Sind Sie beim Online-Shopping oder auf der Suche nach Ihrem nächsten Reiseziel auch schon einmal auf Fake Bewertungen gestossen? Das Thema rund um Fakes bei Rezensionen nimmt immer grössere Gestalt an. Stiftung Warentest, Amazon und sogar die Politik reagieren nun endlich mit scharfen Massnahmen.
Fake Bewertungen kursieren überall
Im Internet kann man nahezu alles kaufen. Eben nicht nur Produkte oder Dienstleistungen über Webshops und Online-Marktplätze. Die leider nicht mehr ganz so neue Ware, mit der wir uns heute beschäftigen, heisst Bewertung, auch als Rezension bekannt.
Sogenannte Fake Bewertungen begegnen uns seit geraumer Zeit nahezu überall im Netz. Zur Verbesserung der Customer Experience (Kundenerfahrung und Einkaufserlebnis) entscheiden sich viele Anbieter dafür, auf Ihren Webseiten und Shops Erfahrungen Ihrer Kunden zu veröffentlichen. Im Normalfall verfasst ein Kunde, der eine Ware gekauft oder eine Dienstleistung bezogen hat, diese Rezension natürlich selbst.
Je mehr positive Bewertungen ein Verkäufer bzw. Anbieter hat, desto eher erhöhen sich logischerweise die zukünftigen Absatzzahlen. Viele Kunden achten vor der Auswahl des Artikels sehr akribisch darauf, ob das Produkt gute Bewertungen aufweist. Dasselbe gilt für die Buchungen von Hotels und unzählige weitere Beispiele auf dem Markt.
Agenturen entlohnen für Fake Bewertungen
Stiftung Warentest ging “Undercover” und analysierte über mehrere Monate hinweg Produktrezensionen bei verschiedenen Online-Anbietern. Die gemeinnützige Organisation von und für Verbraucher registrierte sich bei Internetagenturen als Verfasser von Bewertungen. Tatsächlich ist ein “Produkttester” im Grunde auch ein in Wahrheit bestehender Berufszweig. Solche Tester erhalten angebotene Waren vorab und probieren sie aus, um anschliessend eine Bewertung zu verfassen.
An diesem Vorgehen ist eigentlich nichts Verwerfliches dran. Allerdings zeigte der Undercover-Einsatz von Stiftung Warentest, dass besagte Agenturen häufig nur dann den Verfasser entlohnen, wenn die Bewertung positiv ist. Andernfalls bittet man darum, die eher negative Rezension noch einmal zu überdenken – und entsprechend anzupassen. Dies war in 63 Prozent der mit nur durchschnittlicher Güte bewerteter Waren der Fall.
Fake Bewertungen auch bei Amazon keine Seltenheit
Wie die Financial Times berichtete, waren auch sage und schreibe 20.000 Bewertungen auf Amazon für einzelne Produkte der pure Fake. Gemäss dem Bericht löschte Amazon diese Zahl an Rezensionen aufgrund des Verdachts, dass diese von Agenturen oder den Händlern selbst entlohnt wurden.
Ein sogenannter “Top-Rezensent” bezog und bewertete demnach bei Amazon in England Waren im Wert von 15.000 Pfund. Der Verfasser bestreitet indes vehement, dass es sich dabei um Fake Bewertungen handelte. Die Wahrheit werden wir wohl nicht erfahren – theoretisch könnte es sich beim vermeintlichen Übeltäter ebenso um einen Spitzenverdiener handeln, der überschwänglich online shoppt.
Amazon selbst erklärte, dass gegen derlei Fakes grundsätzlich strikt vorgegangen wird. Hinsichtlich der Häufigkeit fehlen zwar genauere Angaben, aber für das hauseigene Testprogramm “Amazon Vine” gelten ebenso strenge Richtlinien. Amazon sieht sich demnach in der Lage, Fakes innerhalb von Bewertungen zu erkennen und zu entscheiden, wann ein Produkttester als vertrauenswürdig gilt.
Die Strafbarkeit gekaufter “Likes”
Fake Bewertungen sind derweil nur eine von unzähligen verschiedenen Betrugsmaschen, um die eigenen Absatzzahlen auf unerlaubte Weise zu steigern. Genauso wie gefälschte Rezensionen bei Amazon und Konkurrenten, werden auch falsche Follower zum Kauf angeboten. Eine ähnliche Masche bezieht sich darauf, tatsächlich existierende Influencer einfach für sich zu beanspruchen, ohne dass in Wahrheit eine Zusammenarbeit besteht.
Doch wie sieht es eigentlich mit der Strafbarkeit von Fake Bewertungen und Co. aus? Wir haben zwecks einer klaren Antwort diverse Gesetze gewälzt.
Fake Bewertungen sind potenziell Verleumdung
Fündig wurden wir dazu im deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Sofern es sich bei jedweder Aussage um die Unwahrheit handelt, greift §187 StGB, also der Tatbestand der Verleumdung. Auch §263 gilt potenziell, insofern es sich bei der gefälschten Bewertung um eine “Täuschungshandlung unter Erregung einer Fehlvorstellung” handelt.
Fake Bewertungen sind unlauterer Wettbewerb
Auch das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezieht halbwegs klare Stellung zu Fake Bewertungen. Der vierte Paragraph befasst sich unter anderem mit dem Mitbewerberschutz. Insofern in negativer Weise gefälschte Rezensionen also von der Konkurrenz beauftragt wurden, sind sie strafbar.
Politik strebt besseren Verbraucherschutz an
Die EU-Kommission plant derweil seit geraumer Zeit, den Verbraucherschutz immer weiter zu verbessern. Der sogenannte “New Deal for Consumers” wurde so im Jahr 2018 vorgestellt und beinhaltet einige wesentliche Gesetzesänderungen. Nach und nach kamen immer mehr Anpassungen hinzu. Möglichkeiten für Sammelklagen, Anpassungen des Widerrufsrechts und Regelungen zur Transparenz sind nur ein paar beispielhafte Auszüge.
Insbesondere die Regelungen zur Transparenz könnten bei den heute behandelten Fake Bewertungen in Zukunft stärker eine Rolle spielen. Anbieter sind demnach verpflichtet, kenntlich zu machen, ob es sich bei Angeboten und Anzeigen um kommerzielle oder private Varianten handelt. Auch Kriterien, wie etwa geleistete Entgelte für Bewertungen und deren Echtheit, sind künftig von Relevanz.
Bis Plattformen wie Amazon jedoch gesetzlich dazu verpflichtet sind, Bewertungen vor deren Veröffentlichung gegenzuprüfen, wird noch eine geraume Zeit ins Land ziehen. Denn für alle neuen Regelungen des Deal for Consumers gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren.
Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem einen Ratgeber-Artikel mit wichtigen und interessanten Fragen aktualisiert.
- Fake-Bewertung im Internet erkennen: Was können Betroffene tun?
- Fake-Bewertungen erkennen: Tipps & Tricks
- Was sollen diese Fake-Bewertungen eigentlich?
- Können Fake-Bewertungen auch strafbar sein?
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf anwalt.org