Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen mĂŒssen. Trotzdem bleibt die Frage: intern oder extern? Wir schauen uns die jeweiligen Vor- und Nachteile einmal genau an.
Wann Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten braucht
Gesetzestexte sind selten ein VergnĂŒgen â und die DSGVO bildet keine Ausnahme. Wir haben die relevanten Paragraphen durchgearbeitet und fassen zusammen, wann dein Betrieb einen Datenschutzbeauftragten braucht.
- mindestens 10 Personen in deinem GeschĂ€ftsbetrieb sind verantwortlich fĂŒr die Verarbeitung personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren
- bei nicht-automatisierter Verarbeitung sind es mindestens 20 Personen
- Art, Umfang oder Zweck der Verarbeitung weisen eine systematische Ăberwachung betroffener Personen auf
- eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle â ausgenommen Gerichte â verarbeitet fĂŒr dich diese Daten
Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorien
Artikel 9 DSGVO schreibt zusÀtzlich einen Datenschutzbeauftragten vor, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten in eine besondere Kategorie fÀllt.
- rassische und/oder ethnische Herkunft einer Person
- politische Meinungen
- religiöse Ăberzeugung
- eventuell bestehende Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische sowie biometrische Daten einer Person
- Gesundheitsdaten
Vorsicht: Solche Daten darfst du grundsĂ€tzlich nicht verarbeiten â Artikel 9 DSGVO untersagt das. Der Artikel nennt aber direkt Ausnahmen. Die wichtigste davon: Die Verarbeitung ist zulĂ€ssig, wenn sie von Fachpersonal erfolgt. Hier kommt der Datenschutzbeauftragte ins Spiel.
Intern oder extern?
Willst du einen Datenschutzbeauftragten bestellen, stellt sich die Frage: eigener Mitarbeiter oder externer Spezialist? Beide Varianten haben ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Interner Datenschutzbeauftragter
Der grösste Vorteil: Der Mitarbeiter kennt dein Unternehmen bereits. Er kennt die GeschĂ€ftsprozesse, die KommunikationskanĂ€le, die GeschĂ€ftsfĂŒhrung und das Kollegium â das beschleunigt Entscheidungen und erleichtert die Kommunikation spĂŒrbar.
Derselbe Vorteil birgt aber einen Nachteil. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist im Grunde nicht wirklich neutral. In der Praxis zeigt sich, dass bestellte Mitarbeiter voreingenommen sein können.
Dazu kommt der besondere KĂŒndigungsschutz, den der auserwĂ€hlte Mitarbeiter geniesst. Selbst wenn er seine Arbeit nicht zur vollen Zufriedenheit erfĂŒllt, gilt eine NachbeschĂ€ftigungsfrist von einem Jahr.
Externer Datenschutzbeauftragter
Kein besonderer KĂŒndigungsschutz, keine eingeschrĂ€nkte ObjektivitĂ€t. Der Nachteil liegt woanders: Ein externer Datenschutzbeauftragter muss dein Unternehmen erst kennenlernen, bevor er effektiv arbeiten kann. Das kostet Zeit.
Genau dieses Kennenlernen bringt aber auch einen Vorteil. Wer vorher in diversen anderen Betrieben tĂ€tig war, verfĂŒgt ĂŒber einen grossen Erfahrungsschatz â und der fliesst direkt in dein Unternehmen ein. In der Regel handelt es sich um einen echten Spezialisten auf dem Gebiet des Datenschutzes.
Fachkunde und ZuverlÀssigkeit nicht vergessen!
Nicht jeder darf sich einfach so «Datenschutzbeauftragter» nennen. Das fĂŒgt der Liste von Nachteilen der internen Variante einen weiteren Punkt hinzu. GemĂ€ss DSGVO muss der ausgewĂ€hlte interne oder externe Mitarbeiter sowohl die nötige Fachkunde als auch ZuverlĂ€ssigkeit aufweisen.
- sowohl technische als auch juristische Kenntnisse im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung
- der Datenschutzbeauftragte muss alle mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter sensibilisieren und schulen â das erfordert gewisse Kenntnisse in PĂ€dagogik/Lehrwissenschaft in Bezug auf Erwachsenenbildung
- als zuverlĂ€ssig im Sinne des Gesetzes gilt, «wer aufgrund persönlicher Eigenschaften und Verhaltens geeignet ist, seine Aufgaben ordnungsgemĂ€ss zu erfĂŒllen». Massgebend sind insbesondere Verschwiegenheit und die FĂ€higkeit zur ObjektivitĂ€t. Interne Datenschutzbeauftragte beherbergen oftmals einen gewissen Interessenskonflikt.