Seit Februar ist die neue Google-Bildersuche auch in der Schweiz verfĂŒgbar. Einige Funktionen kollidieren aber offenbar mit dem Urheberrecht â und Abmahnungen sind laut Experten keine Drohkulisse, sondern realistisches Risiko.
Abmahnungen durch neue Funktionen der Google-Bildersuche
Konkret problematisch sind zwei Neuerungen: Bilder werden jetzt in Originalgrösse angezeigt â ohne Urhebervermerk. Und per Klick lassen sie sich direkt speichern oder ĂŒber gĂ€ngige soziale Netzwerke teilen.

FĂŒr Webseitenbetreiber ist das kein Kleinkram: Nutzer können Bilder jetzt in Originalgrösse direkt in der Bildersuche ansehen â ohne die eigentliche Webseite zu besuchen. Google ersetzt damit den Klick zur Quelle und wird selbst zum Content-Anbieter. Klicks und Views gehen verloren.
Wer ein Bild ohne Zustimmung des Urhebers teilt, riskiert eine Abmahnung â möglicherweise auch eine Busse. Dass das ĂŒberhaupt ein Thema ist, wissen die wenigsten Nutzer.
Deutsche VerbÀnde versuchen das Ruder zu drehen
Neun deutsche VerbĂ€nde haben kĂŒrzlich einen offenen Brief an Google geschickt. Die Forderung: Google solle âzu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurĂŒckkehren und insbesondere die Blow-up- und Teilen-Funktion entfernen“.
Brian Scheuch, Rechtsreferendar beim Heise-Verlag, hat die rechtliche Lage analysiert â und kommt zu einem ernĂŒchternden Ergebnis. Da Google Bilder nun in Originalgrösse zeigt und eine Weiterleitung zum Rechteinhaber damit entfĂ€llt, ist unklar, ob die bisher angenommene implizite Einwilligung der Urheber ĂŒberhaupt noch greift.
Besonders heikel: die Teilen-Funktion. Wer auf den Teilen-Button klickt, teilt nur einen Link zur Google-Bildersuche mit stark vergrössertem Bild â nicht zur Originalseite. Scheuch sieht darin eine âöffentliche ZugĂ€nglichmachung“, die den Nutzer in die Haftung nehmen kann. Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung. Erschwerend: Diesen Button haben nicht die Rechteinhaber eingebaut, sondern Google selbst.
FĂŒr Webseitenbetreiber: Die Google-Bildersuche und robots.txt
Ob die neue Bildersuche tatsĂ€chlich gegen das Urheberrecht verstösst, ist noch nicht abschliessend geklĂ€rt. Möglicherweise wird die Einwilligung der Rechteinhaber daraus abgeleitet, dass sie von der Bildersuche wissen und sich dagegen schĂŒtzen könnten â es aber nicht tun.
Der einzige technische Schutzweg fĂŒhrt ĂŒber die robots.txt: Damit lĂ€sst sich Google davon abhalten, die eigene Webseite zu indexieren. Der Preis dafĂŒr ist hoch â die Seite verschwindet aus den Suchergebnissen.
Hast du Fragen dazu? Melde dich â wir schauen es uns gemeinsam mit dir an.