Webshop rechtssicher

7 Tipps, um den Webshop rechtssicher zu gestalten

Der Online-Handel gewinnt an Beliebtheit, dementsprechend steigt die Zahl der Internet-Händler. Doch ebenso jagt eine Abmahnwelle aufgrund rechtlicher Verstösse die nächste. Wir liefern Ihnen sieben Tipps, wie Sie Ihren Webshop rechtssicher gestalten.

Häufigster Grund für Abmahnungen: Das Impressum

Ein rechtssicherer Webshop steht und fällt mit dem Impressum. Die genaue Rechtsprechung hierzu ist abhängig vom Land, doch die folgenden Pflichtangaben dienen Ihnen als Orientierung.

  • Vollständiger Name des Betreibers/Geschäftsführers (Abkürzungen sind i.d.R. widerrechtlich!)
  • Anschrift (diese muss „ladungsfähig“ sein, was zu Problemen mit Postfachadressen führen kann)
  • Weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer, Emailadresse
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Angaben zu Handelsregister- sowie Umsatzsteuer-ID (landesabhängig)

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eines Webshops

Der Verbraucher, also jeder Besucher Ihres Webshops, muss die Möglichkeit erhalten, sich über Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Hier gibt es viele häufige Fehler und Irrtümer, denen Betreiber unterliegen. Als wirklich rechtssicher gilt nur ein ausdrücklicher Hinweis auf die vorhandenen AGB innerhalb des Webshops, ein unauffälliger Link irgendwo reicht also nicht aus. Besagter Hinweis muss zu jedem Zeitpunkt des Prozesses verfügbar sein, also nicht ausschliesslich im Falle eines wirksamen Vertragsabschlusses. Bei letzterem hilft eine ausdrückliche Checkbox dem Käufer bei der Zustimmung – denn auch diese ist erforderlich.

Die genaue Ausgestaltung der AGB ist ebenfalls ein Feld, bei dem viele Betreiber sich unerwünschten Ärger einhandeln. Auch hier ist die gesetzliche Regelung landesabhängig unterschiedlich, als Richtwert kann man hier die Tatsache nehmen, dass Sie den Verbraucher niemals schlechter stellen dürfen, als das Gesetz es tut.

Rechtssichere Angaben im Webshop

Bei vielen Formulierungen ist Vorsicht geboten. Ehe Sie Worte wie „unverzüglich“, „sofort“ oder bei Preisen „bis“, „ab“ und so weiter verwenden, nutzen Sie lieber Ausdrücke in Ihrem Webshop, die rechtssicher sind. Exakte Angaben sind grundsätzlich besser als pauschale Schätzwerte. Diese Devise gilt für alle folgenden Angaben innerhalb eines Webshops:

  • Lieferzeit: statt Ausdrücke wie „auf Lager“ oder „verfügbar“ ergänzen Sie lieber die tatsächliche Lieferzeit in Tagen.
  • Preise: Alle Kosten, die der Verbraucher zu tragen hat, müssen vollständig aufgelistet sein. Von-bis-Werte müssen spätestens bei Artikelauswahl genau ausgegeben werden. Die Währung gehört übrigens auch dazu.
  • Versandkosten zählen zu den Preisen und müssen somit klar erkennbar sein, sofern der Kunde sie zu tragen hat.
  • Für den Kauf anfallende Steuern gehören ebenfalls dazu.

Rechtssichere Datenschutzerklärung im Webshop

Als Betreiber eines Webshops müssen Sie dem Verbraucher gegenüber eine Informationspflicht erfüllen. Die genauen Informationen, die dem Kunden zu übermitteln sind, hängt sowohl von der Rechtsprechung des Landes als auch der konkreten Verwendung der Daten ab. Pauschal betrachtet genügt es in den allermeisten Fällen, den Kunden über die Art, den Umfang sowie den Zweck für die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Sobald es um eine Weitergabe besagter Daten an Dritte geht, ist darüber hinaus eine Zustimmung vonseiten des Kunden zur Datenschutzerklärung erforderlich.

Nur rechtssicheres Material und Texte im Webshop verwenden

Damit der Webshop rechtssicher bleibt, ist die Devise „gut kopiert ist besser als schlecht selbst gemacht“ absolut nicht zu empfehlen. Stellen Sie bei jeglichen Inhalten Ihres Webshops sicher, dass diese Ihnen gehören bzw. Ihnen das entsprechende Nutzungsrecht zusteht. Andernfalls verstossen Sie wohlmöglich gegen Urheber– oder Wettbewerbsrecht.

  • Bilder und Videos
  • Produktbeschreibungen
  • Sonstige Texte

Garantie, Gewährleistung, Widerruf

Gehen Sie mit Werbung zu Garantie und Gewährleistung vorsichtig um – und seien Sie sich der Unterschiede bewusst. Vermeiden Sie erweiterte Angaben zu Gewährleistungsfristen, die gesetzlich festgeschrieben sind – dass Sie diese einhalten, wird nämlich vorausgesetzt. Bei der Garantie hingegen sind Sie etwas freier in der Gestaltung. Dennoch müssen Sie gut sichtbar auf eine eventuell vorhandene Garantie hinweisen und die Bedingungen dafür genau beschreiben.

In den allermeisten Fällen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung darf im rechtssicheren Webshop nicht fehlen. Unzulässige Einschränkungen dieses Rechts führen immer öfter zu Abmahnungen.

Wenn der Newsletter zum Spam wird

Newsletter sind für Webshop-Betreiber ein beliebtes Werbemittel. Unerwünschte Mails auf Seiten des Verbrauchers führen allerdings in der Praxis zur ein oder anderen Abmahnung. Problem ist insbesondere, dass jeder Besucher eine beliebige Emailadresse für den Newsletter angeben kann. Zeitpunkt eines Newsletter-Abonnements sowie eine zusätzliche Verifizierung der Empfänger-Adresse sind hier entscheidend. Rechtssicherer ist es, wenn Sie das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren für Ihre Newsletter verwenden. Dabei wird zuerst ein Mail mit einem Link zur Verifizierung versendet und erst nach erfolgter Aktivierung kommt das Newsletter-Abo zum Tragen.

Nach den neuesten Entwicklungen ist es ausserdem ratsam, grundsätzlich eine gut sichtbare Option zum Abbestellen des Newsletters in jedes Mail mit aufzunehmen.

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