Ein Information-Rights-Management-System (IRM) gibt Unternehmen die Kontrolle darĂŒber, wer auf welche Informationen zugreifen darf. Der Inhalt einer Datei wird verschlĂŒsselt, die Zugriffsrechte werden ĂŒber ein Rollenkonzept definiert. So lassen sich Informationen unabhĂ€ngig vom Ăbertragungsweg oder Speicherort absichern.
Viele Compliance-Vorgaben verlangen, dass Zugriffssteuerung und rollenbasierte Berechtigungen kombiniert werden. Konkret bedeutet das: NutzungsaktivitĂ€ten mĂŒssen identifizierbaren Benutzern zugeordnet werden. Wer Daten von verschiedenen Plattformen verwaltet, muss unter UmstĂ€nden auch mehrere IdentitĂ€ten verknĂŒpfen.
Jeder Benutzer sieht nur die Informationen, die er fĂŒr seine Aufgaben braucht. Das verhindert unnötig breiten Zugriff auf Systeme und Netzwerke â und damit potenzielle AngriffsflĂ€chen.
Nutzungsregeln mĂŒssen plattformĂŒbergreifend einheitlich umgesetzt sein. Das senkt identitĂ€tsbasierte Risiken wie Datenlecks und Datenverlust, reduziert Ausfallzeiten und erleichtert die Erkennung interner Sicherheitsprobleme.
Wo wird Information-Rights-Management verwendet?
IRM codiert Dateien und versieht sie mit Metadaten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bilder, Dokumente, Grafiken oder E-Mails handelt â und ob sie lokal auf Offline-GerĂ€ten oder in der Cloud liegen. SĂ€mtliche Dateien bleiben geschĂŒtzt, unabhĂ€ngig vom Speicherort.
Die Metadaten legen fest, wer auf welche Inhalte zugreifen, sie bearbeiten, kopieren oder weitergeben darf. Wie stark Informationen geschĂŒtzt werden mĂŒssen, hĂ€ngt von ihrer Bedeutung fĂŒr das Unternehmen ab. Die Klassifizierung kann durch die Benutzer selbst erfolgen oder aus Unternehmensrichtlinien abgeleitet werden.
Diese Informationen können verschiedenen gesetzlichen Schutzbestimmungen unterliegen, zum Beispiel:
Betriebs- und GeschÀftsgeheimnisse
Unternehmen legen selbst fest, welche GeschĂ€ftsdaten als geheim eingestuft werden. Ăber Klauseln in ArbeitsvertrĂ€gen können sie Mitarbeitende zur Verschwiegenheit verpflichten. GeschĂ€ftsgeheimnisse umfassen sowohl technische als auch kommerzielle Aspekte.
Dazu zĂ€hlen vertrauliche Informationen, die nur einem bestimmten Personenkreis bekannt sind und nicht nach aussen gelangen dĂŒrfen â etwa Kundenkataloge, Rezepturen, Herstellungsverfahren oder vertrauliches Know-how. Eingetragene Schutzrechte können ergĂ€nzend geltend gemacht werden.
Seit 2018 schĂŒtzt die europĂ€ische Richtlinie 2016/943/EU GeschĂ€ftsgeheimnisse gesetzlich â auch dort, wo Patent- oder Markenschutz nicht greift oder nicht gewollt ist. Massgeblich ist, ob die Nutzung und Weitergabe der jeweiligen Informationen legal oder illegal erfolgt.
Geistiges Eigentum
Erfindungen, Verfahren, Marken, Kennzeichnungen und Geschmacksmuster lassen sich beim Patent- und Markenamt anmelden. Die Registrierung schafft die Grundlage, geistige Eigentumsrechte nachzuweisen und durchzusetzen.
Erfindungen können bis zu 20 Jahre patentiert werden, technologische Entwicklungen durch Gebrauchsmuster bis zu 10 Jahre. Erscheinungsformen und Farben sind als eingetragenes Design schĂŒtzbar.
Copyright
Geistiges Eigentum lĂ€sst sich auch ĂŒber Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sichern. Ein geistiges Werk ist ab dem Moment des Entstehens geschĂŒtzt. Mitarbeitende rĂ€umen ihren Arbeitgebern in der Regel umfassende Exklusivrechte fĂŒr die im Rahmen des Arbeits- oder DienstleistungsverhĂ€ltnisses erstellten Werke ein.
