Google lockert aufgrund der Krise die „My Business“ Richtlinien

Geschrieben von
Roger Klein
google maps - My Business Richtlinien

Dass auch innerhalb der berühmten Google-Maschinerie bereits diverse Massnahmen getroffen wurden, um fachgerecht auf Krisenzeiten zu reagieren, haben wir in einigen weiteren Artikeln schon näher beleuchtet. Heute befassen wir uns mit der brandaktuellen Lockerung von den Google-My-Business (GMB) Richtlinien, die unerwartet Namenszusätze gestattet.

Am 01.04.2020 wurde vonseiten des verifizierten GMB Twitter-Accounts ein Beitrag in Umlauf gebracht, der seitdem für brandheisse Diskussionen sorgt. Darin hiess es übersetzt: „Neue Öffnungszeiten? Nur Lieferung? COVID-19-Updatebeiträge werden oben in deinem Geschäftsprofil bei der lokalen Suche angezeigt.“ Reale Krisenreaktion oder bloss ein (unangebrachter) Aprilscherz? Wir klären das auf!

My Business – Die kostenlose Selbstpräsentation für Unternehmen

Was ist das überhaupt genau, dieses „Google My Business“? Viele Unternehmen nutzen den Dienst bereits, ohne sich dem eigentlichen Nutzen bewusst zu sein – geschweige denn, daraus den maximalen Effekt zu ziehen.

Die Plattform liefert Besuchern ein Online-Dashboard, auf dem sie sich über Firmenauftritte informieren können. Geschäftseinträge in My Business werden in Maps veröffentlicht und erhalten damit quasi automatisch einen zugehörigen Standort. Da alle Google-Dienste eng miteinander verknüpft sind, war es noch nie so einfach, ein Unternehmen im Web zu platzieren.

Qualifikation für GMB

So simpel es klingt, so leicht ist es de facto auch: Der einzige wesentliche Grundsatz, um sein Geschäft für einen Eintrag in My Business qualifizieren zu können, ist das Bestehen persönlichen Kundenkontakts. Wer für seine Kundschaft erreichbar ist und/oder sie beliefert, hat Anrecht auf den Geschäftseintrag.

Tatsächlich erstellt Google eine Vielzahl der Einträge eigenständig. Der Geschäftsinhaber kann sich im Nachhinein als Inhaber verzeichnen und den eigenen My-Business-Auftritt nach Belieben gestalten.

Kleiner Aufwand, grosses Potenzial

Selbst wenn die öffentliche Präsenz bereits vorhanden ist, greifen für alle Betreiber weitere Richtlinien. Kümmert sich der Geschäftsinhaber nicht selbst darum, dauert es nicht lange, bis Google-Nutzer ihrerseits Informationen vorschlagen, die dem Firmenprofil hinzugefügt werden.

  • Branche/Kategorie
  • Öffnungszeiten
  • Anschrift und Kontaktdaten

sind dabei nur die Schlüsselelemente, die mit einem entsprechenden Eintrag daherkommen.

Die praktische Plattform lässt sich bei Bedarf zusätzlich mit Bildern, Firmenlogo, speziellen Angeboten oder gar der Bereitstellung von Speisekarten erweitern. Während die Branchen strikt vorgegeben sind und kein offizielles Verzeichnis fehlende Inspiration liefert, fällt es vielen Unternehmen schwer, sich korrekt darzustellen – sie greifen auf professionelle Unterstützung zurück. Es existieren Marketingagenturen, die sich konkret auf die GMB-Präsentation spezialisieren.

Der Nutzen aller GMB-Bemühungen liegt auf der Hand: Interessenten stossen bei ihrer Suche auf Google-Treffer und sehen relevante Informationen ohne weitere Klicks. Sie profitieren über die Bewertungsmöglichkeit von echten Kundenrezensionen. Über Bilder, Wegbeschreibung und Co. erhalten sie Eindrücke, für die sie sich nicht erst zu einem direkten Besuch überwinden müssen. Kurz: zielgerichteter Aufbau geschäftlicher Kontakte und Kaufinteresse – kostenfreie Werbung.

Richtlinien sollen für vereinheitlichten, seriösen Umgang sorgen

Neben den erwähnten vorgegebenen Kategorien gibt es diverse weitere Richtlinien, deren Einhaltung sich Geschäftstreibende mit ihrem Auftritt verpflichten. Die dafür bereitgestellte Google-Hilfe liefert einen Fachtext, der sage und schreibe 2.000 Wörter umfasst – und das, ohne Drop-Down-Elemente aufzuklappen. Nachvollziehbar, warum einige Firmen externe Unterstützung hinzuziehen.

Grob umrissen behandeln die Richtlinien Vorgaben für die Unterscheidung qualifizierter und unqualifizierter Einträge sowie entsprechende Ausnahmen, die Inhaberschaft, Auswahl der richtigen Kategorie, Unternehmensbeschreibung, Kontaktdaten und nicht zuletzt Leistungsübersichten.

Damit nähern wir uns des Pudels Kern. Mit zwei Arten von Leistungsübersichten ordnet sich das Geschäft entweder der Gastronomie oder dem Dienstleistungssektor zu. Bei ersterem entsteht daraus üblicherweise eine Speise- und Getränkekarte, bei letzterem eine Auflistung der angebotenen Leistungen.

