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Datenschutz: Wie sichern sich kleine Unternehmen ab?

Geschrieben von
Roger Klein
gdpr elemente

Ende Juni 2019 hat der deutsche Bundestag ein fĂŒr kleine Unternehmen wichtiges Gesetz verabschiedet: Die Grenze, ab der ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend gestellt werden muss, wurde von 10 auf 20 Mitarbeitende angehoben. Die Intention wird gelobt — doch Experten sind klar: Die Haftung bleibt. Die seit Mai 2018 geltende DSGVO regelt den Datenschutz auch fĂŒr Einzelunternehmer und Kleinunternehmen streng. An dieser Stelle hat sich nichts geĂ€ndert.

Worum geht es konkret im Bundesdatenschutzgesetz?

Nach § 38 BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter gestellt werden, sobald eine bestimmte Zahl von Mitarbeitenden stĂ€ndig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschĂ€ftigt ist. Bis Juni 2019 lag die Grenze bei 10, seitdem bei 20. Was diese Änderung nicht bedeutet: eine Freistellung vom Haftungsrisiko. Genau das ist der kritische Punkt. Wer glaubt, mit weniger als 20 datenschutzbetreuenden Mitarbeitenden automatisch aus der Schusslinie zu sein, liegt falsch.

Ein Datenschutzbeauftragter entlastet die Unternehmensleitung grundsĂ€tzlich nicht von ihrer Haftung — er reduziert nur das Risiko fĂŒr typische Datenschutzpannen. DSGVO und BDSG gelten unverĂ€ndert.

Was viele nicht wissen: Ein externer Datenschutzbeauftragter muss nicht teuer sein. Es gibt Dienstleister, die solche Experten regelmĂ€ssig ins Unternehmen schicken. Vor allem im E-Commerce greifen kleinere Unternehmen auf diese Lösung zurĂŒck — und das macht Sinn, denn dort fallen naturgemĂ€ss viele personenbezogene Daten an: Versandadressen, Zahlungsinformationen, Kundendaten. Bei einer Datenschutzverletzung sind die Strafzahlungen hoch. Die Haftungsrisiken können existenzbedrohend sein. Die Kosten fĂŒr einen externen Beauftragten relativieren sich schnell.

Expertenmeinung zur Stellung eines Datenschutzbeauftragten

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter fĂŒr den Datenschutz, positioniert sich eindeutig: Wer die fachliche Kompetenz nicht mitbringt, sollte externes Wissen einkaufen — anstatt das Risiko einer Bussgeldforderung durch die Aufsichtsbehörde einzugehen. Externe Datenschutzbeauftragte bleiben also auch fĂŒr Betriebe unter 20 Mitarbeitenden relevant.

NatĂŒrlich gibt es Unternehmen mit geringen Risiken in diesem Bereich — etwa Handwerker, die kaum Kundendaten erfassen und diese nicht digital verwalten. Auch diese Betriebe mĂŒssen die einschlĂ€gigen Datenschutzgesetze beachten, können aber mit grösseren AbstĂ€nden bei der ÜberprĂŒfung arbeiten: Kelber nennt ein bis zwei Jahre als Richtwert.

Anders sieht es bei Apotheken und Dienstleistern im Gesundheitsbereich aus. Dort sind die Haftungsrisiken hoch — und Einzelunternehmer haften in vielen FĂ€llen mit dem Privatvermögen. Wer in diesem Segment arbeitet, sollte die einschlĂ€gigen Datenschutzverordnungen sehr genau kennen.

Welche Bedeutung hat die DSGVO fĂŒr Freiberufler und kleine Unternehmen?

Freiberufler und kleine Unternehmen berichten immer wieder von Unsicherheit: keine eigene Rechtsabteilung, kein interner Datenschutzbeauftragter — aber die DSGVO-Vorschriften sind komplex. Was viele kennen: die Bussgelder. Bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro. Dazu kommt die Angst vor Abmahnwellen durch grössere Wettbewerber, deren Juristen gezielt nach Datenschutzfehlern suchen.

Diese Checkliste zeigt, was kleine Unternehmen konkret beachten mĂŒssen:

  • Datenschutzbeauftragter: UnabhĂ€ngig von der Betriebsgrösse muss ein Datenschutzbeauftragter gestellt werden (auch extern), wenn die Datenverarbeitung einer DatenschutzfolgenabschĂ€tzung unterliegt (Artikel 35 DSGVO) und/oder personenbezogene Daten fĂŒr Marktforschungszwecke genutzt werden.
  • Das Impressum der Webseite muss DSGVO-konform sein.
  • Personenbezogene Daten sind auch Mailadressen von Interessenten, die einen Newsletter erhalten.
  • Jede Person, die vom Unternehmen erfasst wurde, hat das Recht auf Vergessen — also auf Löschung ihrer Daten. Das gilt auch fĂŒr Bewerbende.
  • DSGVO-konforme Cookies sind solche, die auch eine Verweigerung im Hinweis zulassen.
  • Jedes Unternehmen muss auf technische Datensicherheit achten. FĂŒr Datenlecks durch einen Hackerangriff haftet das Unternehmen.
  • Personen, deren Daten erfasst wurden, haben das Recht auf Auskunft — auch nach einer Löschung. Sie sind auf Anfrage ĂŒber die Löschung zu informieren.

DSGVO-konforme Webseite

Das Impressum einer Webseite muss den Inhaber mit Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und USt-ID nennen. Ausserdem muss auf mögliches Tracking hingewiesen werden — das ergibt sich bereits aus dem vorgeschriebenen Cookie-Hinweis. Dieser ist nur dann DSGVO-konform, wenn er einzelne Cookie-Kategorien benennt und Ausschlussmöglichkeiten anbietet:

  • #1: unbedingt erforderliche Cookies, damit das Surfen auf der Seite ĂŒberhaupt funktioniert
  • #2: funktionale Cookies, die Einstellungen wie Land oder Sprache speichern
  • #3: Statistik-Cookies, die dem Seitenbetreiber Informationen ĂŒber das Surfverhalten liefern (z. B. wo KaufabbrĂŒche stattfinden)
  • #4: Werbe-Cookies, die gezieltes Einspielen von Werbung auf die IP-Adresse ermöglichen

Wer Cookies #1 und #2 ablehnt, macht das Surfen unkomfortabler — die Sprache muss zum Beispiel immer wieder neu eingestellt werden. Wer #3 ablehnt, merkt nichts davon, aber der Seitenbetreiber verliert seine Statistik. Wer #4 ablehnt, wird von kĂŒnftigen Werbeeinblendungen dieses Betreibers verschont.

Wirklich DSGVO-konforme Webseiten bieten diese differenzierten Auswahlmöglichkeiten an. Mit Stand Januar 2020 taten das nur wenige — womit eine Abmahnwelle drohte, sobald Juristen diese LĂŒcke systematisch ausnutzen.

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Über die Person

Roger Klein

GeschĂ€ftsfĂŒhrer dataloft GmbH. WordPress seit Version 3, Frauenfeld. Verantwortet bei dataloft Strategie, Architektur und KI-Integration. Baut mit Mattes und Elena rundum.dog, die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform.

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