Allgemeine Geschäftsbedingungen

dataloft GmbH, Rietweg 1, 8506 Lanzenneunforn, Schweiz · Stand: 29.06.2026

§01 Rahmen-AGB

Allgemeine Bedingungen für alle Leistungen

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Rahmen-AGB gelten für sämtliche Leistungen der dataloft GmbH (nachfolgend «dataloft» oder «Anbieterin») gegenüber Geschäftskunden (Unternehmen, Selbstständige, Organisationen; nachfolgend «Kunde»). Sie gelten insbesondere, aber nicht abschliessend für: Erstellung von Websites und Webshops, Hosting und Wartung, SEO, Suchmaschinenwerbung (SEA), Corporate Identity und Printmedien, Schulungen (inkl. KI-Schulungen) sowie Beratung im Online-Marketing.

1.2 Die konkrete Leistung, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsschein (Abschnitt §02), der diesen Rahmen-AGB als Bestandteil beiliegt. Bei Widerspruch gehen Leistungsschein und individuelle Abrede diesen Rahmen-AGB vor.

1.3 Sofern dataloft im Rahmen einer Leistung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (Hosting, Wartung, Betreuung), schliessen die Parteien ergänzend einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) ab (siehe §5).

1.4 Weitere Dokumente gelten nur, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und im Angebot ausdrücklich einbezogen wurden. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von dataloft schriftlich (einschliesslich E-Mail) annimmt oder dataloft eine Bestellung schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden haben Vorrang.

§3 Leistungen

3.1 dataloft erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäss dem jeweiligen Leistungsschein.

3.2 dataloft darf Leistungen aus betrieblichen oder technisch-rechtlichen Gründen anpassen. Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen oder Systemerweiterungen können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erfordern; geplante Eingriffe werden, soweit möglich, frühzeitig angekündigt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit im Leistungsschein nichts anderes (SLA) vereinbart ist.

3.3 dataloft leistet keinen Support für Endkunden des Kunden; solche Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung gegen Vergütung.

§4 Rechte und Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, korrekt und vollständig bereit (Mitwirkungspflicht). Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten der Anbieterin.

4.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Dritten zu schützen; der Kunde ist für deren Verwendung verantwortlich und meldet Missbrauch unverzüglich.

4.3 Für über die Leistungen verbreitete oder bereitgehaltene Inhalte ist der Kunde allein verantwortlich. Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte ist dataloft berechtigt, die Leistung bis zur Klärung einzustellen, Zugänge zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.4 Eine gebuchte Leistung darf der Kunde Dritten nicht zur Verfügung stellen (Ausnahme: konzerninterne Nutzung).

§5 Datenschutz und Datensicherheit

5.1 dataloft bearbeitet Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1) und der Datenschutzverordnung (DSV). Richtet sich eine Leistung an Personen in der EU oder werden deren Daten bearbeitet, gilt zusätzlich die DSGVO; sie ersetzt das DSG nicht.

5.2 Besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c DSG (u. a. Gesundheits-, biometrische und genetische Daten) werden verschlüsselt übertragen.

5.3 dataloft gewährleistet eine regelmässige Datensicherung und den Schutz der Systeme nach dem aktuellen Stand der Technik (Art. 8 DSG). Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht allgemein bekannte Informationen.

5.4 Soweit dataloft im Rahmen einer Leistung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (insbesondere Hosting, Wartung, Betreuung von Websites/Shops), ist der Kunde Verantwortlicher und dataloft Auftragsbearbeiterin. Es gilt ergänzend ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 9 DSG.

§6 Rechnungsstellung und Zahlung

6.1 Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in CHF (oder EUR) zuzüglich gesetzlicher MwSt. Wiederkehrende Leistungen werden in der Regel im Voraus in Rechnung gestellt.

6.2 Rechnungen sind bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug darf dataloft nach erster Mahnung die Leistung einstellen und ab zweiter Mahnung kostendeckende Mahngebühren erheben; nach erfolgloser Nachfrist kann gemäss §8 gekündigt werden.

6.3 Ausservertragliche Leistungen werden zu netto CHF 180 pro Stunde verrechnet.

6.4 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§7 Gewährleistung und Haftung

7.1 dataloft erbringt ihre Leistungen sorgfältig, kann jedoch nicht garantieren, dass Dienste ununterbrochen, fehler- und verzögerungsfrei verfügbar sind (vorbehältlich SLA im Leistungsschein).