Corona führt zu Novum innerhalb der Richtlinien-Auslegung

Corona beeinflusst die wirtschaftliche Unternehmensstellung enorm – kleinere Betriebe sind unmittelbar betroffen. Fliessbänder stehen still, Lagerbestände sind ausgeschöpft, Geschäfte müssen geschlossen bleiben, soziale Kontakte sind aufs Minimum beschränkt. Dem lokalen Anbieter scheint es schier unmöglich, seinen Betrieb aufrechtzuerhalten.

Nicht nur auf der offiziellen GMB-Hilfeseite wird Soforthilfe angeboten. Zuletzt aktualisiert am 30.03.2020 empfiehlt Google, das Unternehmensprofil zu aktualisieren und auf die herrschende Krisenzeit anzupassen. Neben der Änderung von Öffnungszeiten, vorübergehenden Schliessungen oder gezielter Beitragserstellung, um die Kundschaft über Änderungen auf dem Laufenden zu halten, wurde die einzigartige Möglichkeit geschaffen, Firmenzusätze in den Namen aufzunehmen.

Normalerweise streng untersagt, plötzlich angeraten? Kein Aprilscherz!

In der Tat! Wortwörtlich besagen die Richtlinien: „Es ist nicht erlaubt, dem Namen eines Unternehmens unnötige Informationen hinzuzufügen“. Die Firma hat sich namentlich genau so darzustellen, wie sie es im „normalen Geschäftsbetrieb“ tut. Da das auf der Homepage beispielhaft verwendete Mustercafé ein Café ist, wird nichts anderes geduldet. Bei Nichtbeachtung droht eine Sperrung. Damit waren auch ergänzende Slogans verboten, die den Betrieb etwas krisensicherer gestalten könnten.

Die Betonung liegt auf „waren„. Man ist fast verleitet zu sagen, „dank“ Corona steht Unternehmen nun das Tor offen, ihre Namenseinträge mit Zusätzen zu versehen, um allen Nutzern auf einen Blick anzuzeigen, wie der momentane Status aussieht: Liefert das kleine Restaurant um die Ecke aufgrund der Corona-Krise direkt nach Hause? Darf man sich die Lebensmittel vom Tante-Emma-Laden persönlich abholen? Nur zwei Beispiele zu unzähligen Auslegungen.

Der Teufel muss sich vorerst nicht im Detail verstecken

Nachfolgend veranschaulichen wir noch einmal näher, wie die Gestaltung besagter Namenszusätze beziehungsweise GMB-Updates aussehen könnte, damit du dich trotz Corona-Krise klar in My Business positionieren kannst und deine Kunden effektiv abholst:

  • Das Restaurant, das normalerweise reiner Lokalbetrieb ist und jetzt ausnahmsweise liefern möchte, lässt sich mit dem Zusatz „Lieferservice“ kurzerhand erweitern.
  • Dasselbe gilt für Gaststätten, die ihre Speisen nunmehr zur Abholung anbieten – hier wäre beispielsweise der Zusatz „Zum Mitnehmen“ angebracht. Eventuell darf auch ein Anglizismus wie „Takeaway“ verwendet werden.
  • Du hast aufgrund der Corona-Umstände einen geänderten Standort oder bietest andernorts angepasstes Warensortiment an? Hinterlege das in GMB und lotse deine Kunden an die richtige Stelle.
  • Kommuniziere geänderte Öffnungszeiten deutlich – das gilt zum Beispiel auch für abweichende Kontaktdaten.
  • Falls du es nicht längst tust, nutz insbesondere jetzt die Leistungsübersicht. Hier kannst du abgewandelte Speisekarten und Serviceleistungen präsentieren.

Notfallplan zu Krisenzeiten

Die offizielle Verlautbarung ist aus der Corona-Krise heraus entstanden und wird zeitlich befristet sein. Alles, was über die gezeigten Beispiele hinausgeht oder die Einschätzung der Befristung betrifft, basiert bis dato auf Gerüchten und Foren-Diskussionen. Auch Google möchte bis auf den Twitter-Post noch keine nähere Stellungnahme abgeben – der Konzern ist mit COVID-19 ähnlich beschäftigt wie die übrige Bevölkerung.

Eines lässt sich aber klar sagen: Lass dich nicht von der Krise übermannen, sondern bleib aktiver Mitgestalter. Bleib nicht bloss am Ball – spiel ihn auch weiter. Nutz deinen GMB-Auftritt, entdecke neue Funktionen, seien sie auch zeitlich begrenzt, und mach sie dir zunutze. Denk bei allem, was du im Internet tust, an die altbewährten Sprichworte „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ und „Alles, was nicht offiziell verboten ist, ist automatisch erlaubt“. Denn genau diese Thematik begegnet uns heute mit GMB-Richtlinien plus Corona-Krise.

Tags: Features & FunktionenGoogleUpdates & Releases
Über die Autor:in

Roger Klein

Geschäftsführer dataloft GmbH. WordPress seit Version 3, Frauenfeld. Verantwortet bei dataloft Strategie, Architektur und KI-Integration. Baut mit Mattes und Elena rundum.dog, die grösste deutschsprachige Hunde-Wissensplattform.

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