Der Datenschutz X steht vor einer neuen Herausforderung: Stell dir vor, deine Tweets auf der Plattform dienen dazu, eine Künstliche Intelligenz zu optimieren – ohne dass du davon weisst oder zugestimmt hast. Seit einer stillen Änderung der Nutzungsbedingungen im September 2023 nutzt X deine Daten für seine Algorithmen und den Chatbot Grok. Was für die Plattform ein Fortschritt ist, stellt für dich als Nutzer ein Problem dar. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie deine Tweets ungefragt die KI trainieren und was das für deine Privatsphäre in der Schweiz bedeutet.
AGB-Änderung bei X: Was hat sich geändert?
Im September 2023 hat X (umbenannt nach der Übernahme durch Elon Musk, ehemals Twitter) seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen stillschweigend angepasst – ohne direkte Benachrichtigung, ohne Zustimmungsabfrage.
Seither greift X auf öffentliche Tweets und Profildaten zu, um Algorithmen zu verfeinern und den Chatbot Grok weiterzuentwickeln. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen – Opt-out statt Opt-in.
Frühere AGB-Versionen begrenzten die Datennutzung auf den Betrieb des Dienstes selbst: Inhalte anzeigen, Relevanz verbessern. Jetzt steht KI-Training explizit als Zweck drin. Die Erweiterung kam ohne Voranmeldung.
Das Ergebnis: Jeder öffentliche Tweet kann in die Trainingsdaten von Grok oder die Empfehlungsalgorithmen der Plattform einfliessen – ob du das willst oder nicht.
Datenschutz X aus Schweizer Perspektive: Konflikt mit dem nDSG?
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (nDSG) im September 2023 gilt in der Schweiz: Wer Daten für neue Zwecke verarbeiten will, braucht eine ausdrückliche Einwilligung. Nicht stillschweigend, nicht per Opt-out-Klausel.
X tut genau das Gegenteil. Tweets und Profildaten werden ohne aktive Zustimmung für KI-Training verwendet. Das nDSG verlangt transparente, freiwillige Einwilligung – ein Prinzip, das in der Schweizer Rechtskultur nicht verhandelbar ist.
Ob X die Standards des nDSG erfüllt, wenn es deine Daten ohne Vorinformation für neue Zwecke einsetzt, ist eine offene Frage. Eine, die der EDÖB möglicherweise beantworten wird.
Stillschweigende Datensammlung: Präzedenzfall bei Meta in 2024
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat ähnliche Fälle bereits untersucht – etwa bei Meta 2024, als die Nutzung von Benutzerdaten für Werbezwecke in die Kritik geriet. Es ist gut möglich, dass die Datenschutzpraktiken von X als nächstes auf dem Prüfstand landen. Schweizer Unternehmen und Privatpersonen nutzen die Plattform teils beruflich – und geben dabei Informationen preis, die sie nicht für KI-Training vorgesehen haben.
Was der Fall zeigt: Globale Plattformregeln und lokale Datenschutzstandards stossen regelmässig aufeinander. Deine Rechte im digitalen Raum zu kennen, ist deshalb keine Option.
Datenschutz X: Folgen für Ihre Privatsphäre & Was Sie tun können
Wer X beruflich nutzt – als Schweizer Unternehmen oder Fachkraft – riskiert, dass Geschäftsdetails oder Kontaktinformationen in die KI-Trainingsdaten von X gelangen. Auch private Tweets sind nicht geschützt: Alles, was öffentlich steht, kann ohne Zustimmung weiterverarbeitet werden – für Algorithmen oder Grok.
Konkrete Schritte, um dich zu schützen:
- Einstellungen öffnen: Logg dich bei X ein und ruf das Einstellungsmenü auf.
- Privatsphäre und Sicherheit auswählen: Navigiere zu diesem Bereich innerhalb der Einstellungen.
- Datenfreigabe deaktivieren: Such die Option zur KI-Trainingsnutzung und schalt sie ab – X bewirbt diesen Schritt nicht aktiv.
- Tweets privat schalten: Überleg, deine Tweets auf „privat“ zu setzen, um die öffentliche Verfügbarkeit einzuschränken.
- Inhalte bewusst wählen: Keine sensiblen Angaben posten, die später gegen dich verwendet werden könnten – besonders wenn du X auch beruflich nutzt.
- AGB anderer Plattformen regelmässig prüfen – was bei X geschieht, könnte anderswo zur Praxis werden.
Datenschutz X: Was du jetzt mitnimmst
Dein Datenschutz beginnt mit deiner eigenen Initiative. Die Praxis von X zeigt, wie verletzlich Daten in globalen Plattformen sind – gerade vor dem Hintergrund des nDSG.
Auf den EDÖB warten ist eine Möglichkeit. Deine Einstellungen anpassen ist die andere – und die liegt in deiner Hand. Transparenz einzufordern und digitale Rechte wahrzunehmen ist keine Kür.