Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie startete im September 2020 ein Programm zur gezielten Förderung von KMU bei der Digitalisierung. Wir haben die Richtlinien für „Digital Jetzt“ näher durchforstet und gehen heute näher auf die Voraussetzungen sowie Details zum Förderprogramm ein.
Mittelstand tut sich schwer mit Digitalisierung – Bund schafft Abhilfe
Dass gerade kleinere Betriebe so ihre Schwierigkeiten haben, mit der Digitalisierung Schritt zu halten, ist längst kein Geheimnis mehr. Diesen Umstand nahm sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun zu Herzen. Das Förderprogramm namens „Digital Jetzt“ richtet sich daher insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Hier findest du die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm Digital Jetzt. Die 9 Seiten sind auf den ersten Blick trocken — wir schlüsseln die Bedingungen deshalb nachfolgend auf.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von „Digital Jetzt“
- Förderfähig sind rechtlich selbstständige KMU mit einer Niederlassung in Deutschland
- Mitarbeiterzahl von mindestens 3 bis maximal 499
- Bei Beantragung von Digital Jetzt ist ein Digitalisierungsplan offenzulegen
- Ggf. bereits bezogene Fördergelder betragen maximal 200.000 €
Der Digitalisierungsplan
Dieser Plan beschreibt den Ist-Stand der Digitalisierung in deinem Betrieb. Ausserdem muss er dein Vorhaben konkret erklären — zum Beispiel durch eine Aufstellung über die Zielsetzung, die du mit Digital Jetzt erreichen willst. Typische Beispiele für eine erfolgreiche Förderbewilligung:
- Erschliessen neuer Geschäftsfelder durch die geförderte Digitalisierung
- Stärkung der eigenen Marktposition
- Effizientere Gestaltung der bisherigen Geschäftsprozesse
Die Module von „Digital Jetzt“
Das Förderprogramm enthält zwei Module. Das erste heisst „Investition in digitale Technologien„, das zweite „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden„.
Digitale Technologien umfassen etwa datengetriebene Geschäftsmodelle, künstliche Intelligenz (KI), aber auch Investitionen in IT-Sicherheit und Cloud-Anwendungen.
Das zweite Modul dreht sich um die Mitarbeitenden. Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen in IT-Sicherheit und Datenschutz.
Förderfähige Beträge
Du kannst die beiden Module auch kombinieren — du musst dich nicht auf eines festlegen. Die maximal förderfähige Summe liegt bei 50.000 €. Unterhalb von 3.000 € (Modul 2) bzw. 17.000 € (Modul 1) ist keine Beantragung möglich. In besonderen Fällen steigt der Höchstbetrag auf 100.000 €.
Die Förderquote ist nach Unternehmensgrösse gestaffelt — sie gibt an, wie viel Prozent der Investitionskosten der Bund übernimmt:
- 3–50 Mitarbeitende: 40 % Förderquote
- 51–250 Mitarbeitende: 35 % Förderquote
- 251–499 Mitarbeitende: 30 % Förderquote
Sichern Sie sich die höchstmögliche Förderquote von „Digital Jetzt“
Noch eine gute Nachricht: Für Anträge während der Corona-Krise gelten höhere Förderquoten. Stichtag ist der 30.06.2021. Die oben genannten Quoten erhöhen sich bei Antragstellung bis zu diesem Datum um jeweils 10 Prozentpunkte.