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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Geschrieben von
Roger Klein
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Am 25.Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzverordnung in Kraft.

Ab dem 25. Mai 2018 entfaltet die bereits im April 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU ihre ganze Wirkung. Ab diesem Stichtag mĂŒssen Unternehmen den Datenschutz ernst nehmen, ansonsten drohen harte Strafen in Millionenhöhe. Zwei Jahre hatten die Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Mit dieser Verordnung geniessen Personendaten von EU-BĂŒrgern einen besonders starken gesetzlichen Schutz.

Im Fokus: Transparenz, AufklÀrung und aktives EinverstÀndnis der Person

Bevor ein Unternehmen Daten erfasst, muss es umfassend aufklĂ€ren: Zweck, Umfang und Dauer der Datenbearbeitung mĂŒssen klar kommuniziert werden. Auch die Rechte der betroffenen Person sind transparent und verstĂ€ndlich darzulegen. Die Einwilligung muss kĂŒnftig aktiv erfolgen — blosses Schweigen gilt nicht mehr als Erlaubnis.

ZusĂ€tzlich sind Unternehmen verpflichtet, ihre Datenverarbeitungsprozesse jederzeit nachweisen zu können: Zweck, Art, Umfang und technische Massnahmen zur Risikominimierung mĂŒssen dokumentiert sein. Auf Wunsch der betroffenen Person mĂŒssen gespeicherte Daten gelöscht werden. FĂŒr viele Unternehmen heisst das: Datenstrategie von Grund auf ĂŒberdenken.

  • UnmissverstĂ€ndliche, aktive Einwilligung der Person zur Speicherung und Nutzung ihrer Daten
  • „Recht auf Vergessen“
  • Speicherung von personenbezogenen Daten von EU-BĂŒrgern ausschliesslich innerhalb der EU
  • Sicherheit der IT-Systeme vor ungewollten Zugriffen
  • Datenschutzverstösse mĂŒssen von Unternehmen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden

Problem: cloudbasierte Dienste wie Dropbox, Google Drive oder ICloud.

Viele Unternehmen speichern Daten ĂŒber cloudbasierte Dienste wie Google Drive, Dropbox oder iCloud. Das Problem: Dabei landen sensible Kundendaten schnell ausserhalb der EU — und das verstösst gegen die DSGVO. Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten von EU-BĂŒrgern innerhalb der EU zu speichern und gegen fremde Zugriffe zu schĂŒtzen.

Problem: Datenversand per Email

Unternehmen mĂŒssen Daten vor unerwĂŒnschten Zugriffen schĂŒtzen. Beim E-Mail-Versand ist das schwierig: Daten passieren verschiedene Server weltweit, und nicht ĂŒberall gilt das gleiche Schutzniveau — in den USA etwa ein deutlich niedrigeres. Die Konsequenz: verschlĂŒsseln.

Dazu kommt, dass der Versand personenbezogener Daten per E-Mail einen Rechtfertigungsgrund nach DSGVO voraussetzt. Liegt dieser vor, muss im nÀchsten Schritt sichergestellt werden, dass beim EmpfÀnger ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Wer das ignoriert, riskiert ab Mai 2018 empfindliche Strafen.

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Über die Person

Roger Klein

GeschĂ€ftsfĂŒhrer dataloft GmbH. WordPress seit Version 3, Frauenfeld. Verantwortet bei dataloft Strategie, Architektur und KI-Integration. Baut mit Mattes und Elena rundum.dog, die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform.

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