7.2 Mängel sind schriftlich zu rügen; zur Behebung steht eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu. Bei erfolgloser Nachfrist kann der Kunde den betroffenen Vertrag kündigen; bereits geleistete Vergütungen werden anteilig zurückerstattet. Werkvertragliche Mängelrechte ergänzend: siehe Leistungsschein «Projekt/Werkvertrag» (Art. 367 ff. OR).

7.3 Haftungsbeschränkung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; im Übrigen ist die Haftung der Höhe nach auf zwei Jahresgebühren der betroffenen Leistung begrenzt. Vorbehalten bleibt – und durch diese AGB weder ausgeschlossen noch begrenzt – die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie die zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere für Personenschäden und nach Produktehaftpflichtgesetz). Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.4 Eine Haftung für missbräuchliche Nutzung durch Dritte, Datenverlust oder fehlenden Internetzugang ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; der Vorbehalt nach 7.3 (grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz) bleibt unberührt.

7.5 Der Kunde haftet für Schäden und Aufwendungen aus der Verletzung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten.

§8 Vertragsdauer, Kündigung, Datenrückgabe

8.1 Dauerleistungen (z. B. Hosting, Wartung, laufende Betreuung) gelten für die im Leistungsschein vereinbarte Laufzeit (12 oder 24 Monate) und verlängern sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch um dieselbe Dauer.

8.2 Einmalige Werkleistungen (z. B. Website-/CI-Erstellung) enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung; eine Laufzeit- bzw. Verlängerungsregel gilt für sie nicht.

8.3 Kündigungen von Dauerleistungen erfolgen schriftlich (Einschreiben oder signiertes E-Mail) mindestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragsperiode. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann jede Partei aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

8.4 Datenrückgabe vor Löschung. Nach Vertragsende stellt dataloft dem Kunden die Daten während 30 Kalendertagen zum Export/Abruf bereit und löscht sie anschliessend. Eine frühere Löschung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

§9 Änderungen der Bedingungen

Änderungen dieser Rahmen-AGB oder des Leistungsumfangs teilt dataloft schriftlich mit. Unwesentliche Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht. Wesentliche Änderungen – insbesondere Preiserhöhungen und Einschränkungen des Leistungsumfangs – bedürfen der aktiven Zustimmung des Kunden.

§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin (Bezirksgericht Frauenfeld, für 8506 Lanzenneunforn).

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§02 Leistungsscheine

Leistungsspezifische Bedingungen

Die folgenden Bedingungen ergänzen die Rahmen-AGB je nach gebuchter Leistung und gehen dieser bei Widerspruch vor.

A) Projekt / Werkvertrag (Website-, Webshop-, CI-, Print-Erstellung)

A1 Leistungsumfang. Der konkrete Umfang, die Liefergegenstände und Abgrenzungen ergeben sich aus dem Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind Mehraufwand und werden gemäss §6.3 verrechnet.

A2 Mitwirkung und Termine. Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus (Inhalte, Freigaben, Zugänge). Verzug der Mitwirkung verschiebt die Termine entsprechend.

A3 Abnahme und Mängelrüge (Art. 367 ff. OR). Nach Fertigstellung prüft der Kunde das Werk und erklärt innert 14 Tagen die Abnahme oder rügt Mängel schriftlich. Erfolgt innert Frist trotz Aufforderung keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen. dataloft behebt gerügte Mängel im Rahmen der Nachbesserung.

A4 Nutzungsrechte (URG, SR 231.1). Mit vollständiger Bezahlung räumt dataloft dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Werken (Gestaltung, Website-Frontend, CI, Printvorlagen) das ausschliessliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei dataloft. Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben nach URG beim Urheber. Von dataloft eingebrachte eigene Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken, Module und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei dataloft; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des Werks. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

A5 Lizenzen Dritter (Stockbilder, Schriften, Plugins, Medien). Drittinhalte unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. dataloft weist die im Werk eingesetzten Drittlizenzen aus und reicht sie im vereinbarten Umfang an den Kunden weiter; ab Übergabe ist der Kunde für deren Einhaltung verantwortlich (u. a. Laufzeit, Reichweite, Urhebernennung). Stellt der Kunde eigenes Material bereit (Texte, Bilder, Logos), sichert er zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt dataloft von Ansprüchen Dritter frei (inkl. Kosten der Rechtsverteidigung).

