Cybermobbing betrifft immer mehr Menschen – und die Schweiz ist keine Ausnahme. Anonymität im Netz und die ständige Erreichbarkeit über digitale Kanäle machen es leicht, jemanden wiederholt zu beleidigen, zu bedrohen oder blosszustellen. Die Täter kommen oft ungestraft davon, der Schaden bleibt sichtbar. Die Schweizer Politik hat reagiert: Ein eigenes Gesetz soll her.
Cybermobbing als wachsendes Problem
Cybermobbing heisst: jemanden absichtlich und wiederholt über digitale Kanäle belästigen, beleidigen oder bedrohen. Das kann Hassnachrichten in sozialen Medien sein, Bedrohungen per E-Mail, oder das Streuen von diffamierenden Inhalten auf Plattformen.
Was das Problem von klassischem Mobbing unterscheidet: Es passiert öffentlich, weltweit, rund um die Uhr. Ein belastendes Bild, ein Screenshot, ein Post – einmal online, kaum noch vollständig löschbar.
Öffentlich und dauerhaft – das ist die eigentliche Schwere. Physisches Mobbing findet oft in geschlossenen Räumen statt und endet irgendwann. Cybermobbing bleibt.
Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Twitter vereinfachen das zusätzlich: Fake-Accounts lassen sich in Minuten erstellen. Angriffe laufen in einem Raum ab, der für alle zugänglich ist. Betroffene stehen dem oft hilflos gegenüber – der Schatten folgt ihnen ins Netz, wohin sie auch gehen.
Warum die strafrechtliche Verfolgung schwierig ist
Das grösste Hindernis ist die Anonymität. Täter verschleiern ihre Identität hinter Fake-Profilen und anonymen Accounts. Für Strafverfolgungsbehörden wird es damit äusserst schwierig, Hassnachrichten einem echten Menschen zuzuordnen.
Dazu kommt die Rechtslage: Beleidigung und Bedrohung sind im analogen Strafrecht klar geregelt. Im digitalen Raum verschwimmen diese Grenzen. Manche Täter glauben schlicht, dass sie wegen der Anonymität nicht greifbar sind – und sie liegen damit oft nicht ganz falsch.
Kurz gesagt: Die Technologie ist dem Recht voraus. Der Druck, das zu ändern und Betroffene besser zu schützen, ist entsprechend gewachsen.
Neuer Gesetzesentwurf gegen Cybermobbing in der Schweiz
Den ersten konkreten Schritt machte die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter mit einer parlamentarischen Initiative: Sie wollte Cybermobbing als eigenen Straftatbestand verankern – eine klare rechtliche Handhabe für Betroffene.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung des Strafgesetzbuchs vor. Ein spezifischer Paragraph soll die systematische Beleidigung, Bedrohung, Blossstellung oder Belästigung über digitale Kanäle unter Strafe stellen. Erfasst werden sollen alle Formen digitaler Belästigung über soziale Netzwerke, Messaging-Dienste oder Foren.
Zwei Punkte stehen dabei im Fokus: Wiederholung und Schwere des Vorfalls. Wer sich der systematischen Belästigung schuldig macht, soll mit härteren Strafen rechnen müssen.
Auch das Verbreiten von diffamierenden oder privaten Bildern soll strafbar werden. Und: Die Initiative adressiert direkt das Anonymitätsproblem – Plattformen sollen bei strafrechtlichen Ermittlungen verpflichtet werden können, die Identität von Tätern offenzulegen.
Der Verlauf: Wie ging es bisher voran?
- Dezember 2019: Gabriela Suter reicht die parlamentarische Initiative ein, um Cybermobbing als eigenen Straftatbestand zu etablieren.
- Oktober 2020: Der Nationalrat stimmt der Initiative zu und beauftragt die Rechtskommission, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
- Der Bundesrat gibt eine erste Empfehlung ab, in der er die Schaffung eines neuen Straftatbestandes ablehnt – empfiehlt aber eine strengere Anwendung bestehender Normen.
- Juni 2023: Der Ständerat nimmt die parlamentarische Initiative an (23 zu 18 Stimmen).
- September 2023: Der Nationalrat stimmt ebenfalls dafür; die Rechtskommission beginnt mit der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage.
- März 2024: Die Rechtskommission des Nationalrats arbeitet an einer konkreten Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Initiative.
Ist-Stand: Der Gesetzesentwurf wird derzeit in der Rechtskommission des Nationalrats geprüft und könnte bald zur Abstimmung kommen.
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