Die Zukunft der Barrierefreiheit im Netz: Alles, was Sie über das neue BFSG wissen sollten

Geschrieben von
Miriam Schäfer
BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) könnte auch für dich relevant sein – besonders wenn du Websites und Webshops international betreibst oder EU-rechtskonform aufgestellt sein musst. Ab dem 28. Juni 2025 gilt es in Deutschland. Es regelt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – einschliesslich Websites und Onlineshops.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juli 2021 verabschiedet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht um. Ziel: Websites und Onlineshops für alle Nutzer zugänglich machen – unabhängig von Einschränkungen.

Das BFSG bringt bestehende Regelwerke auf einen gemeinsamen Nenner: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden an die EU-Richtlinie angeglichen. Das schafft einheitliche Anforderungen – europaweit.

Den vollständigen Gesetzestext findest du hier: https://bfsg-gesetz.de/

Was bedeutet dies für Webseiten und Webshops?

Das BFSG verpflichtet Webseitenbetreiber und Webshop-Betreiber, ihre Online-Präsenzen barrierefrei zu gestalten. Wer das nicht tut, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Für Webseitenbetreiber heisst das konkret: Die Seite muss so aufgebaut sein, dass Menschen mit Behinderungen sie problemlos nutzen können. Das umfasst

  • klare und verständliche Sprache
  • alternative Texte für Bilder, damit Screenreader sie beschreiben können
  • eine einfache Navigation durch die Webseite

Für Webshop-Betreiber gilt dasselbe Prinzip: Wer Produkte und Dienstleistungen anbietet, muss den Zugang für alle sicherstellen. Dazu gehören

  • skalierbare Schriftarten
  • gut lesbare Farbschemata mit ausreichend Kontrast
  • ein barrierefreier Checkout-Prozess

Kurz gesagt: Deine Online-Präsenz muss die BFSG-Anforderungen abdecken – rechtlich und aus Fairness gegenüber allen Nutzern. Im Beitrag Digitale Barrierefreiheit findest du viele nützliche Informationen zur barrierefreien Gestaltung deiner Website.

Klare und verständliche Sprachen auf Webseiten

Klare Sprache ist kein Nice-to-have – sie entscheidet, ob deine Webseite wirklich für alle zugänglich ist. Verzichte auf Fachjargon und komplizierte Ausdrücke. Kurze Sätze, klare Absätze, einfache Formulierungen. Das hilft Menschen mit Behinderungen – und ehrlich gesagt allen anderen auch.

Farbschemata für Webseiten

Ein gut lesbares Farbschema ist eine der einfachsten Massnahmen für mehr Barrierefreiheit. Text und Hintergrund brauchen ausreichend Kontrast. Grelle oder schlecht unterscheidbare Farbkombinationen schliessen Nutzer aus – unabhängig von Bildschirmauflösung oder Sehfähigkeit. Lass dich von unserem Beitrag zur Psychologie des Webdesigns inspirieren.

Skalierbare Schrift

Skalierbare Schriftarten geben Nutzern die Kontrolle über die Textgrösse. Wer schlecht sieht, kann vergrössern – ohne dass das Layout bricht. Achte darauf, dass deine Webseite das zulässt und dass die gewählte Schriftart auch in kleineren Grössen noch gut lesbar bleibt.

Alternative Bilder, Unterstützung von Screenreadern

Für Menschen mit Sehbehinderungen sind Alt-Texte keine Kür, sondern Pflicht. Screenreader lesen sie vor – und beschreiben so den Bildinhalt. Jedes Bild auf deiner Webseite braucht einen aussagekräftigen Alt-Text, der den Inhalt tatsächlich beschreibt. Kein «Bild1.jpg», kein Leerfeld.

Einfache Webseiten-Navigation

Eine klare, konsistente Navigation hilft allen – Menschen mit Behinderungen besonders. Nutzer müssen sich schnell orientieren können, ohne zu suchen oder zu rätseln. Verwende aussagekräftige Linktexte und Menübezeichnungen, die wirklich beschreiben, wohin sie führen.

Mehr dazu in den Beiträgen Strategien fürs Linkbuilding und Linkbuilding-Fehler mit dieser Checkliste vermeiden.

Benutzerfreundlicher Checkout

Ein barrierefreier Checkout ist für Webshops nicht optional. Teile den Prozess in klar strukturierte Schritte auf, vermeide unnötige Komplexität und gib Nutzern an jedem Punkt klare Anweisungen. Formulare und Eingabefelder müssen einfach zu bedienen sein – auch für jemanden, der eine Tastatur statt eine Maus nutzt. Das verbessert die Barrierefreiheit und macht den Kauf für alle angenehmer.

Tags: RechtWebseiteWebshop
Über die Autor:in

Miriam Schäfer

Social Media und redaktionelle Inhaltspflege rundum.dog seit April 2026. Schreibt für dataloft zu Datenschutz, Online-Recht, Social-Media-Trends und KI-Themen.

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