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Social Distancing am Arbeitsplatz, Home-Office und Datenschutz

Geschrieben von
Roger Klein
Corona Social

Das Coronavirus hat die Arbeitswelt grundlegend verĂ€ndert. Überall dort, wo es möglich ist, arbeiten Arbeitnehmende seither von zuhause — Social Distancing statt GrossraumbĂŒro.

Durch Social Distancing Infektionsketten unterbrechen

Das Ziel: Infektionsketten unterbrechen, Kontakte auf ein Minimum reduzieren. Dadurch sinkt die Zahl der Ansteckungen in kurzer Zeit, und das Gesundheitssystem kann jene, die Behandlung brauchen, angemessen versorgen. FĂŒr Arbeitnehmende bedeutet das — wo immer machbar — den Umzug ins Home-Office.

Damit kommen rechtliche Fragen: allen voran der Datenschutz. Zuhause lassen sich Daten in den seltensten FÀllen so absichern wie am Unternehmensstandort. Dritte könnten Einblick erhalten, die Sicherheit ist generell tiefer.

Arbeitgeber mĂŒssen zunĂ€chst klĂ€ren, ob Heimarbeit ĂŒberhaupt rechtlich zulĂ€ssig ist. Staatliche Verbote gibt es keine. Aber: Viele LeistungsvertrĂ€ge mit Kunden schliessen Heimarbeit generell aus oder knĂŒpfen sie an strenge Voraussetzungen — ein privatrechtliches Problem.

Auftraggeber nutzen fĂŒr Auftragsverarbeitungen hĂ€ufig MustervertrĂ€ge. Diese schliessen Heimarbeit entweder pauschal aus, verlangen fĂŒr jeden Vertrag die Zustimmung des Kunden, oder erlauben das Home-Office unter bestimmten Voraussetzungen. Wer diese Auflagen nicht erfĂŒllen kann, steht vor einem Problem.

Noch dazu ist es in Zeiten einer Pandemie kaum zumutbar, Mitarbeitenden die Wahl zu lassen: BĂŒro mit Ansteckungsrisiko oder Urlaub nehmen. Eine PrĂŒfung durch Kunden vor Ort scheidet aus — das widersprĂ€che den geltenden Auflagen. Und eine nachtrĂ€gliche Einwilligung kurzfristig einzuholen ist ebenfalls schwierig, gerade bei vielen Kunden und grossem Vertragsvolumen.

Konflikt zwischen Datenschutz und Infektionsschutz

Wer trotz vertraglichem Verbot im Home-Office arbeitet, begeht eine Pflichtverletzung. Der Kunde könnte den Auftrag stornieren oder vom Vertrag zurĂŒcktreten. Eine offizielle Anordnung der Regierung — KontaktbeschrĂ€nkung, Ausgangsverbot — hebt bestehende Vereinbarungen nicht automatisch auf. Denn: Diese Verordnungen schreiben nicht vor, dass wer zuhause bleibt, auch zuhause arbeiten muss. Der Weg zur Arbeit bleibt weiterhin erlaubt. Ein Widerspruch zur DSGVO, sofern sie im Vertrag verankert ist, ergibt sich daraus nicht. Es bleibt also ein echter Konflikt: Datenschutz hier, Infektionsschutz dort.

Die Corona-Pandemie ist — wie zuvor SARS — als höhere Gewalt einzuordnen: eine nicht vorhersehbare Ausnahmesituation, die in den geltenden VertrĂ€gen keine BerĂŒcksichtigung finden konnte. In solchen FĂ€llen kann eine Vertragsanpassung der richtige Weg sein, nĂ€mlich dann, wenn sich die GeschĂ€ftsgrundlage des Vertrags wesentlich geĂ€ndert hat und die vereinbarte AusfĂŒhrung nicht mehr zumutbar ist.

Wichtig: VertrĂ€ge passen sich nicht automatisch an, und ein entsprechendes Gesetz gibt es nicht. Das heisst, Vertragsanpassungen mĂŒssen aktiv geltend gemacht werden — was bei vielen Kunden einen erheblichen Aufwand bedeutet. Sinnvoller ist es deshalb, Kunden unverzĂŒglich zu informieren, dass TĂ€tigkeiten im Home-Office durchgefĂŒhrt werden. Oft lĂ€sst sich so ein bestehendes Verbot auf ein notwendiges Minimum reduzieren. Ausserdem kann man so ausschliessen, dass Kunden eine PrĂŒfung vor Ort verlangen — das wĂ€re mit Social Distancing schlicht unvereinbar. Am Ende steht: Heimarbeit unter Einhaltung organisatorischer und technischer Vorgaben. Denn die Pflicht zum Schutz der verarbeiteten Daten bleibt, auch im Home-Office. Sehr sensible Daten werden sich in manchen FĂ€llen gar nicht von zuhause aus verarbeiten lassen.

Arbeitgeber mĂŒssen sicherstellen, dass alle genutzten GerĂ€te ĂŒber Viren- und Passwortschutz verfĂŒgen. Wer private GerĂ€te einsetzt, muss private und berufliche Bereiche sauber trennen. Besser: kein lokales Verarbeiten der Daten, sondern Zugriff ĂŒber ein Firmennetzwerk per VPN (Virtual Private Network). Das ermöglicht dem Arbeitgeber im Notfall einen Fernzugriff — etwa um Daten zu löschen. RegelmĂ€ssige Updates und aktuelle Sicherheitspatches sind Pflicht.

Schulung der Mitarbeiter zur Daten-Handhabung, Schutz, Abgrenzung ist wichtig

Mitarbeitende, die ins Home-Office wechseln, mĂŒssen geschult werden: Was bedeutet das fĂŒr die Datennutzung? Welche Risiken bringt die Arbeit zuhause mit sich — Datenmissbrauch, Diebstahl? Wie geht man mit Kundendaten sicher um? Zur Schulung gehört auch die klare Ansage: keine offenen WLAN-Netzwerke nutzen, keine privaten USB-Sticks, GerĂ€te nie ungesichert zurĂŒcklassen.

Der Umzug ins Home-Office ist ein wichtiger Schritt, um Ansteckungen zu minimieren. Mit klaren Richtlinien, technischen Schutzmassnahmen und geschulten Mitarbeitenden lĂ€sst sich der Betrieb aufrechterhalten — und gleichzeitig das Infektionsrisiko senken.

Themen: ArbeitskulturDatenschutzDigitalisierung

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Über die Person

Roger Klein

GeschĂ€ftsfĂŒhrer dataloft GmbH. WordPress seit Version 3, Frauenfeld. Verantwortet bei dataloft Strategie, Architektur und KI-Integration. Baut mit Mattes und Elena rundum.dog, die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform.

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