Unternehmen meldeten zwischen Juni 2018 und Mai 2019 252 SicherheitsvorfĂ€lle in der IT. Das geht aus dem Lagebericht des Bundesamtes fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor. AusfĂ€lle in der Hardware- und SoftwaredomĂ€ne â vor allem bei IT-Infrastrukturen nach Updates und Patches â fĂŒhrten zu SchĂ€den und zum Ausfall kritischer Dienste. Am stĂ€rksten betroffen: Gesundheit, Finanzen und Versicherungen.
IT-SicherheitsvorfÀlle sind weit verbreitet
Laut einer BSI-Cybersicherheitsumfrage von Februar/MĂ€rz 2019 war jedes dritte beteiligte Unternehmen 2018 von CybersicherheitsvorfĂ€llen betroffen â 43 Prozent davon grosse, 26 Prozent kleine und mittlere Unternehmen. 87 Prozent der Betroffenen kĂ€mpften mit Betriebsstörungen oder KomplettausfĂ€llen. 65 Prozent mussten zusĂ€tzliche Kosten tragen, um VorfĂ€lle zu klĂ€ren und Systeme wiederherzustellen. 22 Prozent stellten einen erheblichen Reputationsschaden fest.
Aus diesen Zahlen geht hervor, dass nicht alle relevanten SicherheitsvorfĂ€lle tatsĂ€chlich gemeldet werden. Ein Grund: Neue Gesetze und Vorschriften sind oft weder FĂŒhrungskrĂ€ften noch Mitarbeitenden bekannt. Gezielte Schulungen sind daher kein Nice-to-have, sondern Pflicht.
Die neuen Berichtsanforderungen fĂŒr IT-SicherheitsvorfĂ€lle
Seit 2016 mĂŒssen Unternehmen, die unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen, SicherheitsvorfĂ€lle dem BSI melden. Die BSI-KritisV legt dafĂŒr konkrete Anforderungen fest. Betroffen sind Unternehmen aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Informationstechnologie, Wasser und ErnĂ€hrung, Telekommunikation, Finanzen und Versicherungen sowie Transport und Verkehr â sie können anhand messbarer Schwellenwerte prĂŒfen, ob das Gesetz fĂŒr sie gilt.
Versorgt eine Anlage beispielsweise 500’000 Menschen, könnte eine Störung eine nationale Versorgungskrise auslösen â die Meldepflicht greift. Seit 2018 gilt europaweit die NIS-Richtlinie (Network and Information Security) mit vergleichbaren Anforderungen.
Neue Meldepflicht: Was muss gemeldet werden?
Unternehmen mĂŒssen schwerwiegende IT-SicherheitsvorfĂ€lle unverzĂŒglich den zustĂ€ndigen Behörden melden. Das betrifft AusfĂ€lle, die zu erheblichen EinschrĂ€nkungen oder KomplettausfĂ€llen fĂŒhren. Wer nicht gesetzlich meldepflichtig ist, kann VorfĂ€lle freiwillig melden.
Was kann die neue Meldepflicht auslösen?
Meldepflichtige Ursachen sind Fehlfunktionen, Malware und SicherheitslĂŒcken â aber auch Konfigurationsfehler durch Mitarbeitende. Dazu kommen physikalische Ursachen, die auf IT-Systeme durchschlagen: ein ausgefallenes KĂŒhlsystem im Rechenzentrum oder unterbrochene Stromleitungen.
Was ist eigentlich eine IT-Störung?
Das IT-Sicherheitsgesetz definiert eine Störung so: âWenn die verwendete Technologie ihre beabsichtigte Funktion nicht mehr oder nicht mehr ordnungsgemĂ€ss erfĂŒllen kann oder wenn versucht wird, entsprechend auf sie einzuwirken, liegt eine Unterbrechung nach BSI-Recht vor.“ (BT-Drs 18/4096, 28.)
Konkrete Beispiele: ein Bagger, der wichtige Kabel durchtrennt; ein ausgefallenes KĂŒhlsystem; Konfigurationsfehler; fehlerhafte Updates oder Patches. Diese VorfĂ€lle mĂŒssen nicht als IT-Sicherheitsereignisse gemeldet werden â aber sie können es auslösen.
Was versteht der Gesetzgeber unter einer âerheblichen Störungâ?
GemÀss NIS-Richtlinie besteht eine erhebliche Störung, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Bei Nichtbeachtung drohen weitere negative Auswirkungen auf das Unternehmen.
- Das Unternehmen muss zusÀtzliche personelle KapazitÀten, Mittel oder materielle Ressourcen einsetzen oder planen.
- Ein spezieller Incident-Responder oder ein Incident-Team muss eingesetzt werden.
- Kritische IT-Systeme oder -Komponenten mĂŒssen heruntergefahren werden, um Kettenreaktionen zu vermeiden.
- Wegen des Störfalls muss wÀhrend Wartungsarbeiten etwas betriebsbedingt ausgetauscht werden.
- Es entstehen hohe finanzielle Verluste.
- Die Ursache könnte ein ungewöhnlich gezielter Angriff sein.
Neue IT-Meldepflicht: Was sind KRITIS-Betreiber?
Das IT-Sicherheitsgesetz soll die Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland deutlich verbessern (BT-Drs. 18/4096, 1). DafĂŒr braucht es gut geschĂŒtzte IT-Systeme, einen besseren Ăberblick ĂŒber die Bedrohungslage und schnellen Informationsaustausch.
Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) mĂŒssen gemĂ€ss § 8a Abs. 3 BSI-Gesetz geeignete Nachweise zum Schutz ihrer IT-Systeme erbringen. Bei grösseren AusfĂ€llen greift BSIG § 8b mit konkreten Meldepflichten.
Die Meldepflicht hat eine Schutzfunktion: Wer Ereignisse aus betroffenen KRITIS-Betrieben systematisch erfasst, kann Ă€hnliche VorfĂ€lle frĂŒher erkennen und eindĂ€mmen.
Das BSI-Warn- und Meldesystem sammelt diese Informationen, wertet sie aus und gibt die Ergebnisse an verbundene Unternehmen weiter â als Warnungen zu Schwachstellen oder als konkrete Schutzmassnahmen. Meldepflichtige nach dem BSIG sind damit nicht nur Lieferanten von Informationen, sondern auch EmpfĂ€nger.
Was sind groĂe SchĂ€den an der kritischen Infrastruktur?
Ein erheblicher Schaden entsteht vor allem dann, wenn KRITIS-Infrastrukturen nicht mehr planmĂ€ssig betrieben werden können â etwa wenn ihre Funktion nur noch eingeschrĂ€nkt besteht und die daraus resultierende Leistungseinbusse spĂŒrbar ist.
Als signifikanter Verlust gilt es, wenn eine grosse Anzahl Nutzender betroffen ist, viele GeschÀftsprozesse ausfallen oder die Auswirkungen von öffentlichem Interesse sind.