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Datenschutz geht uns alle an – nicht nur in Krisenzeiten!

Geschrieben von
Roger Klein
DSGVO Fazit

In einem aktuellen Artikel geht der ZĂŒrcher Datenschutzbeauftragte auf das Thema digitale Zusammenarbeit ein und veröffentlicht eine Empfehlungsliste von Software und Apps, auf die Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise zurĂŒckgreifen können. Die Krise steht also nicht nur im Kanton ZĂŒrich im Fokus. Wir folgen dem Leitartikel ĂŒber Datenschutz sowie dessen Dringlichkeit und decken im Zuge unserer «Ermittlungen» einige interessante WidersprĂŒche auf.

Hohe Anforderungen an den Datenschutz im Homeoffice

Auf der entsprechenden Unterseite des Kantons ZĂŒrich liefert der Datenschutzbeauftragte einige Tipps und Empfehlungen. Wer die Bemerkung «Zusammenarbeit auf Distanz» korrekt interpretiert, weiss: Es geht um Datenschutz im Homeoffice. Ist das erst jetzt plötzlich wichtig geworden? Einerseits ja: Die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen regelrecht in die Digitalisierung. Andererseits nein: Auf derselben Homepage sind wir auf die Aussage gestossen, dass Datenschutz «schon immer digital» war.

Bei jeglicher Gesetzgebung zum Datenschutz geht es um die Wahrung der Grundrechte — er existierte also lange vor der zunehmenden Digitalisierung. Die entsprechenden Gesetze schĂŒtzen die persönliche Freiheit und regeln den Missbrauch persönlicher Daten. Das gilt unabhĂ€ngig davon, wie diese Daten verarbeitet werden: digital oder analog.

Die Digitalisierung entwickelt sich in einem eigenen Tempo. Veraltete Verfahren werden modernisiert, alte Speichermedien abgelöst, neue Services wie Clouds ĂŒberschwemmen den Markt. Wer mithalten will, muss aktuell bleiben — andernfalls gilt man als nicht marktfĂ€hig. Fast alles dreht sich nur noch um E-Services. Hauptsache elektronisch. Und der Datenschutz gerĂ€t dabei leider nur zu gerne in Vergessenheit.

Die hĂ€ufigsten WidersprĂŒche innerhalb vom Datenschutz

Wie eingangs angedeutet, haben wir alle Aussagen, Artikel, Berichte und Empfehlungen der ZĂŒrcher Datenschutz-Homepage bis ins letzte Detail geprĂŒft. Vorab: Wir wollen keine der offiziell getĂ€tigten Aussagen dementieren oder in ein schlechtes Licht rĂŒcken. Wir berufen uns vielmehr auf die Schweizer Bundesverfassung und deren Artikel 16 ĂŒber Meinungs- und Informationsfreiheit.

Sobald es um Datenschutz geht, machen ausserdem viele — teils selbsternannte — Experten dieselben Fehler. Unserer Meinung nach kann man nicht zum sensiblen Datenschutz mahnen und gleichzeitig einen Freifahrtschein fĂŒr unsichere Programme ausstellen. Klar, die Corona-Krise hĂ€lt die Welt in Atem. Aber die zukunftsrelevanten Fragen lassen sich auch jetzt schon stellen.

Widerspruch 1: „E-Services ohne Datenschutz geniessen kein Vertrauen“

Es wĂ€re wirklich zu schön, wenn es denn tatsĂ€chlich so wĂ€re. An dieser Stelle haben wir das Schaubild zur Kommunikationssoftware angesehen (Seite 2 des Merkblatts). Darin wurden diverse namhafte Software-Anbieter fĂŒr Kommunikation analysiert — Facebook Messenger, Skype for Business, WhatsApp.

Was alle drei gemeinsam haben: Der Quellcode ist nicht öffentlich einsehbar, bei zweien liegt der Serverstandort in den USA, und eine wirklich anonyme Nutzung ist bei keinem möglich.

Gleichzeitig forderte der Datenschutzbeauftragte in seinem TĂ€tigkeitsbericht 2019 die «Regulierung auslĂ€ndischer Cloud-Services». VerschlĂŒsselung und zugehöriges Management sollen bei der Nutzung durch öffentliche Organe dort bleiben, wo sie hingehören. Datenschutz ist gerade im Gesundheitswesen besonders relevant — aber wo bleiben bei all der Vorsicht die nicht-öffentlichen Unternehmen und privaten Nutzer?

Die Nutzerzahlen sprechen da eine andere Sprache: Facebook (rund 1,3 Milliarden), Skype (monatlich 300 Millionen), WhatsApp (tĂ€glich 58 Millionen aktive Nutzer). Die These, dass E-Services mit Datenschutz-Mankos kein Vertrauen geniessen, wird durch diese Zahlen nicht gestĂŒtzt.

