google maps - My Business Richtlinien

Google lockert aufgrund der Krise die „My Business“ Richtlinien

Dass auch innerhalb der berühmten Google-Maschinerie bereits diverse Massnahmen getroffen wurden, um fachgerecht auf Krisenzeiten zu reagieren, haben wir in einigen weiteren Artikeln schon näher beleuchtet. Heute befassen wir uns mit der brandaktuellen Lockerung von den Google-My-Business (GMB) Richtlinien, die unerwartet Namenszusätze gestattet.

Am 01.04.2020 wurde vonseiten des verifizierten GMB Twitter-Accounts ein Beitrag in Umlauf gebracht, der seitdem für brandheisse Diskussionen sorgt. Darin hiess es übersetzt: Neue Öffnungszeiten? Nur Lieferung? COVID-19-Updatebeiträge werden oben in Ihrem Geschäftsprofil bei der lokalen Suche angezeigt.“ Reale Krisenreaktion oder bloss ein (unangebrachter) Aprilscherz? Wir klären das auf!

My Business – Die kostenlose Selbstpräsentation für Unternehmen

Was ist das überhaupt genau, dieses „Google My Business“? Viele Unternehmen nutzen den Dienst bereits, ohne sich dem eigentlichen Nutzen bewusst zu sein – geschweige denn, daraus den maximalen Effekt zu ziehen.

Die Plattform liefert Besuchern ein Online-Dashboard, auf dem sie sich über Firmenauftritte informieren können. Geschäftseinträge in My Business werden in Maps veröffentlicht und erhalten somit quasi automatisch einen zugehörigen Standort. Und da alle Google-Dienste eng miteinander verknüpft sind, war es im Grunde noch nie so einfach, ein Unternehmen im Web zu platzieren.

Qualifikation für GMB

So simpel es klingt, so leicht ist es de facto auch: Der einzige wesentliche Grundsatz, um sein Geschäft für einen Eintrag in My Business qualifizieren zu können, ist das Bestehen persönlichen Kundenkontakts. Jeder, der für seine Kundschaft erreichbar ist und/oder sie beliefert, hat also Anrecht auf den Geschäftseintrag.

Tatsächlich ist es sogar so, dass Google eine Vielzahl der Einträge eigenständig erstellt. Der Geschäftsinhaber hat im Nachhinein die Möglichkeit, sich als Inhaber zu verzeichnen und anschliessend nach Belieben den eigenen My-Business-Auftritt zu gestalten.

Kleiner Aufwand, grosses Potenzial

Selbst wenn die öffentliche Präsenz bereits vorhanden und damit grundsätzlich berechtigt ist, greifen für alle Betreiber weitere Richtlinien. Tut der Geschäftsinhaber es nicht selbst, wird es in der Regel nicht lange dauern, bis Google-Nutzer ihrerseits Informationen vorschlagen, die dem Firmenprofil hinzugefügt werden.

  • Branche/Kategorie
  • Öffnungszeiten
  • Anschrift und Kontaktdaten

sind dabei nur die Schlüsselelemente, die mit einem entsprechenden Eintrag daherkommen.

Die praktische Plattform kann bei Bedarf zusätzlich mit Bildern, Firmenlogo, speziellen Angeboten oder gar der Bereitstellung von Speisekarten erweitert werden. Während zum Beispiel die Branchen strikt vorgegeben sind und auch kein offizielles Verzeichnis gegebenenfalls fehlende Inspiration liefert, fällt es vielen Unternehmen schwer, sich korrekt darzustellen und sie greifen auf professionelle Unterstützung zurück. Tatsächlich existieren Marketingagenturen, die sich konkret auf die GMB-Präsentation spezialisieren.

Der Nutzen in allen GMB-Bemühungen liegt deutlich auf der Hand: Interessenten stossen bei ihrer Suche auf Google-Treffer und sehen relevante Informationen ohne weitere Klicks. Zusätzlich profitieren sie über die Bewertungsmöglichkeit von echten Kundenrezensionen. Über Bilder, Wegbeschreibung und Co. erhalten sie Eindrücke, für die sie sich nicht erst zu einem direkten Besuch überwinden müssen. Summa summarum sprechen wir also vom zielgerichteten und schnellen Aufbau geschäftlicher Kontakte und Kaufinteresse, kurzum: kostenfreie Werbung schlechthin.

Richtlinien sollen für vereinheitlichten, seriösen Umgang sorgen

Neben den eben erwähnten vorgegebenen Kategorien gibt es diverse weitere Richtlinien, deren Einhaltung sich Geschäftstreibende mit ihrem Auftritt verpflichten. Die dafür bereitgestellte Google-Hilfe liefert einen Fachtext, der sage und schreibe 2.000 Wörter umfasst – und das, ohne Drop-Down-Elemente aufzuklappen. Das lässt den Grund, aus dem einige Firmen externe Unterstützung hinzuziehen, plötzlich viel nachvollziehbarer erscheinen.

Grob umrissen behandeln die Richtlinien Vorgaben für die Unterscheidung qualifizierter und unqualifizierter Einträge sowie entsprechende Ausnahmen, die Inhaberschaft, Auswahl der richtigen Kategorie, Unternehmensbeschreibung, Kontaktdaten und nicht zuletzt Leistungsübersichten.

