichert haben, können sich schon sehr entspannen. Für alle anderen: Jetzt mit unserem Safe starten und wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Lizenzen sehr einfach verwalten können.

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