Wie in unserem letzten Beitrag angekĂŒndigt, wollen wir uns nĂ€her mit der Thematik «IKT-Strategie» auseinandersetzen. Dazu haben wir uns das von St. Gallen vorgestellte Gesetzeswerk angeschaut. Wozu ĂŒberhaupt eine eigene Strategie fĂŒr Internet- und Kommunikationstechnik? Was bleibt Aufgabe der Regierung â und wo mĂŒssen sich weitere Akteure besser vernetzen, um vor Cyberrisiken geschĂŒtzt zu sein?
Mit IKT-Strategie und gutem Beispiel voran
Schon der erste Satz des Regelwerks trifft die Ist-Situation prĂ€zise: Die Schweiz befindet sich inmitten der Digitalisierung. Ob mit einer gezielten Strategie oder einfach im Schwimmen mit dem Strom â KMU wie Privathaushalte werden zunehmend digitaler. Vernetzung wĂ€chst, und mit ihr die Transparenz.
Was transparent ist, wird allerdings auch angreifbar. Private PCs und Firmennetzwerke schĂŒtzen sich nicht von selbst. St. Gallen listet die relevanten Gefahren klar auf:
- Cyber-KriminalitÀt, -Spionage, Sabotage und Terrorismus
- Desinformation
- Propaganda
- technische AusfÀlle
- menschliches Fehlverhalten
Was auch immer die Ursache ist â Cyberangriffe hinterlassen erhebliche SchĂ€den, nicht nur finanziell. Aus Internet und Digitalisierung zurĂŒckzuziehen ist aber keine Antwort. Also ran ans (Regel)Werk.
Regierungsaufgaben
Die Strafverfolgung bleibt Sache von Bund und Kantonen. St. Gallen hĂ€lt fest, dass die bisherige Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft gut funktioniert â eine neue Rollenverteilung ist nicht nötig. Der Bereich «Cyber-Defense» liegt ausschliesslich beim Bund.
Ziele der IKT-Strategie
PrÀvention
FrĂŒhzeitige Erkennung ist die Voraussetzung, um auf Bedrohungen reagieren zu können. Weil sich die Bedrohungslage laufend verĂ€ndert, mĂŒssen alle Akteure gleichermassen vorbereitet sein.
Resilienz
Gemeint ist die FĂ€higkeit, sich nach einem Angriff schnell zu erholen.
Kompetenz
Eine widerstandsfÀhige Struktur braucht gut ausgebildete FachkrÀfte.
ZweckmÀssigkeit
Der Zweck heiligt alle Mittel? Nicht ganz. Gerade in Regierungsangelegenheiten ist adĂ€quates Handeln gefragt â jede Regierung muss gezielt und verhĂ€ltnismĂ€ssig auf Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit reagieren können.
Zusammenarbeit
Kein Kanton bewĂ€ltigt die Herausforderungen von Digitalisierung und Cyber-Risiken allein. So vernetzt das Internet ist, so partnerschaftlich soll der Austausch zwischen allen Akteuren sein â national wie international.
Information
Auf Basis von Vorarbeiten des Bundes wird die Bevölkerung informiert. Eine gute Informationslage sorgt fĂŒr Sensibilisierung. Am wirkungsvollsten ist dabei eine zentrale Stelle fĂŒr die Informationsverbreitung.
GrundsÀtze der IKT-Strategie
Eigenverantwortung
Es gilt das Prinzip der «SubsidiaritĂ€t»: Privatpersonen und Unternehmen sind fĂŒr ihr Handeln selbst verantwortlich. Der Kanton wird aktiv, wenn Akteure sich nicht ausreichend schĂŒtzen können und das Gemeinwohl gefĂ€hrdet ist.
Risikomanagement
Diverse GrundsĂ€tze fĂŒhren zu verhĂ€ltnismĂ€ssigen Massnahmen â inhaltlich eng verwandt mit dem Ziel der ZweckmĂ€ssigkeit.
