Viele Arbeitnehmer fragen sich tagtäglich, ob sie die Aufgaben des Chefs überhaupt ausführen müssen. Hier ein kurzer Überblick, was du für deinen Chef machen musst – und was gegen das Gesetz verstösst.
Beispiel eines Arbeitnehmers
Beginnen wir mit einem konkreten Beispiel. Stell dir vor: Du bist seit über zehn Jahren Assistent und rechte Hand deines Chefs. Er baute das Unternehmen über Jahre auf, brachte es zum Erfolg – du immer an seiner Seite, immer gut behandelt. Jetzt möchte er aus finanziellen Gründen die Putzfirma nur noch alle zwei Wochen kommen lassen. An den übrigen Tagen sollst du selbst putzen.
Darf Ihr Chef Sie zwingen, ein Putzlappen in die Hand zu nehmen?
Die Antwort ist klar: Nein. Du hast einen Arbeitsvertrag als rechte Hand des Geschäftsführers. Du musst nur Arbeiten verrichten, die deinem Arbeitsvertrag entsprechen. Reinigungsarbeiten kann der Chef nicht verlangen – ausser, das ist vertraglich ausdrücklich so geregelt.
Was ist zumutbar?
In vergleichbaren Gerichtsfällen entschied man, dass von einer Sekretärin erwartet werden kann, Kaffee für Kunden an Sitzungen zu bringen oder die Blumen beim Eingang zu giessen. Analog wäre es hingegen unzumutbar, wenn ein Automechaniker die Auflage bekommt, die Mitarbeitertoiletten zu putzen.
Viele Arbeitnehmer haben Angst um ihre Stelle und folgen trotzdem. Das ist menschlich verständlich – aber du musst nicht jede «Drecksarbeit» übernehmen. Normale Weisungen des Chefs führst du sauber aus. Aufgaben, die klar ausserhalb deines Vertragsprofils liegen, nicht.
Was darf der Chef und was nicht?
Überstunden Ja/Nein, wie viele?
Überstunden musst du grundsätzlich leisten, solange sie notwendig und zumutbar sind. Unzumutbar wird es, wenn sie zur Gewohnheit werden, deine Gesundheit belasten oder andere Pflichten verunmöglichen.
Ein Bundesgericht entschied, dass du als Arbeitnehmer nicht über längere Zeit täglich 1,6 Überstunden leisten musst. Verweigern darfst du die Arbeit trotzdem nicht – was sich widersprüchlich anfühlt. Die Logik dahinter: Führe die Arbeit weisungskonform aus, erkläre dem Arbeitgeber danach konkret, ab wann die Belastung nicht mehr zumutbar ist.
Ferienvorschriften vom Chef an die Arbeitnehmer?
Nach Arbeitsgesetz darf der Chef den Zeitpunkt der Ferien bestimmen. Er ist aber verpflichtet, so weit wie möglich auf deine Wünsche einzugehen. Ferien, die der Chef festlegt, müssen zwei bis drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden. Ausserdem müssen zwei zusammenhängende Wochen pro Jahr gewährleistet sein. Tageweise oder sehr kurzfristige Ferien musst du nicht akzeptieren.
Büroraum der Arbeitnehmer – vom Einzel- in ein Grossraumbüro?
Ja – die Zuweisung von Arbeitsplätzen gehört zum Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der Chef sollte dir zuliebe den bestmöglichen Komfort bieten, muss aber in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitsplatzgestaltung einhalten: Fläche, Lärm, Beleuchtung und so weiter.
Datenschutz – Foto auf der Firmenseite?
Dein Bild darf nur veröffentlicht werden, wenn du damit einverstanden bist – entweder durch ausdrückliche Zustimmung oder weil es im Arbeitsvertrag klar geregelt ist.
Was darf der Chef und was nicht?