Bei Software gilt eine Ausnahme: Das Urheberrecht geht davon aus, dass der Arbeitgeber alle Eigentumsrechte an Software hÀlt, die ein Mitarbeitender im Rahmen eines Arbeitsvertrags entwickelt hat.
Persönliche Daten
Alle personenbezogenen Daten im Unternehmen unterliegen der DSGVO. Das betrifft medizinische Daten aus dem Betriebsarzt-Bereich, Informationen zur Personalentwicklung sowie Vertrags- und Abrechnungsdaten der Personalabteilung. GrundsĂ€tzlich sind auch alle Arbeitsprozesse geschĂŒtzt, die bestimmten Personen zugeordnet werden können. Die Nutzung dieser Daten ist in Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvereinbarungen geregelt oder gesetzlich festgelegt.
Welche Risiken können Unternehmen mit einem IRM-System begegnen?
Cyber-VorfÀlle
Cyber-VorfĂ€lle und Betriebsstörungen gehören zu den grössten GeschĂ€ftsrisiken weltweit. Im Risikobarometer der Allianz fĂŒr 2019 nannten 37 Prozent von mehr als 2.400 Risikoexperten aus 86 LĂ€ndern Cyber-VorfĂ€lle als Hauptrisiko.
Ransomware-Angriffe und IT-AusfĂ€lle gelten dabei als die besorgniserregendsten Auslöser von GeschĂ€ftsunterbrechungen â 50 Prozent der Befragten sehen das so. FĂŒr deutsche Unternehmen liegt das Risiko von GeschĂ€ftsstörungen (48 Prozent) knapp vor dem Risiko eines Cyber-Vorfalls (44 Prozent).
Compliance-Risiken
Die Unternehmens-IT muss zunehmend strengeren regulatorischen Anforderungen genĂŒgen. Unternehmen mĂŒssen Cyber-VorfĂ€lle und IT-AusfĂ€lle schnell erkennen und melden können. Die europĂ€ische NIS-Richtlinie schreibt «Sofortmeldungen» bei tatsĂ€chlichen IT-AusfĂ€llen vor, die erhebliche EinschrĂ€nkungen verursachen können.
Die DSGVO verlangt ausserdem, dass Aufsichtsbehörden innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden eines Vorfalls informiert werden â ebenso die Betroffenen. Wer die Meldepflicht nicht erfĂŒllt, riskiert empfindliche Bussgelder.
Wirtschaftliche Verluste
Das Zentrum fĂŒr strategische und internationale Studien schĂ€tzte die weltweiten jĂ€hrlichen Kosten der CyberkriminalitĂ€t zuletzt auf 600 Milliarden US-Dollar â gegenĂŒber 445 Milliarden im Jahr 2014. Zum Vergleich: Naturkatastrophen richteten im gleichen Jahrzehnt durchschnittlich 208 Milliarden US-Dollar Schaden an.
Der Schaden durch Angriffe auf deutsche Unternehmen ist schwer vollstĂ€ndig zu beziffern. Patentverluste und ProduktfĂ€lschungen fĂŒhren zu Umsatz- und Gewinneinbussen, die sich kaum quantifizieren lassen. Was sich oft beziffern lĂ€sst: Kosten und Bussen fĂŒr Ermittlung, Ersatz und Wiederherstellung. Laut Allianz liegt der durchschnittliche Verlust in Deutschland bei rund zwei Millionen Euro.
Vertrauens- und Reputationsverlust
Wenn IT-Störungen öffentlich werden, folgt regelmĂ€ssig negative Medienberichterstattung. Kunden und Lieferanten distanzieren sich â manchmal dauerhaft.
Auch intern entstehen Folgeprobleme: Mitarbeitende verlassen das Unternehmen, wenn das Vertrauen ins Management schwindet. Dazu kommen Sorgen um den eigenen beruflichen Ruf. Die Erpressungssumme selbst ist oft gering im Vergleich zu dem Schaden, den der Vertrauensverlust unter den Mitarbeitenden anrichtet.