Verbindlichkeit
Ein Gesetz, das nicht verbindlich ist, ist keins. Gleichzeitig muss der Reformbedarf laufend beobachtet werden.
Kooperation
Kantone sollen ihre Ansprechpartner kennen und zusammenarbeiten, damit keine Frage der Cybersicherheit unbeantwortet bleibt. Kooperationen und nachhaltige Kontaktpflege sind dabei keine Nettigkeit â sie sind wirtschaftlich relevant.
Ăkonomie
Alle Mittel werden bedarfsgerecht und gezielt eingesetzt. Auch das lÀuft auf das Ziel der ZweckmÀssigkeit hinaus.
Die Akteure
Ein Fahrplan steht und fĂ€llt mit seinen Beteiligten. Obwohl wir uns am Beispiel St. Gallens orientieren, wollen wir uns hier etwas von den gesetzlichen Definitionen lösen â der Kanton betont selbst, dass es sich bei diesem Regelwerk nicht um eine reine IKT-Strategie handelt. Wir sind aber ĂŒberzeugt, dass die erarbeiteten VorschlĂ€ge sich genauso effizient fĂŒr KMU und Privatpersonen anwenden lassen.
Ein Kanton nimmt gegenĂŒber der Bevölkerung eine unterstĂŒtzende Rolle ein. Gleiches gilt fĂŒr die Gemeinden: Auch sie folgen dem Prinzip von Autonomie und SubsidiaritĂ€t â der Kanton greift nur ein, wenn das Gemeinwohl auf dem Spiel steht.
Interessant wird es bei Kapitel 5.3, der «Wirtschaft». Dort geht es um KMU und alle, die unternehmerisch tĂ€tig sind. Im entsprechenden Abschnitt steht, dass «namentlich fĂŒr KMU» eine kantonale Stelle fĂŒr Cyber-Sicherheit von Vorteil wĂ€re.
Umsetzung einer IKT-Strategie
Gesetzliche Vorgaben sind fĂŒr alle Beteiligten hilfreich: Sie liefern Schutz und Leitlinien, die sich auch intern umsetzen lassen. Wie eingangs angedeutet â die beste Strategie nĂŒtzt wenig, wenn niemand den Beispielen folgt. Warum also nicht an einer unternehmerischen IKT-Strategie arbeiten und die Akteure auf Regierungsebene im Ernstfall entlasten?
Weder die Ziele noch die GrundsĂ€tze einer IKT-Strategie sind unrealistisch. Alle Punkte taugen als Orientierung, um dich als Privatperson oder Unternehmen in puncto Cyber-Sicherheit solide aufzustellen. Hier sind die VorschlĂ€ge aus dem Kapitel «Umsetzung» auf KMU-GeschĂ€ftsfĂŒhrungsebene ĂŒbertragen:
- Cyber-Schutz gehört fest in die Schwerpunkt-Planung des Unternehmens â inklusive Ressourcenplanung und Controlling.
- Ohne Ziele kein Plan: Hast du deine Unternehmensziele bereits klar definiert? Falls nicht, jetzt ist der richtige Moment â und integriere dabei konkrete Ziele im Bereich Cyber-Sicherheit.
- Wie steht es um den Cyberschutz bei deinen GeschÀftspartnern und Kunden? Kooperationen eröffnen mitunter unerwartete Möglichkeiten. Erfahrungsaustausch ist auch in Cyber-Angelegenheiten unterschÀtzt.
- Ruf dir die Punkte unter dem Kapitel «Ziele» nochmal ins GedĂ€chtnis: Gibt es in deinem Betrieb klare Massnahmen fĂŒr den Fall einer Cyber-Attacke? Stehen im Notfall die nötigen Mittel bereit?
- Du setzt auf die Kompetenz deiner Mitarbeitenden â vergiss dabei nicht, dass Transparenz und klare Kommunikation seitens der GeschĂ€ftsfĂŒhrung die Grundlage fĂŒr Vertrauen sind. Und: Schulungen zur Sensibilisierung fĂŒr Cyber-Risiken zahlen sich aus.