Allgemeine Bedingungen für alle Leistungen
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Rahmen-AGB gelten für sämtliche Leistungen der dataloft GmbH (nachfolgend «dataloft» oder «Anbieterin») gegenüber Geschäftskunden (Unternehmen, Selbstständige, Organisationen; nachfolgend «Kunde»). Sie gelten insbesondere, aber nicht abschliessend für: Erstellung von Websites und Webshops, Hosting und Wartung, SEO, Suchmaschinenwerbung (SEA), Corporate Identity und Printmedien, Schulungen (inkl. KI-Schulungen) sowie Beratung im Online-Marketing.
1.2 Die konkrete Leistung, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsschein (Abschnitt §02), der diesen Rahmen-AGB als Bestandteil beiliegt. Bei Widerspruch gehen Leistungsschein und individuelle Abrede diesen Rahmen-AGB vor.
1.3 Sofern dataloft im Rahmen einer Leistung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (Hosting, Wartung, Betreuung), schliessen die Parteien ergänzend einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) ab (siehe §5).
1.4 Weitere Dokumente gelten nur, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und im Angebot ausdrücklich einbezogen wurden. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§2 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von dataloft schriftlich (einschliesslich E-Mail) annimmt oder dataloft eine Bestellung schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden haben Vorrang.
§3 Leistungen
3.1 dataloft erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss dem jeweiligen Leistungsschein.
3.2 dataloft darf Leistungen aus betrieblichen oder technisch-rechtlichen Gründen anpassen. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen oder Systemerweiterungen können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erfordern; geplante Eingriffe werden, soweit möglich, frühzeitig angekündigt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit im Leistungsschein nichts anderes (SLA) vereinbart ist.
3.3 dataloft leistet keinen Support für Endkunden des Kunden; solche Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung gegen Vergütung.
§4 Rechte und Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, korrekt und vollständig bereit (Mitwirkungspflicht). Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten der Anbieterin.
4.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Dritten zu schützen; der Kunde ist für deren Verwendung verantwortlich und meldet Missbrauch unverzüglich.
4.3 Für über die Leistungen verbreitete oder bereitgehaltene Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich. Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte ist dataloft berechtigt, die Leistung bis zur Klärung einzustellen, Zugänge zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
4.4 Eine gebuchte Leistung darf der Kunde Dritten nicht zur Verfügung stellen (Ausnahme: konzerninterne Nutzung).
§5 Datenschutz und Datensicherheit
5.1 dataloft bearbeitet Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und der Datenschutzverordnung (DSV). Richtet sich eine Leistung an Personen in der EU oder werden deren Daten bearbeitet, gilt zusätzlich die DSGVO; sie ersetzt das DSG nicht.
5.2 Besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c DSG (u. a. Gesundheits-, biometrische und genetische Daten) werden verschlüsselt übertragen.
5.3 dataloft gewährleistet eine regelmässige Datensicherung und den Schutz der Systeme nach dem aktuellen Stand der Technik (Art. 8 DSG). Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht allgemein bekannte Informationen.
5.4 Soweit dataloft im Rahmen einer Leistung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (insbesondere Hosting, Wartung, Betreuung von Websites/Shops), ist der Kunde Verantwortlicher und dataloft Auftragsbearbeiterin. Es gilt ergänzend ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 9 DSG.
§6 Rechnungsstellung und Zahlung
6.1 Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in CHF (oder EUR) zuzüglich gesetzlicher MwSt. Wiederkehrende Leistungen werden in der Regel im Voraus in Rechnung gestellt.
6.2 Rechnungen sind bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug darf dataloft nach erster Mahnung die Leistung einstellen und ab zweiter Mahnung kostendeckende Mahngebühren erheben; nach erfolgloser Nachfrist kann gemäss §8 gekündigt werden.
6.3 Ausservertragliche Leistungen werden zu netto CHF 180 pro Stunde verrechnet.
6.4 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§7 Gewährleistung und Haftung
7.1 dataloft erbringt ihre Leistungen sorgfältig, kann jedoch nicht garantieren, dass Dienste ununterbrochen, fehler- und verzögerungsfrei verfügbar sind (vorbehältlich SLA im Leistungsschein).
7.2 Mängel sind schriftlich zu rügen; zur Behebung steht eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu. Bei erfolgloser Nachfrist kann der Kunde den betroffenen Vertrag kündigen; bereits geleistete Vergütungen werden anteilig zurückerstattet. Werkvertragliche Mängelrechte ergänzend: siehe Leistungsschein «Projekt/Werkvertrag» (Art. 367 ff. OR).
7.3 Haftungsbeschränkung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf zwei Jahresgebühren der betroffenen Leistung begrenzt. Vorbehalten bleibt – und durch diese AGB weder ausgeschlossen noch begrenzt – die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie die zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere für Personenschäden und nach Produktehaftpflichtgesetz). Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
7.4 Eine Haftung für missbräuchliche Nutzung durch Dritte, Datenverlust oder fehlenden Internetzugang ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; der Vorbehalt nach 7.3 (grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) bleibt unberührt.
7.5 Der Kunde haftet für Schäden und Aufwendungen aus der Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten.
§8 Vertragsdauer, Kündigung, Datenrückgabe
8.1 Dauerleistungen (z. B. Hosting, Wartung, laufende Betreuung) gelten für die im Leistungsschein vereinbarte Laufzeit (12 oder 24 Monate) und verlängern sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch um dieselbe Dauer.
8.2 Einmalige Werkleistungen (z. B. Website-/CI-Erstellung) enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung; eine Laufzeit- bzw. Verlängerungsregel gilt für sie nicht.
8.3 Kündigungen von Dauerleistungen erfolgen schriftlich (Einschreiben oder signiertes E-Mail) mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragsperiode. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann jede Partei aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
8.4 Datenrückgabe vor Löschung. Nach Vertragsende stellt dataloft dem Kunden die Daten während 30 Kalendertagen zum Export/Abruf bereit und löscht sie anschliessend. Eine frühere Löschung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
§9 Änderungen der Bedingungen
Änderungen dieser Rahmen-AGB oder des Leistungsumfangs teilt dataloft schriftlich mit. Unwesentliche Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Wesentliche Änderungen – insbesondere Preiserhöhungen und Einschränkungen des Leistungsumfangs – bedürfen der aktiven Zustimmung des Kunden.
§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin (Bezirksgericht Frauenfeld, für 8506 Lanzenneunforn).
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.