Seit Februar ist die neue Google-Bildersuche auch in der Schweiz verfügbar. Einige Funktionen kollidieren aber offenbar mit dem Urheberrecht – und Abmahnungen sind laut Experten keine Drohkulisse, sondern realistisches Risiko.
Abmahnungen durch neue Funktionen der Google-Bildersuche
Konkret problematisch sind zwei Neuerungen: Bilder werden jetzt in Originalgrösse angezeigt – ohne Urhebervermerk. Und per Klick lassen sie sich direkt speichern oder über gängige soziale Netzwerke teilen.

Für Webseitenbetreiber ist das kein Kleinkram: Nutzer können Bilder jetzt in Originalgrösse direkt in der Bildersuche ansehen – ohne die eigentliche Webseite zu besuchen. Google ersetzt damit den Klick zur Quelle und wird selbst zum Content-Anbieter. Klicks und Views gehen verloren.
Wer ein Bild ohne Zustimmung des Urhebers teilt, riskiert eine Abmahnung – möglicherweise auch eine Busse. Dass das überhaupt ein Thema ist, wissen die wenigsten Nutzer.
Deutsche Verbände versuchen das Ruder zu drehen
Neun deutsche Verbände haben kürzlich einen offenen Brief an Google geschickt. Die Forderung: Google solle „zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückkehren und insbesondere die Blow-up- und Teilen-Funktion entfernen“.
Brian Scheuch, Rechtsreferendar beim Heise-Verlag, hat die rechtliche Lage analysiert – und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Da Google Bilder nun in Originalgrösse zeigt und eine Weiterleitung zum Rechteinhaber damit entfällt, ist unklar, ob die bisher angenommene implizite Einwilligung der Urheber überhaupt noch greift.
Besonders heikel: die Teilen-Funktion. Wer auf den Teilen-Button klickt, teilt nur einen Link zur Google-Bildersuche mit stark vergrössertem Bild – nicht zur Originalseite. Scheuch sieht darin eine „öffentliche Zugänglichmachung“, die den Nutzer in die Haftung nehmen kann. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung. Erschwerend: Diesen Button haben nicht die Rechteinhaber eingebaut, sondern Google selbst.
Für Webseitenbetreiber: Die Google-Bildersuche und robots.txt
Ob die neue Bildersuche tatsächlich gegen das Urheberrecht verstösst, ist noch nicht abschliessend geklärt. Möglicherweise wird die Einwilligung der Rechteinhaber daraus abgeleitet, dass sie von der Bildersuche wissen und sich dagegen schützen könnten – es aber nicht tun.
Der einzige technische Schutzweg führt über die robots.txt: Damit lässt sich Google davon abhalten, die eigene Webseite zu indexieren. Der Preis dafür ist hoch – die Seite verschwindet aus den Suchergebnissen.
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