Nachdem das EuGH-Urteil zum Privacy Shield nach wie vor für reichlich Aufruhr sorgt, muss auch Google eine gangbare Alternative finden. Seit Anfang August versendet der Konzern entsprechende Info-Mails über neue Regelungen. Die Informationen betreffen insbesondere Nutzer von AdSense.
Google nach Urteil zum Privacy Shield unter Zugzwang
Google gilt als Plattform und zugleich Anbieter von Werbeprodukten als sogenannter Unterauftragsverarbeiter. Für jegliche Verarbeitung von Daten muss eine entsprechende gesetzliche Regelung her. Datenschutz ist ein brandheisses Thema — nicht erst seit den jüngsten Gerichtsurteilen. Grosskonzerne wie Google, aber auch Social-Media-Kanäle wie Facebook, arbeiten mit Drittanbietern zusammen. Die Anzahl der Datenübermittlungen ist dementsprechend enorm.
Bis dato galt bei Google, wie bei den meisten Konkurrenten, das Privacy Shield. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärte es jedoch für nichtig. Nach einer überraschend kurzen Übergangsfrist passte Google seine Datenschutzklauseln an.
Standardvertragsklauseln statt Privacy Shield bei Google
In Googles Sicherheitscenter sind die Bedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung zu finden. Kunde ist in diesem Fall der Nutzer des AdSense-Dienstes. Bei AdSense handelt es sich um ein Monetarisierungsprogramm, das bei Buchung Werbung — besser bekannt als Ads — auf der Webseite des Kunden ausspielt.
Die Standardvertragsklauseln von Google, die nun das Privacy Shield ersetzen, sind lang und zäh zu lesen. Auf den ersten Blick ist zudem nicht ersichtlich, was sich genau geändert hat. Betroffene Kunden sollten daher zusätzlich die Info-Mail von Google prüfen.
Was ins Auge fällt: der häufige Bezug auf Standardvertragsklauseln. Das Privacy Shield hingegen findet keinerlei Erwähnung mehr. Der Kern der Sache — Urteil wie Googles Zwang zur Anpassung — dürfte unter Nummer 10 der verlinkten Bedingungen zu finden sein. Wer noch genauer hinsieht, findet dort den Verweis auf Googles Standard Contractual Clauses.
Kläger ist mit Googles Alternative nicht zufrieden
Der Kläger, der seinerzeit sowohl das Privacy Shield als auch dessen Vorgänger, das Safe-Harbour-Abkommen, erfolgreich zu Fall brachte, kommunizierte zwischenzeitlich, dass er mit Googles neuer Lösung ebenso wenig einverstanden ist.
Bei besagtem Kläger handelte es sich um den Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems. Nachdem Google den Wechsel vom Privacy Shield auf Standardvertragsklauseln kommuniziert hatte, reagierte Schrems mit einem gehässigen Post via Twitter. Seiner Aussage nach handelt es sich bei Googles Alternative um eine «Drei-Affen-Lösung» — gemeint ist das Motto «nichts sehen, nichts hören und nichts sagen». Dazu setzte Schrems einen Hashtag, der übersetzt so viel bedeutet wie «auf der Suche nach Ärger».
Die Reaktion von Max Schrems auf Twitter klingt beinahe danach, als würde demnächst eine neue Klage vor Gericht ins Haus stehen. Wir bleiben an dem Fall dran und informieren dich, sobald es etwas Neues gibt.