Newsletter gehören zu den erfolgreichsten Marketing-KanĂ€len im E-Commerce â und sie verarbeiten zwangslĂ€ufig personenbezogene Daten. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft trat, gelten im E-Mail-Marketing klare Regeln: Anti-Spam-Vorgaben und DSGVO greifen ineinander, unabhĂ€ngig davon, wo die EmpfĂ€nger wohnen.
In der Schweiz ist der Newsletterversand nur unter folgenden Bedingungen zulÀssig:
- Du hast eine ausdrĂŒckliche Einwilligung der EmpfĂ€ngerin oder des EmpfĂ€ngers fĂŒr den E-Mail-Empfang.
- Der Absender ist vollstĂ€ndig und korrekt ausgewiesen â das Impressum ist dafĂŒr der richtige Ort.
- Der Newsletter enthÀlt eine einfache Abmeldemöglichkeit, zum Beispiel einen direkten Abmelde-Link.
Wer diese Bedingungen missachtet, verschickt Spam. Das kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen wegen unlauteren Wettbewerbs nach sich ziehen.
In Deutschland gelten im Kern dieselben GrundsĂ€tze. Auch dort braucht es fĂŒr Werbe-Mails eine ausdrĂŒckliche Zustimmung der EmpfĂ€ngerin oder des EmpfĂ€ngers. Die IdentitĂ€t des Absenders muss erkennbar sein. E-Mails, die selbst erst eine Einwilligung einholen wollen, sind nicht erlaubt. FĂŒr Angebote und Einwilligungsanfragen dĂŒrfen ausschliesslich bestehende Kundendaten genutzt werden.
Die DSGVO rĂ€umt jeder betroffenen Person folgende Rechte ein: Auskunft, Berichtigung und Löschung, EinschrĂ€nkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie DatenĂŒbertragbarkeit. Jede Person kann erfahren, ob und welche Daten ĂŒber sie verarbeitet werden â und mitbestimmen, von wem und in welchem Umfang das geschieht. Kommt es zu einem Hackerangriff, muss der Datenverantwortliche die betroffenen Personen innerhalb von 72 Stunden informieren und die Sicherheit des Systems prĂŒfen.