Die modernisierte Datenschutzkonvention (DSK) des Europarates wird laut Nationalrat ins Schweizer Recht ĂŒberfĂŒhrt.
Am 13. MĂ€rz 2020 stimmte der Schweizer Nationalrat fĂŒr die Ratifizierung der modernisierten DSK. 185 Abgeordnete sprachen sich dafĂŒr aus, 6 enthielten sich. Im Mai folgt die Abstimmung im StĂ€nderat â fĂ€llt sie positiv aus, dĂŒrfte der internationale Datenverkehr fĂŒr die Schweiz spĂŒrbar einfacher werden. Die Folgen sind nicht unumstritten: Mehr Pflichten fĂŒr Datenschutzverantwortliche auf der einen Seite, mehr Schutz fĂŒr Betroffene auf der anderen.
Die EuropĂ€ische Datenschutzkonvention â Ein Ăberblick
Die Datenschutzkonvention des Europarates wurde 1981 erarbeitet, trat 1985 in Kraft und wurde 1997 auch von der Schweiz ratifiziert. Bis heute ist sie das einzige international bindende Rechtsinstrument im Bereich Datenschutz.
Die letzten Jahre haben den Druck auf eine Ăberarbeitung deutlich erhöht: Technologische Entwicklungen und der Wandel zur digitalisierten Gesellschaft liessen sich mit der alten Version kaum mehr abbilden. Die 2016 verabschiedete Neufassung betont das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung deutlich stĂ€rker â rund 30 Staaten haben sie bislang unterzeichnet.
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz ĂŒber den Datenschutz von 1992 den Umgang mit personenbezogenen Daten. ErgĂ€nzt wird es durch Verordnungen und Empfehlungen; die Verfassung schĂŒtzt Personendaten zusĂ€tzlich.
Inhaltlich bildet die modernisierte DSK das europaweit gĂŒltige VerstĂ€ndnis von Datenschutz ab â konkreter und ausgebaut gegenĂŒber dem Stand vor der Digitalisierung. Der prinzipienbasierte Ansatz unterscheidet sie dabei klar von der vieldiskutierten EU-DSGVO.
Meinungen zur DSK aus dem Nationalrat
Matthias Jauslin, Sprecher der Staatspolitischen Kommission (SPK), sprach sich klar fĂŒr eine baldige ĂberfĂŒhrung ins Schweizer Recht aus. Mit der Ratifizierung wĂŒrde die Schweiz offiziell zu den rund 30 Unterzeichnerstaaten gehören â ein Signal, das auch europarechtlich Gewicht hat.
Der Hintergrund ist konkret: Bis Mai 2020 bewertet die EU im Rahmen des DatenschutzĂ€quivalenzverfahrens, ob die Schweizer Datenschutzbestimmungen den gĂ€ngigen Standards entsprechen. Ob ein Staat die Konvention bereits ratifiziert hat, fliesst in diese Bewertung ein. Ohne positives Ăquivalenzurteil wird der Transfer von Personendaten aus der EU in die Schweiz aufwĂ€ndiger â ein zusĂ€tzlicher Schritt beim Datenschutz wĂ€re dann jeweils nötig.
Die SPK betonte, dass die DSK in erster Linie den umfassenden Schutz von Personen und ihrer Persönlichkeitsbereiche anstrebt. Im Fokus: das Recht auf Auskunft und der Umgang mit automatisierten Einzelentscheidungen. Betroffene sollen mehr Möglichkeiten erhalten, ihre eigenen Daten zu schĂŒtzen.
FĂŒr Datenschutzverantwortliche bringt die DSK neue Pflichten. Bestimmte Datenschutzverletzungen mĂŒssen nach dem Inkrafttreten umgehend an die zustĂ€ndigen Behörden gemeldet werden. Betroffene Personen sind ĂŒber eine etwaige Datenbeschaffung zu informieren. Dazu kommt eine FolgeabschĂ€tzung, die unter anderem die Verankerung neuer DatenschutzgrundsĂ€tze in technischen Prozessen umfasst â mit Blick auf RechtkonformitĂ€t und gleichzeitig auf Nutzerfreundlichkeit der verpflichtenden Voreinstellungen.
Vorbildwirkung der Schweiz
Justizministerin Karin Keller-Sutter bezeichnete die modernisierte Datenschutzkonvention als wichtigen Schritt fĂŒr die Schweiz als Wirtschaftsstandort. Die Einbettung europaweiter Regelungen ins Schweizer Rechtssystem sei eine der zentralen Voraussetzungen fĂŒr einen reibungsloseren internationalen Datenaustausch.
Dazu kommt die Signalwirkung: Mit einem Beitritt zur DSK bekennt sich die Schweiz zur standardisierten Regulierung des Datenverkehrs. Nach aussen zeigt das, dass das Land ein rechtssicherer Standort fĂŒr Investitionen und Forschung ist.
Jetzt liegt der Ball beim StĂ€nderat. Noch im Mai entscheidet er, ob die Ratifizierung kommt. Die nötigen GesetzesĂ€nderungen werden bereits in der parlamentarischen Beratung diskutiert â ein gutes Zeichen.