Der europĂ€ische Gerichtshof sorgt mit seinem jĂŒngsten Urteil zum Privacy Shield fĂŒr reichlich Aufregung. Die bisherige Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA ist nun Geschichte. Das Urteil birgt gravierende Folgen fĂŒr alle europĂ€ischen Unternehmen, die mit amerikanischen Betrieben und Kunden zusammenarbeiten.
Was ist der Privacy Shield?
Auch bekannt unter der genaueren Bezeichnung «EU-US Privacy Shield», handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der EuropÀischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Eine zustÀndige Kommission handelte im Jahr 2016 einen Beschluss aus, der besagt, dass die amerikanischen Vorgaben zum Datenschutz dem europÀischen Standard entsprechen.
Die Vereinbarung dreht sich insbesondere um den Transfer von Daten zwischen den Mitgliedsstaaten. Eine der Voraussetzungen war auch, dass EU-BĂŒrger die Möglichkeit einer Klage erhalten, sofern ihre Datenschutzrechte innerhalb der USA verletzt werden.
Derselbe KlÀger vor dem EuGH
Wichtig zu wissen: Das Privacy Shield ersetzte eine frĂŒhere, Ă€hnliche Lösung. Vor 2016 galt das sogenannte Safe Harbor-Abkommen. Damals klagte ein österreichischer Jurist vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof.
Maximilian Schrems zog erneut bis zur obersten Instanz. Kern seiner Klage: Der Facebook-Konzern ĂŒbermittelte auf Basis von Standardklauseln Personendaten an die Mutterfirma in den USA.
Diese Standardklauseln erfĂŒllten die Anforderungen des Privacy Shields â nicht aber die der DSGVO. Die Entscheidung des EuGH war damit folgerichtig: Das Privacy Shield wurde fĂŒr nichtig erklĂ€rt.
Privacy Shield zu „standardisiert“?
Der EuGH hĂ€lt fest, dass die Einhaltung der Standardklauseln grundsĂ€tzlich ausreicht â sie aber kein Alleinstellungsmerkmal sind. Das heisst: Derselbe Datenschutz muss auch im EmpfĂ€ngerland gelten. Wer Daten ĂŒbertrĂ€gt, muss das selbst prĂŒfen.
Alle eingesetzten Klauseln mĂŒssen nicht nur inhaltlich den Anforderungen entsprechen â sie mĂŒssen auch tatsĂ€chlich angewendet werden, nicht bloss anwendbar sein.
FĂŒr eine Privacy-Shield-Zertifizierung genĂŒgte bislang eine schriftliche Verpflichtung und ein Listeneintrag. Eine Zusicherung des amerikanischen BĂŒros fĂŒr Nachrichtendienste sollte sicherstellen, dass die bekannt strengen US-Ăberwachungsmassnahmen nicht fĂŒr den Zugriff auf Daten von EU-BĂŒrgern genutzt wĂŒrden.
Privacy Shield von Anfang an unter starker Kritik
Das Abkommen stand von Beginn an auf wackligem Fundament. Teile der Vereinbarung entstanden kurz vor der amerikanischen PrĂ€sidentschaftswahl. Aus einer Klageschrift ging hervor, dass US-Recht in vielen FĂ€llen weiterhin vor europĂ€ischem stehe. Der Zugriff auf personenbezogene Daten soll zwar die Ausnahme sein â beispielsweise aus GrĂŒnden der nationalen Sicherheit â, bleibt unter bestimmten Bedingungen aber möglich.
Viele BĂŒrgerrechtsorganisationen und DatenschĂŒtzer lehnten das Privacy Shield vollstĂ€ndig ab. Kritisiert wurde vor allem, dass das Abkommen kein echtes Gesetz sei, sondern eher eine «Sammlung von SchriftstĂŒcken». Dem neu eingesetzten Ombudsmann fehlten zudem die nötigen Befugnisse â und als Beamter des US-Aussenministeriums war er kaum eine unabhĂ€ngige Partei.
Folgen des Urteils
Alle Betriebe, die Daten auf Grundlage des Privacy Shields verarbeiten, mĂŒssen jetzt handeln. Ein paar konkrete Wege, wie du den Datenschutz mit deinen Vertragspartnern sicherstellst:
- Die genannten Standardklauseln sind nicht grundsĂ€tzlich ungĂŒltig. Du musst aber prĂŒfen, ob im Drittland gleichwertige und wirksame Rechte bestehen. Ist das nicht der Fall, sind EU-Standardklauseln die bessere Wahl.
- Es gibt eine Ăbergangsfrist. Nutze sie, um betroffene Prozesse und DatenflĂŒsse zu identifizieren und umzustellen.
- Wo möglich, ist die VerschlĂŒsselung von Personendaten vor der Ăbertragung ein rechtssicherer Weg.
- Ebenfalls rechtsgĂŒltig: die vorherige (und ausfĂŒhrliche!) Einwilligung der betroffenen Personen zur Verarbeitung ihrer Daten.