Die EU-Datenschutzbehörde Ă€ussert sich zu verschiedenen bestehenden Richtlinien aus der DSGVO â darunter der Umgang mit Cookies und Scrolling. Kommen dadurch noch hĂ€rtere Herausforderungen auf Webseiten-Betreiber zu? Gleichzeitig forderten WirtschaftsverbĂ€nde kĂŒrzlich Lockerungen der DSGVO. Was eigentlich einheitlichen Datenschutz bringen soll, steht momentan beinahe ausschliesslich am Pranger.
DSGVO: Cookies komplett verboten?
Das European Data Protection Board veröffentlichte eine Guideline zu Consent. Ăbersetzt heisst das schlicht: Zustimmung. Und genau darum geht es â um die Zustimmung zu Cookies.
GemĂ€ss dem Regelwerk dĂŒrfen Betreiber von Webseiten nicht mehr auf die blosse Zustimmung des Nutzers setzen. Nach DSGVO ist die Einwilligung nĂ€mlich nur eine von insgesamt sechs Grundlagen. Sogenannte Cookie-Walls sind grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig. Gleiches gilt fĂŒr Scrolling: Wer seine Nutzer erst nach Cookie-Zustimmung weiterlĂ€sst, steht auf der falschen Seite des Gesetzes.
FĂŒr die Rechtfertigung von Cookies gelten diese Grundlagen:
- Der Nutzer wird vollstĂ€ndig ĂŒber das Setzen informiert
- Alle angewendeten Cookies mĂŒssen (ĂŒber den technischen Aspekt hinaus) notwendig sein
- Die Genehmigung erfolgt auf freiwilliger Basis
- Die Zustimmung erfolgt aktiv durch den Nutzer â nicht durch vorausgefĂŒllte Felder
- Jede Einwilligung erfolgt einzeln, also ĂŒber separate Felder fĂŒr die verschiedenen Cookies
DSGVO – reine BĂŒrokratie?
Die Kritik an der DSGVO ist laut â und nicht nur in Deutschland. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte gesetzliche Lockerungen wĂ€hrend der Corona-Krise. Insbesondere kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen (KMU) beklagen den unverhĂ€ltnismĂ€ssigen Aufwand. Vorbildliche Einhaltung aller Richtlinien werde kein StĂŒck honoriert.
Der Arbeitgeberverband BDA bezeichnete die DSGVO als zu bĂŒrokratisch â vor allem wegen der Pflichten rund um Nachweise und Dokumentationen. Aus einer Umfrage geht hervor, dass fast 60 Prozent aller KMU mit komplizierteren GeschĂ€ftsprozessen zu kĂ€mpfen haben.
Auch bei Endverbraucherinnen und -verbrauchern sieht es nicht besser aus. Studien des deutschen Medienunternehmens SevenOne Media zeigen:
- 65 % aller Teilnehmer erachten die DSGVO als unverstÀndlich
- 63 % wĂŒnschen sich mehr Klarheit ĂŒber die DSGVO
- 61 % glauben, die DSGVO fĂŒhre nicht zu einer VerĂ€nderung der Datenverarbeitung â sie mache diese nur transparenter
- 58 % nehmen an, dass Unternehmen keine Konsequenzen fĂŒr Verstösse tragen mĂŒssen
- 45 % wĂŒnschen sich stĂ€rker vereinheitlichte Regelungen
- nur 17 % sind wirklich davon ĂŒberzeugt, dass die DSGVO zu besserem Datenschutz gefĂŒhrt hat
Fun Fact: Google verstösst selbst gegen Datenschutzbestimmungen
Wirklich amĂŒsant ist das nicht. Fakt ist: Gegen Google lĂ€uft eine Klage wegen Verstoss gegen die DSGVO. Die österreichische Datenschutzorganisation «Noyb» wirft Google vor, neue Smartphone-Nutzer automatisch und ohne vorherige Einwilligung zu «Tracking-Opfern» zu machen.
Bei erster Aktivierung des GerĂ€ts wird eine Tracking-ID zugewiesen â ohne gezielte Aktivierung durch den Nutzer, lĂ€sst sich also erst im Nachhinein individuell einstellen. Das widerspricht der DSGVO, die klar festlegt: Jede personenbezogene Datenverarbeitung braucht die ausdrĂŒckliche Zustimmung â und das vorab.
DSGVO fĂŒhrt zu Gerichtsprozessen in Milliardenhöhe
Der vorgenannte Fall betrifft «nur» Android-Smartphones. Weisst du, dass DSGVO-Verstösse mit Bussgeldern von bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes belegt werden können? Selbst wenn Google nur fĂŒr die Anzahl im Umlauf befindlicher Android-GerĂ€te zahlen mĂŒsste, wĂ€re das vermutlich schon mehr als genug. Im konkreten Fall kann es bei einem Schuldspruch zu einem geschĂ€tzten Bussgeld von fast 6 Milliarden Euro kommen.
Noyb ist ĂŒbrigens kein Neuling vor Gericht: Anfang 2019 wurde Google durch die französische Datenschutzbehörde zu 50 Millionen Euro Bussgeld verurteilt â damals die höchste DSGVO-Strafe in Europa.
Und Google stand nicht allein im Visier. Beschwerden richteten sich auch gegen Facebook, Instagram, Amazon Prime, Netflix, Spotify und YouTube.
Orientierungshilfen
Offenbar kann â oder will â niemand die genauen Bestimmungen der DSGVO fĂŒr alle allgemeinverstĂ€ndlich offenlegen. Meistens wird ein Verstoss erst dadurch bekannt, dass jemand vor Gericht zieht. FĂŒr den Umgang mit Cookies gilt: Webseiten-Betreiber und KMU sollten sich an den obigen Grundlagen orientieren â Information, Notwendigkeit, einzelne Aktivierung.
Deine Website und dein Webshop mĂŒssen jederzeit datenschutzkonform sein. Jedes Produkt bringt spezifische Anforderungen mit sich â und die werden nicht leichter, wenn selbst Marktriesen wie Google daran scheinbar scheitern. Ist deine Webseite DSGVO-konform? Im Bereich Webdesign kannst du auf uns setzen. Nicht nur unser Datenraum, auch die von uns betreuten Seiten sind von Anfang bis Ende gesetzeskonform â weil deine Sicherheit bei uns an erster Stelle steht.