Widerspruch 2: „Zoom“ in Liste datenschutzfreundlicher Apps

Kommen wir zur Empfehlungsliste von Apps, die hinsichtlich Datenschutz fĂŒr den «Einsatz wĂ€hrend der Corona-Krise» geeignet sein sollen. Vorab der Hinweis: Die Produkte können datenschutzkonform eingesetzt werden, sofern die Hinweise und EinschrĂ€nkungen berĂŒcksichtigt werden. Ausserdem eignet sich nicht jedes Produkt fĂŒr die Übermittlung von Personendaten.

Ganz am Ende dieser Liste findet sich die Videokonferenz-Software «Zoom» — versehen mit mehr mahnenden Zusatzworten als jede andere App auf der Liste. Vor der Nutzung sollen unzĂ€hlige Einstellungen manuell vorgenommen werden: lokale Speicherung fĂŒr Aufzeichnungen, Speicherort in der Cloud, Deaktivierung von Tracking, Passwortschutz — und so weiter.

Inwiefern ist das noch «datenschutzfreundlich»? Nutzerfreundlichkeit sieht jedenfalls anders aus. Zoom hat in letzter Zeit fast ausnahmslos durch schlechte Presse Aufmerksamkeit erhalten — womit wir wieder beim ersten Widerspruch wĂ€ren.

Widerspruch 3: „DĂ€ schnĂ€ller isch dĂ€ gschwinder“?

Wie im ersten Widerspruch angedeutet, forderte der Datenschutzbeauftragte letztes Jahr die Regulierung auslĂ€ndischer Services, insbesondere Cloud-Dienste. Im TĂ€tigkeitsbericht hiess es, dass viele Anwendungen in diesem Bereich Standardprodukte seien. Was bedeutet das fĂŒr die Nutzenden?

«Standard» heisst zunĂ€chst: Nichts Besonderes. Die Definition umfasst genormte Vereinheitlichungen. Im Hinblick auf Entwicklung und Programmierung fĂŒhrt ein solcher Richtwert nicht selten dazu, dass Marktgrössen aufgekauft und die ursprĂŒnglichen Programmcodes nur leicht variiert weitergefĂŒhrt werden. Alte SicherheitslĂŒcken und Datenschutz-Mankos ĂŒberleben so unter neuem Namen.

Das Muster ist bekannt: Facebook schluckte 2012 Instagram fĂŒr 760 Millionen Dollar, 2014 WhatsApp fĂŒr 16,8 Milliarden. Skype war unter Microsoft-Flagge 8,5 Milliarden wert. Zoom mit einem Börsenwert von rund 44 Milliarden ist da vorerst wohl schwerer zu kaufen.

Statt eigenstĂ€ndig etwas Neues zu entwickeln, kauft man lieber ein, was sich bewĂ€hrt hat — oder zumindest etabliert ist. Wo bleiben also die Empfehlungen unserer DatenschĂŒtzer fĂŒr Schweizer Produkte und Dienste, die genau diesen Schritt gewagt haben?

Datenschutz – Leitbild fĂŒr die Zukunft

Hoffentlich ist jetzt deutlich geworden: Datenschutz ist kein temporĂ€res, krisengetriebenes Thema. Nicht einmal der Datenschutzbeauftragte leugnet, dass es nach wie vor — und fast ĂŒberall — dringenden Handlungsbedarf gibt. Datenschutz lĂ€sst sich nicht in einem Bericht oder einer kurzen Zusammenfassung abhandeln.

Wir bei dataloft bleiben daher am Ball. Neben Internetsicherheit und Webmarketing steht Datenschutz klar in unserem Fokus. Wir beobachten alle Entwicklungen, werfen ein kritisches Auge auf die Digitalisierung und klĂ€ren auf. Bald findest du in diesem Blog viele weitere Artikel ĂŒber die Facetten und Fragen des Datenschutzes, unter anderem:

  • erweiterte Analyse ĂŒber Software-Empfehlungen
  • digitaler Selbstschutz
  • alle digitalen Datenschutz-Instrumente
  • das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) und dessen Bestimmungen
  • kein starker Datenschutz = Hochrisiko-Strategie?
  • Digitalisierung:
    • zwischen RealitĂ€t und Wunschtraum unterscheiden
    • digital ohne Datenschutz – geht das ĂŒberhaupt?
Themen: DatensicherheitDigitalisierungTools

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Über die Person

Roger Klein

GeschĂ€ftsfĂŒhrer dataloft GmbH. WordPress seit Version 3, Frauenfeld. Verantwortet bei dataloft Strategie, Architektur und KI-Integration. Baut mit Mattes und Elena rundum.dog, die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform.

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