Damit nähern wir uns des Pudels Kern. Mit zwei Arten von Leistungsübersichten soll das Geschäft sich entweder der Gastronomie oder dem Dienstleistungssektor zuordnen. Bei ersterem entsteht daraus üblicherweise eine Speise- und Getränkekarte, bei zweitem eine Auflistung der angebotenen Leistungen.

Corona führt zu Novum innerhalb der Richtlinien-Auslegung

Corona beeinflusst die wirtschaftliche Unternehmensstellung enorm, insbesondere kleinere Betriebe sind unmittelbar betroffen. Fliessbänder stehen still, Lagerbestände sind ausgeschöpft, Geschäfte müssen geschlossen bleiben, soziale Kontakte sind aufs Minimum beschränkt – da scheint es dem lokalen Anbieter schier unmöglich, seinen Betrieb aufrechtzuerhalten.

Nicht nur auf der offiziellen GMB-Hilfeseite wird Soforthilfe angeboten. Zuletzt aktualisiert am 30.03.2020, empfiehlt der Google-Konzern dringend, das Unternehmensprofil zu aktualisieren und auf die herrschende Krisenzeit anzupassen. Neben der Änderung von Öffnungszeiten, vorübergehenden Schliessungen oder gezielter Beitragserstellung, um die Kundschaft über Änderungen auf dem Laufenden zu halten, wurde die einzigartige Möglichkeit geschaffen, Firmenzusätze in den Namen aufzunehmen.

Normalerweise streng untersagt, plötzlich angeraten? Kein Aprilscherz!

In der Tat! Wortwörtlich besagen die Richtlinien nämlich: „Es ist nicht erlaubt, dem Namen eines Unternehmens unnötige Informationen hinzuzufügen“. Die Firma hat sich namentlich genau so darzustellen, wie sie es im „normalen Geschäftsbetrieb“ tut. Da das auf der Homepage beispielhaft verwendete Mustercafé ein Café ist, wird nichts anderes geduldet. Bei Nichtbeachtung droht eine Sperrung. Leider waren damit auch ergänzende Slogans verboten, die den Betrieb etwas krisensicherer gestalten könnten.

Die Betonung liegt auf „waren„. Wir sind fast verleitet zu sagen, „dank“ Corona steht Unternehmen nun das Tor offen, ihre Namenseinträge mit Zusätzen zu versehen, um alle Nutzern auf einen Blick anzuzeigen, wie der momentane Status aussieht: Liefert das kleine Restaurant um die Ecke aufgrund der Corona-Krise direkt nach Hause? Darf man sich die Lebensmittel vom Tante-Emma-Laden persönlich abholen? Das sind nur zwei Beispiele zu unzähligen Auslegungen.

Der Teufel muss sich vorerst nicht im Detail verstecken

Nachfolgend veranschaulichen wir noch einmal näher, wie die Gestaltung besagter Namenszusätze beziehungsweise GMB-Updates aussehen könnte, damit Sie sich trotz Corona-Krise klar in My Business positionieren können und Ihre Kunden effektiv abholen:

  • Das Restaurant, das normalerweise reiner Lokalbetrieb ist und jetzt ausnahmsweise liefern möchte, lässt sich mit dem Zusatz „Lieferservice“ kurzerhand erweitern.
  • Dasselbe gilt für Gaststätten, die ihre Speisen nunmehr zur Abholung anbieten – hier wäre beispielsweise der Zusatz „Zum Mitnehmen“ angebracht. Eventuell darf auch ein Anglifizismus wie „Takeaway“ verwendet werden.
  • Sie haben aufgrund Corona-Umständen einen geänderten Standort oder bieten andernorts angepasstes Warensortiment an? Hinterlegen Sie das in GMB und lotsen Ihre Kunden an die richtige Stelle.
  • Kommunizieren Sie geänderte Öffnungszeiten deutlich, das gilt zum Beispiel auch für abweichende Kontaktdaten.
  • Falls Sie es nicht längst tun, nutzen Sie insbesondere jetzt die Leistungsübersicht. Hier können Sie abgewandelte Speisekarten und Serviceleistungen präsentieren.

Notfallplan zu Krisenzeiten

Abschliessend möchten wir jedoch betonen, dass die offizielle Verlautbarung aus der Corona-Krise heraus entstanden ist, weshalb sie auch als solche zeitlich befristet sein wird. Alles, was über Beispiele hinausgeht oder die Einschätzung der Befristung betrifft, basiert bis dato auf Gerüchten und Foren-Diskussionen. Auch der Google-Konzern möchte bis auf den Twitter-Post noch keine nähere Stellungnahme abgeben – er ist mit COVID-19 ähnlich beschäftigt wie die übrige Bevölkerung.

Dennoch lässt sich Eines deutlich sagen: Lassen Sie sich nicht von der Krise übermannen, sondern bleiben Sie aktiver Mitgestalter. Bleiben Sie nicht bloss am Ball, spielen Sie ihn auch weiter. Nutzen Sie Ihren GMB-Auftritt, entdecken Sie neue Funktionen – seien sie auch zeitlich begrenzt – und machen sie sich zu Nutzen. Denken Sie bei allem, was Sie im Internet tun, an die altbewährten Sprichworte „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ und „Alles, was nicht offiziell verboten ist, ist automatisch erlaubt“. Denn genau diese Thematik begegnet uns heute mit GMB-Richtlinien plus Corona-Krise.

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