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DSGVO treibt Webseiten-Betreiber in den Wahnsinn – Cookies ade?

Geschrieben von
Roger Klein
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Die EU-Datenschutzbehörde Ă€ussert sich zu verschiedenen bestehenden Richtlinien aus der DSGVO — darunter der Umgang mit Cookies und Scrolling. Kommen dadurch noch hĂ€rtere Herausforderungen auf Webseiten-Betreiber zu? Gleichzeitig forderten WirtschaftsverbĂ€nde kĂŒrzlich Lockerungen der DSGVO. Was eigentlich einheitlichen Datenschutz bringen soll, steht momentan beinahe ausschliesslich am Pranger.

DSGVO: Cookies komplett verboten?

Das European Data Protection Board veröffentlichte eine Guideline zu Consent. Übersetzt heisst das schlicht: Zustimmung. Und genau darum geht es — um die Zustimmung zu Cookies.

GemĂ€ss dem Regelwerk dĂŒrfen Betreiber von Webseiten nicht mehr auf die blosse Zustimmung des Nutzers setzen. Nach DSGVO ist die Einwilligung nĂ€mlich nur eine von insgesamt sechs Grundlagen. Sogenannte Cookie-Walls sind grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig. Gleiches gilt fĂŒr Scrolling: Wer seine Nutzer erst nach Cookie-Zustimmung weiterlĂ€sst, steht auf der falschen Seite des Gesetzes.

FĂŒr die Rechtfertigung von Cookies gelten diese Grundlagen:

  1. Der Nutzer wird vollstĂ€ndig ĂŒber das Setzen informiert
  2. Alle angewendeten Cookies mĂŒssen (ĂŒber den technischen Aspekt hinaus) notwendig sein
  3. Die Genehmigung erfolgt auf freiwilliger Basis
  4. Die Zustimmung erfolgt aktiv durch den Nutzer — nicht durch vorausgefĂŒllte Felder
  5. Jede Einwilligung erfolgt einzeln, also ĂŒber separate Felder fĂŒr die verschiedenen Cookies

DSGVO – reine BĂŒrokratie?

Die Kritik an der DSGVO ist laut — und nicht nur in Deutschland. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte gesetzliche Lockerungen wĂ€hrend der Corona-Krise. Insbesondere kleine und mittelstĂ€ndische Unternehmen (KMU) beklagen den unverhĂ€ltnismĂ€ssigen Aufwand. Vorbildliche Einhaltung aller Richtlinien werde kein StĂŒck honoriert.

Der Arbeitgeberverband BDA bezeichnete die DSGVO als zu bĂŒrokratisch — vor allem wegen der Pflichten rund um Nachweise und Dokumentationen. Aus einer Umfrage geht hervor, dass fast 60 Prozent aller KMU mit komplizierteren GeschĂ€ftsprozessen zu kĂ€mpfen haben.

Auch bei Endverbraucherinnen und -verbrauchern sieht es nicht besser aus. Studien des deutschen Medienunternehmens SevenOne Media zeigen:

  • 65 % aller Teilnehmer erachten die DSGVO als unverstĂ€ndlich
  • 63 % wĂŒnschen sich mehr Klarheit ĂŒber die DSGVO
  • 61 % glauben, die DSGVO fĂŒhre nicht zu einer VerĂ€nderung der Datenverarbeitung — sie mache diese nur transparenter
  • 58 % nehmen an, dass Unternehmen keine Konsequenzen fĂŒr Verstösse tragen mĂŒssen
  • 45 % wĂŒnschen sich stĂ€rker vereinheitlichte Regelungen
  • nur 17 % sind wirklich davon ĂŒberzeugt, dass die DSGVO zu besserem Datenschutz gefĂŒhrt hat

Fun Fact: Google verstösst selbst gegen Datenschutzbestimmungen

Wirklich amĂŒsant ist das nicht. Fakt ist: Gegen Google lĂ€uft eine Klage wegen Verstoss gegen die DSGVO. Die österreichische Datenschutzorganisation «Noyb» wirft Google vor, neue Smartphone-Nutzer automatisch und ohne vorherige Einwilligung zu «Tracking-Opfern» zu machen.

Bei erster Aktivierung des GerĂ€ts wird eine Tracking-ID zugewiesen — ohne gezielte Aktivierung durch den Nutzer, lĂ€sst sich also erst im Nachhinein individuell einstellen. Das widerspricht der DSGVO, die klar festlegt: Jede personenbezogene Datenverarbeitung braucht die ausdrĂŒckliche Zustimmung — und das vorab.

DSGVO fĂŒhrt zu Gerichtsprozessen in Milliardenhöhe

Der vorgenannte Fall betrifft «nur» Android-Smartphones. Weisst du, dass DSGVO-Verstösse mit Bussgeldern von bis zu vier Prozent des Unternehmensumsatzes belegt werden können? Selbst wenn Google nur fĂŒr die Anzahl im Umlauf befindlicher Android-GerĂ€te zahlen mĂŒsste, wĂ€re das vermutlich schon mehr als genug. Im konkreten Fall kann es bei einem Schuldspruch zu einem geschĂ€tzten Bussgeld von fast 6 Milliarden Euro kommen.

Noyb ist ĂŒbrigens kein Neuling vor Gericht: Anfang 2019 wurde Google durch die französische Datenschutzbehörde zu 50 Millionen Euro Bussgeld verurteilt — damals die höchste DSGVO-Strafe in Europa.

Und Google stand nicht allein im Visier. Beschwerden richteten sich auch gegen Facebook, Instagram, Amazon Prime, Netflix, Spotify und YouTube.

Orientierungshilfen

Offenbar kann — oder will — niemand die genauen Bestimmungen der DSGVO fĂŒr alle allgemeinverstĂ€ndlich offenlegen. Meistens wird ein Verstoss erst dadurch bekannt, dass jemand vor Gericht zieht. FĂŒr den Umgang mit Cookies gilt: Webseiten-Betreiber und KMU sollten sich an den obigen Grundlagen orientieren — Information, Notwendigkeit, einzelne Aktivierung.

Deine Website und dein Webshop mĂŒssen jederzeit datenschutzkonform sein. Jedes Produkt bringt spezifische Anforderungen mit sich — und die werden nicht leichter, wenn selbst Marktriesen wie Google daran scheinbar scheitern. Ist deine Webseite DSGVO-konform? Im Bereich Webdesign kannst du auf uns setzen. Nicht nur unser Datenraum, auch die von uns betreuten Seiten sind von Anfang bis Ende gesetzeskonform — weil deine Sicherheit bei uns an erster Stelle steht.

Themen: DatenschutzRechtStudie

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Über die Person

Roger Klein

GeschĂ€ftsfĂŒhrer dataloft GmbH. WordPress seit Version 3, Frauenfeld. Verantwortet bei dataloft Strategie, Architektur und KI-Integration. Baut mit Mattes und Elena rundum.dog, die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform.

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