Onlinehandel Gesetz ändert sich: Neue Informationspflichten

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschatz legte am 13.01.2021 zwei Regierungsentwürfe vor. Diese könnten geltendes Gesetz und Recht im Onlinehandel massgeblich beeinflussen. Wir schauen uns die wichtigsten Neuerungen an.

Neue Informationspflichten im Onlinehandel Gesetz

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) soll sich ändern: Ein am 13.01. veröffentlichter Gesetzesentwurf besagt, dass “mehrere die Verbraucher schützende Rechtsakte der EU der Modernisierung bedürfen”. Ungefähr genauso konkret geht es in dem 46 Seiten schweren Dokument dann weiter.

Wir wälzen die trockene Kost für Sie und versuchen, die wichtigsten W-Fragen zu beantworten:

  • Was sind die wesentlichen Änderungen am Onlinehandel Gesetz?
  • Für wen sind die Änderungen wichtig?
  • Wann treten die Änderungen in Kraft?
  • Wie setzt man die Änderungen in der Praxis um?

Was sind die wesentlichen Änderungen am Onlinehandel Gesetz?

Neu hinzu kommt im Gesetz der Artikel 246d, welcher sich “allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen” nennt. In diesem Abschnitt sind bereits einige Pflichten konkret genannt.

  1. Informationen zum Ranking, die dem Verbraucher als Ergebnis einer Suchanfrage erscheinen
  2. Im Falle eines Vergleichs (z.B. mit anderen Produkten oder Dienstleistungen) Information über die Anbieter, die darin enthalten sind

Für wen sind diese Änderungen relevant?

Kurz gesagt: für Betreiber von Online-Marktplätzen. Aber was versteht das Gesetz eigentlich genau darunter? Da werden wir im §312 Absatz k fündig. Ein Online-Marktplatz ist ein Dienst, der es Verbrauchern ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmen oder Verbrauchern abzuschliessen. Der Betreiber ist der Unternehmer, der für den Betrieb des jeweiligen Mediums verantwortlich ist.

Genauso ist der “Weg” des besagten Vertragsabschlusses beschrieben. Dieser kann in Form von Verwendung einer Software, Anwendung (z.B. App) oder Betrieb einer Webseite (z.B. Webshop, Vergleichsportal) erfolgen.

Mit den gesetzlichen Änderungen kommen somit sogar auf Betreiber von Vergleichsportalen härtere Zeiten zu – zumindest für solche, auf deren Seite ein entsprechender Vertragsabschluss möglich ist. Das Gesetz befasst sich mit all jenen Dienstleistern, die einen gewissen Einfluss auf die Verbraucherentscheidung nehmen.

Wann treten die Änderungen am Onlinehandel Gesetz in Kraft?

Falls sich der Gesetzesentwurf für den Onlinehandel durchsetzt, treten alle Änderungen am 28. Mai 2022 in Kraft.

Die Umsetzung in der Praxis

Dazu ist es wichtig, sich nochmal die wesentlichen Änderungen zu Gemüte zu führen. Wie oben beschrieben, sind das Informationspflichten über das Ranking sowie einen eventuellen Vergleich.

Ranking – Hauptparameter und deren Gewichtung

Glücklicherweise nennt der Entwurf für das neue Onlinehandel Gesetz direkt einige Beispiele. Pauschal sind Ranking-Parameter alle allgemeinen Kriterien, Prozesse und Signale, die in den Ranking-Algorithmus eingebunden sind. Die konkreten Beispiele sind derweil: Anzahl der Aufrufe (Klicks), Bewertungen zu Produkt, Dienstleistung bzw. Verkäufer oder Anzahl der Verkäufe/Nutzer.

Vergleiche

Dieser Abschnitt ist vor allem für Vergleichsportale relevant, betrifft aber ebenso alle, die zur Hervorhebung ihres eigenen Angebots auf Vergleiche zurückgreifen. Ganz konkret heisst es im Gesetz, dass dem Verbraucher Informationen über alle im Vergleich einbezogenen Anbieter bereitgestellt werden müssen. Dafür ist ein Hinweis über die zugrundeliegende Marktabdeckung erforderlich. Auch eine sogenannte Positivliste muss für den Verbraucher auffindbar sein.

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