Österreichisches Verfassungsgericht erklärt Staatstrojaner für rechtswidrig
Der Verfassungsgerichtshof Österreich hat die von ÖVP und FPÖ eingeführte Software zur vorbeugenden Erkennung geplanter Straftaten für rechtswidrig erklärt. Die Software – im Volksmund Staatstrojaner genannt – ist damit nicht verfassungskonform.
Die rechtskonservative Regierung von ÖVP und FPÖ hatte 2018 in einem Sicherheitspaket die Einführung des Bundestrojaners ab 2020 beschlossen. Das Paket enthielt zusätzlich eine automatische Kennzeichenerfassung per Videokamera. Der österreichische Verfassungsgerichtshof erklärte zentrale Teile davon für unzulässig.
Einzelne, wichtige Punkte des Sicherheitspakets
Wesentliche Punkte des Sicherheitspakets:
- Installation einer Software, die geplante Gesetzesverstösse und Straftaten vorbeugend aufdecken soll.
- Bahnhöfe, Flughäfen und öffentliche Räume werden mit Videokameras ausgestattet.
- Per Videokamera sollen Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugtyp, Marke, Farbe und Identität der Fahrer erfasst und zwei Wochen lang gespeichert werden.
- Behörden können verdeckt auf die gespeicherten Daten des Section-Control-Systems zugreifen.
- Wer SIM-Karten erwirbt, muss sich identifizieren.
- Strafermittler haben Zugriff auf die Daten der installierten Videokameras.
Argumente des Verfassungsgerichtshofes
Nach Überzeugung des Verfassungsgerichtshofes greifen solche Überwachungsmethoden zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Menschen ein und verletzen die Privatsphäre auf unzulässige Weise. Als Mittel zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung seien sie deshalb kategorisch abzulehnen.
Durch den Einsatz des Bundestrojaners wären auch viele unbeteiligte Menschen betroffen – Menschen, die völlig arglos im Netz surfen, ohne negative Absichten. Hinzu kommt: Missbrauch durch solche Überwachungsmassnahmen sei nach Ansicht der Richter keineswegs auszuschliessen.
Beweggründe der Regierung zur Einführung des Sicherheitspakets
Gefahren durch Terroranschläge und Angriffe auf Entscheidungsträger haben zugenommen – das lässt sich nicht ernsthaft bestreiten. Die Gründe sind vielschichtig: weltweite Migrationsbewegungen stellen Behörden vor enorme organisatorische Herausforderungen, gleichzeitig wächst die gesellschaftliche Unzufriedenheit und damit die Spaltung. Befürworter der Migration setzen auf humanitäre Unterstützung, Gegner rufen nach Abschottung und bedienen nationalistische Strömungen. Diese Entwicklungen sind quer durch Europa erkennbar.
Problematische Umsetzung des Sicherheitspakets
Die Installation des Staatstrojaners zur heimlichen Beobachtung der Internetaktivitäten ahnungsloser Bürgerinnen und Bürger ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. Die Software müsste ohne Wissen der betroffenen Personen auf deren Geräte aufgespielt werden.
Dafür gäbe es zwei Wege:
- Direktinstallation auf den Computern der betreffenden Personen – das erfordert unbemerkt-unerlaubtes Betreten von Wohnräumen. Ohne zwingende Gründe zur direkten Strafverfolgung ist das eine klare Verletzung des Hausrechts.
- Behörden versuchen, die Software über getarnte Links von aussen einzuschleusen. Dass unbescholtene Bürgerinnen und Bürger einer solchen Vorgehensweise mit Recht ablehnend gegenüberstehen, liegt auf der Hand.
Strafandrohungen durch das geplante Gesetz
Die österreichische Regierung wollte mit dem Paket erreichen, dass Sicherheitsbehörden deutlich mehr Befugnisse zur Strafvereitelung erhalten – besonders die Kommunikation über Messenger-Dienste sollte überwacht werden. Geplante Straftaten sollten schon in der Entstehungsphase erkannt werden.
Nach dem geplanten Gesetz hätten ab April 2020 Kapitalverbrechen mit Höchststrafen von über zehn Jahren Haft belegt werden können. Bei Terrorverdacht, Sexualdelikten und Straftaten gegen Leib und Leben wären Höchststrafen von mehr als fünf Jahren möglich gewesen.
Keine Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Daten
Die Richter entschieden: Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf Kameradaten österreichischer Strassen zugreifen, um damit vorbeugend mögliche Straftaten aufzudecken. Ohne konkreten Anlass ist Vorratsdatenspeicherung unverhältnismässig – und würde bei der grossen Mehrheit der Bevölkerung zu Recht auf Ablehnung stossen.
Das Gefühl lückenlosen Überwachung ist aus Sicht der Richter eine Vorstufe zur Einschränkung von Versammlungs- und Meinungsfreiheit – zwei zentralen Grundrechten. Als weiteres Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung nannten die Richter die damit mögliche Verfolgung selbst leichtester Vermögensdelikte.
Keine pauschale Straßenüberwachung
Mit dem Sicherheitspaket hätten Autobahnen und Strassen Österreichs dauerhaft per Video überwacht und Daten zwei Wochen lang gespeichert werden können. Die Daten des Section-Control-Systems – das primär Fahrzeuggeschwindigkeiten auf bestimmten Strecken misst – dürfen Sicherheitsbehörden nicht abgreifen. Die Richter stufen Datenschutz und Privatsphäre unbescholtener Bürgerinnen und Bürger höher ein als den möglichen Gewinn durch weitreichende Eingriffsbefugnisse.
Keine übertriebenen Überwachungsstrategien
Schon nach der Verabschiedung des Sicherheitspakets im April 2018 warnte die Opposition: Österreich laufe Gefahr, zum Überwachungsstaat zu werden. Die Klage von SPÖ und den liberalen Neos vor dem Verfassungsgerichtshof hatte am Ende – zumindest teilweise – Erfolg.
Nicht verworfene Punkte des Sicherheitspakets
Das Verfassungsgericht kippte wesentliche Teile des Sicherheitspakets. Einige weniger weitreichende Punkte blieben jedoch bestehen:
- Videokameras an stark frequentierten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen bleiben in Betrieb. Sicherheitsbehörden dürfen die gesammelten Daten zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung nutzen.
- Wer SIM-Karten kaufen will, muss sich identifizieren.
- Das Briefgeheimnis wird etwas aufgelockert.
Jeder Rechtsstaat bewegt sich in einer Gratwanderung: Er muss die Privatsphäre aller Menschen respektieren – und zugleich die Bevölkerung bei drohenden Gefahren schützen. Gefahrenabwehr funktioniert nur, wenn staatliche Organe, besonders die Polizei, bei Gefahr im Verzug über die nötigen Rechtsmittel verfügen. Das kann zu vorübergehenden Einschränkungen einzelner Rechtsgüter führen. In Zeiten erhöhter Terrorgefahren, Sexualdelikte und anderer Gewaltverbrechen gilt das noch stärker.