A6 Vertragsende. Das Werkvertragsverhältnis endet mit Abnahme und vollständiger Bezahlung (§8.2); keine Laufzeit/Verlängerung.

B) Hosting / Wartung (Dauerschuldverhältnis)

B1 Leistungsumfang. Hosting und/oder Wartung/Betreuung gemäss Angebot (z. B. Updates, Backups, Monitoring, Support-Kontingent).

B2 Verfügbarkeit / SLA. dataloft strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote (SLA) gilt nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Wartungsfenster gemäss §3.2. Ohne SLA besteht kein Anspruch auf Minderung bei kurzzeitigen Unterbrüchen.

B3 Reaktionszeit Support. dataloft sichert eine Reaktionszeit auf Supportanfragen von 48 Stunden während der Bürozeiten zu; in der Regel erfolgt die Reaktion deutlich schneller. Massgebend für die Zusicherung sind 48 Stunden.

B4 Updates. Updates (System, Themes, Plugins) werden regelmässig eingespielt, mindestens alle zwei Wochen. Eine höhere Frequenz wird angestrebt, aber nicht zugesichert.

B5 Datensicherung. Datensicherungen werden automatisch durch den Hoster und/oder ein Backup-Plugin (z. B. UpdraftPlus) in der Website erstellt. dataloft richtet die Sicherung ein und überwacht sie im Rahmen der Wartung. Eine lückenlose Wiederherstellbarkeit kann nicht garantiert werden.

B6 Plugin-Lizenzen. Im Wartungsvertrag enthaltene Lizenzen kostenpflichtiger Plugins richten sich nach dem im Angebot bzw. Leistungsumfang genannten Umfang. Nicht pauschal abgedeckte oder zusätzlich benötigte kostenpflichtige Plugins und Lizenzen werden separat verrechnet.

B7 Laufzeit/Kündigung. Laufzeit 12 oder 24 Monate, automatische Verlängerung, Kündigung 30 Tage vor Ablauf (§8.1/8.3).

B8 Datenschutz. Da dataloft hier Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 9 DSG ab.

B9 Datenrückgabe. Bei Vertragsende: 30-Tage-Export-/Abholfenster (§8.4), danach Löschung.

C) Schulung / Beratung (inkl. KI-Schulungen)

C1 Leistungsumfang. Schulung/Workshop/Beratung gemäss Angebot (Themen, Dauer, Ort/Online, Teilnehmerzahl).

C2 Termine/Absagen. Verschiebungs-/Stornoregeln (Fristen, anteilige Vergütung) gemäss Angebot.

C3 Schulungsunterlagen. An überlassenen Unterlagen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke; Weitergabe oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung.

C4 Kein Erfolgsversprechen. Beratung/Schulung schuldet sorgfältige Leistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

D) SEO / SEA / Online-Marketing-Betreuung (Dauerleistung)

D1 Leistungsumfang. Laufende Betreuung gemäss Angebot, z. B. SEO-Optimierung, Aufbau und Betreuung von SEA-Kampagnen (u. a. Google Ads, Meta), Tracking und Reporting.

D2 Kein Erfolgsversprechen. dataloft schuldet eine sorgfältige, fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg – insbesondere keine bestimmten Suchmaschinen-Rankings, Sichtbarkeits-, Reichweiten- oder Conversion-Werte. Diese hängen von Faktoren ausserhalb des Einflusses von dataloft ab (u. a. Algorithmen und Richtlinien der Plattformen, Wettbewerb, Marktverhalten).

D3 Werbebudget Dritter. Media- bzw. Werbebudgets (z. B. Google Ads, Meta) sind nicht in der Vergütung von dataloft enthalten und werden vom Kunden getragen. Sie werden entweder direkt beim Plattformbetreiber abgerechnet oder als durchlaufender Posten weiterverrechnet.

D4 Zugänge und Konten. Der Kunde stellt die erforderlichen Konten/Zugänge bereit; Werbe- und Analytics-Konten sowie die darin enthaltenen Daten verbleiben beim Kunden. Beide Parteien halten die Richtlinien der jeweiligen Plattformen ein.

D5 Laufzeit/Kündigung. Laufende Betreuung ist eine Dauerleistung gemäss §8.1/8.3.

Schreib uns oder ruf an.
Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden werktags.

Roger Klein
Geschäftsführer
E-Mail
info@dataloft.ch
Telefon
+41 52 511 05 05
Adresse
dataloft GmbH · Rietweg 1 · 8506 Lanzenneunforn TG